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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Überwachungsdruck“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Gelnhausen, Urteil vom 04.03.2024
- 52 C 76/24 -
Unzulässigkeit einer Kamera bei Möglichkeit der Ausrichtung auf Nachbargrundstück
Überwachungsdruck im Rahmen eines angespannten Nachbarschaftsverhältnisses
Besteht die Möglichkeit, dass eine Kamera das Nachbargrundstück erfassen kann, so steht dem Eigentümer des Nachbargrundstücks ein Unterlassungsanspruch zu. Insofern genügt die Befürchtung einer Überwachung. Dies gilt erst recht im Rahmen eines angespannten Nachbarschaftsverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Gelnhausen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Ende des Jahres 2023 war unter einem Balkon eines in Südhessen gelegenen Grundstücks eine Kamera angebracht, die teilweise von den Balkonen des Hauses auf dem Nachbargrundstück sichtbar war. Auf dem Nachbargrundstück stand ein Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen. Die Kamera war mit einem elektronischen Steuerungsmechanismus versehen, welche eine selbständige Nachverfolgung von Personen ermöglichte. Da das Nachbarschaftsverhältnis angespannt war, befürchtete der Eigentümer des Nachbargrundstücks eine Überwachung und beantragte daher im Eilverfahren ein Unterlassen.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Beschluss vom 01.02.2023
- 171 C 11188/22 -
Verdacht der Grundstücksüberwachung durch Wildkamera des Nachbarn begründet Unterlassungsanspruch
Wiederholungsgefahr trotz Entfernung der Kamera
Ist eine Wildkamera des Nachbarn so aufgestellt, dass die Möglichkeit des Erfassens des Nachbargrundstücks besteht, so begründet dies einen Unterlassungsanspruch. Dieser entfällt nicht dadurch, dass die Kamera entfernt und zugesichert wird, dass sie nicht mehr aufgestellt wird. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 stellte eine Grundstückseigentümerin in Bayern auf ihrer Terrasse eine Wildüberwachungskamera auf. Diese Kamera war von der Terrasse des Nachbargrundstücks aus optisch wahrnehmbar. Sie war so ausgerichtet, dass eine Abdeckung des Nachbargrundstücks möglich erschien. Da sich die Nachbarn seit August 2020 im Streit befanden, befürchtete... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.05.2023
- 5 P 16.21 -
Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige Überwachungseinrichtungen sein
Bereits das Speichern von Nutzerkommentaren mit verhaltens- oder leistungsbezogenen Angaben kann als selbstständige Überwachung angesehen werden
Betreibt eine Stelle der öffentlichen Verwaltung in sozialen Medien eigene Seiten oder Kanäle, kann wegen der für alle Nutzer bestehenden Möglichkeit, dort eingestellte Beiträge zu kommentieren, eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Beschäftigten vorliegen, deren Einrichtung oder Anwendung der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterhält (teilweise zusammen mit anderen Rentenversicherungsträgern) im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und zur Personalgewinnung bei Facebook, Instagram und Twitter eigene Seiten und Kanäle. Von ihr dort eingestellte Beiträge können Nutzer nach eigenem Belieben kommentieren und dabei auch Verhalten oder Leistung einzelner Beschäftigter... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.12.2018
- 306 O 95/18 -
Grundstückseigentümer muss Kameras neu ausrichten und nicht entfernen
Kameras deckten Nachbargrundstück und öffentlichen Weg ab
Bringt ein Grundstückseigentümer Kameras an und decken diese Teile des Nachbargrundstücks und von öffentlichen Wegen ab, so kann der Nachbar auf Neuausrichtung der Kameras klagen. Ein Anspruch auf Entfernung der Kameras besteht nur in Ausnahmefällen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Grundstückseigentümerin ließ Mitte des Jahres 2017 an ihrem Einfamilienhaus drei Videokameras anbringen. Hintergrund dessen war, dass der Hund der Grundstückseigentümerin vergiftet worden war und in ihr Haus eingebrochen wurde. Da die Kameras aber auch Teile des Nachbargrundstücks und eines öffentlichen Weges abdeckten, klagte der Eigentümer... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 22.11.2018
- 213 C 15498/18 -
Bloße Möglichkeit von Aufnahmen des eigenen Grundstücks durch Überwachungskameras des Nachbarn begründet noch keinen Unterlassungsanspruch
Bei Prüfung möglicher unzulässiger Eingriffe in allgemeines Persönlichkeitsrecht durch "Überwachungsdruck" ist auf Umstände des Einzelfalls abzustellen
Die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, kann im konkreten Einzelfall noch zumutbar sein. Dies entschied das Amtsgericht München und wies damit die Klage eines Nachbarn auf Beseitigung einer auf sein Grundstück ausgerichteten Überwachungskamera und Unterlassung der Anbringung anderer auf sein Grundstück ausgerichteter Kameras ab.
