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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „übermäßiger Haarwuchs“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2016
- L 5 KR 226/15 -

Krankenkasse muss Kosten für Haarentfernung bei Frauen mit starker Gesichtsbehaarung nicht übernehmen

Laser-Epilations­behandlung ist "neue" und noch nicht anerkannte Behandlungsmethode

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass gegen die gesetzliche Krankenkasse kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Entfernung männlicher Körperbehaarung (sogenannter Hirsutismus) bei Frauen mittels Laserbehandlung besteht.

Bei der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Klägerin des zugrunde liegenden Rechtstreits besteht eine Körperbehaarung nach männlichem Verteilungsmuster, insbesondere eine starke Gesichtsbehaarung. Die behandelnde Gynäkologin bescheinigte insoweit einen starken Leidensdruck. Die Klägerin beantragte bei ihrer Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine Haarentfernung durch Laser-Epilation. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hielt eine Haarentfernung für medizinisch gerechtfertigt, verwies aber darauf, dass die Laserbehandlung keine anerkannte Behandlungsmethode sei. Alternativ könne eine Haarentfernung über Elektrokoagulation... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.10.2012
- L 1 KR 443/11 -

Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Laserbehandlung bei übermäßigem Haarwuchs

Nadelepilation wirksamere Behandlungsmethode

Eine Frau, die auch im Gesicht unter übermäßigem Haarwuchs leidet, hat keinen Anspruch auf eine Laserepilationsbehandlung. Die Erkrankung kann ebenso gut mit einer Nadelepilation behandelt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall leidet die Klägerin an einem übermäßigen Haarwuchs (Hirsutismus) insbesondere im Gesicht. Sie begehrte von Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine dauerhafte Haarentfernung durch eine Laserbehandlung. Die Klägerin trug vor, dass die bisher durchgeführten Krankenbehandlungen nicht zu einer dauerhaften Reduzierung des Haarwuchses geführt hätten.... Lesen Sie mehr



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