Die verheirateten Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bewohnen mit ihren Kindern ein Haus in München-Neuaubing mit einem angebauten Wintergarten. Der Beklagte bewohnt das unmittelbar angrenzende Haus. Die Parteien sind seit mehreren Jahren in Streit. Das Anwesen des Beklagten wurde durch Dritte mehrfach im Grenzbereich zum Wintergarten der Kläger beschädigt. Der Beklagte installierte... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 14.08.2018
- 67 S 73/18 -
Täuschend echte Kameraattrappe im Hauseingang bei weniger einschneidenden Möglichkeiten des Eigentumsschutzes unzulässig
Zuverlässig und schnell ins Schloss fallende Eingangstür kann milderes Mittel darstellen
Das Anbringen einer täuschend echten Kameraattrappe im Haueingang durch den Vermieter ist dann nicht zulässig, wenn weniger einschneidende Möglichkeiten des Eigentumsschutzes bestehen. Ein milderes Mittel kann etwa eine zuverlässig und schnell ins Schloss fallende Eingangstür darstellen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Wohnungsmieter in Berlin gegen das Anbringen einer Video-Überwachungskamera-Attrappe im Hauseingang durch den Vermieter. Die Kameraattrappe wirkte täuschend echt. Durch diese sollte ein Zutritt von Obdachlosen ins Haus verhindert werden. Diese hatten in der Vergangenheit im Haus genächtigt. Der Mieter fühlte sich durch die Kameraattrappe... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 25.11.2010
- 29 S 88/10 -
Durch mögliches Erfassen des Sondereigentums durch nachbarliche Kamera erzeugter Überwachungsdruck begründet Beseitigungsanspruch
Schutz des Eigentums durch Kameraattrappen oder Bewegungsmeldern
Besteht die Möglichkeit, dass die Überwachungskamera eines Wohneigentümers auch das Sondereigentum des Nachbarn erfassen kann, wird ein unzulässiger Überwachungsdruck aufgebaut. Dem Nachbarn kann in diesem Fall ein Beseitigungsanspruch zu stehen. Das Interesse am Schutz des Eigentums kann durch Kameraattrappen oder Bewegungsmeldern gewahrt werden. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem es in der Nachbarschaft zu einer Serie von Einbrüchen kam installierten die Eigentümer eines Reihenhauses im August 2009 an ihrem Haus unterhalb des Daches zwei Überwachungskameras. Das Reihenhaus war Teil einer aus insgesamt drei Reihenhäusern bestehenden Wohneigentumsanlage. Die Eigentümer des Nachbarreihenhauses äußerten die Befürchtung,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 03.09.2015
- 70 C 17/15 -
Wohnungseigentümer muss auf Hausflur gerichtete Kamera in Wohnungseingangstür entfernen
Verletzung des Persönlichkeitsrechts der anderen Wohnungseigentümer, Besucher und Mieter
Deckt eine in der Wohnungseingangstür installierte Kamera den Hausflur und somit das Gemeinschaftseigentum ab, so kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Entfernung der Kamera verlangen. Es liegt insofern eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der anderen Wohnungseigentümer, von Besuchern und Mietern vor. Dies hat das Amtsgericht Bergisch-Gladbach entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2014 installierte die Eigentümerin einer im Erdgeschoss gelegenen Wohnung einen digitalen Türspion, in dem eine Kamera installiert war, in die Wohnungseingangstür. Zur Begründung führte sie einen höheren Schutz vor Einbrüchen an. Ihr Ehemann war Jäger, so dass in der Wohnung Waffen und Munition lagerten. Da die Türkamera den Hausflurbereich... Lesen Sie mehr
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