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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umbauarbeiten“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 08.11.2023
- 64 S 31/23 -

Kein Kündigungsrecht des Vermieters bei vom Mieter erneut vorgenommener Modernisierung des Badezimmers

Mieter kann selbst eingebrachte Einbauten jederzeit wieder entfernen bzw. ersetzen

Hat ein Mieter auf eigene Kosten und mit Zustimmung des Vermieters das Badezimmer modernisiert, so kann der Vermieter zwar Eigentümer der eingebrachten Einbauten werden. Dies hindert den Mieter aber nicht an einer erneuten Modernisierung. Der Mieter kann selbst eingebrachte Einbauten gemäß § 539 Abs. 2 BGB jederzeit wieder entfernen bzw. ersetzen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang der 1990er Jahre hatte die Mieter einer Wohnung in Berlin das Badezimmer der Wohnung mit Zustimmung des damaligen Vermieters und auf eigene Kosten umfassend saniert. So wurde eine neue Toilette und eine Badewanne eingebaut. Zudem wurde das Badezimmer erstmals mit Fliesen ausgestattet. Im Jahr 2021 nahmen die Mieter eine erneute Modernisierung des Badezimmers vor, bei dem die vormalige Badezimmerausstattung ersetzt wurde. Die neue Vermieterin sah darin eine Verletzung ihres Eigentums und kündigte den Mietern unter anderem aus diesem Grund. Da die Mieter die Kündigung nicht akzeptierten, erhob die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 05.10.2021
- 7 K 1530/21.TR -

Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" ist unzulässig

VG Trier lehnt Klage ab

Das von der Bürgerinitiative eingereichte Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich", welches die Erhaltung der dortigen Freibadbecken zum Ziel hat, ist unzulässig. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier entschieden.

Der beklagte Rat der Stadt Wittlich hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2020 den Neubau des Hallenbades als sogenanntes Kombibad mit in der Fläche reduzierten Freibadbecken beschlossen. Das am 6. Oktober 2020 schriftlich bei der Beklagten eingereichte Bürgerbegehren hat die vollständige Erhaltung der Freibadbecken zum Ziel. Der beklagte Stadtrat beschloss in einer Sitzung im April 2021,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 22.09.2021
- 5 K 760/21.TR -

Klage gegen Baugenehmigung für Kirchenumbau erfolglos

VG Trier zur Baugenehmigung für den Umbau der Kirche Maria Königin

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage gegen die von der der Stadt Trier erteilte Baugenehmigung für den Umbau und die Umnutzung der ehemaligen Kirche Maria Königin in Trier-Pallien zu einem Wohnhaus mit siebzehn Wohnungen abgewiesen.

Die im gerichtlichen Verfahren beigeladene Projektgesellschaft plant den Umbau sowie die Umnutzung der ehemaligen Kirche, die 1957/58 nach den Plänen eines Trierer Architekten errichtet wurde und in der Liste der Kulturdenkmäler eingetragen ist. Hierzu beantragte sie die erforderliche Baugenehmigung, die die beklagte Stadt im Juni 2020 zunächst unter Abweichungen von mehreren in der... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 22.01.2021
- 5 L 3879/20.TR -

Kirche Maria Königin: Eilantrag gegen Baugenehmigung erfolgreich

VG Trier hebt Baugenehmigung für Umbau der ehemaligen Kirche Maria Königin auf

Das VG Trier hat dem Eilantrag der Eigentümer eines an die Kirche Maria Königin in Pallien angrenzenden Grundstücks gegen die für den Umbau und die Umnutzung der ehemaligen Kirche zu einem Wohnhaus mit 16 bis 17 Wohneinheiten von der der Stadt Trier erteilten Baugenehmigung stattgegeben.

Die Kirche wurde 1957/58 nach den Plänen eines Trierer Architekten aus heimischem Rotsandstein mit überwiegend geschlossenen Fassaden errichtet und ist in der Liste der Kulturdenkmäler eingetragen. 2016 erfolgte die Profanierung per Dekret. Die im gerichtlichen Verfahren beigeladene Projektgesellschaft plant den Umbau sowie die Umnutzung der ehemaligen Kirche und beantragte die hierzu... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.03.2017
- 4 U 183/16 -

Abschluss von Erweiterungs- und Umbauarbeiten an einem Möbelhaus darf nicht mit "Neueröffnung" beworben werden

Werben mit Begriff "Neueröffnung" setzt vorherige Schließung des Möbelhauses voraus

Der Abschluss von Erweiterungs- und Umbauarbeiten an einem Möbelhaus, die während des laufenden Betriebs durchgeführt wurden, darf nicht mit "Neueröffnung" beworben werden. Das Werben mit diesem Begriff setzt eine vorherige Schließung des Möbelhauses voraus. Andernfalls liegt eine Irreführung der Verbraucher vor. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den Jahren 2015 und 2016 nahm eine Möbelhausfirma an einer ihrer Filialen Erweiterungs- und Umbauarbeiten vor. Während dieser Zeit war die Filiale weiterhin geöffnet. Nach Abschluss der Arbeiten warb die Firma in ihrem Prospekt und im Radio mit der "Neueröffnung" nach "Totalumbau und großer Erweiterung". Eine Mitbewerberin hielt dies für... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.03.2019
- 2 U 3/19 -

Rechts­anwalts­kanzlei muss keine umfangreichen Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags dulden

Neuen Inhabern der Räumlichkeiten ist Unterlassen geplanter Umbauarbeiten bis zum Ende des Mietvertrages zumutbar

Mietet eine Rechts­anwalts­kanzlei Räumlichkeiten an, kann sie verlangen, dass der Vermieter keine lärm-, erschütterungs- und staubintensiven Umbau- und Modernisierungs­arbeiten im gesamten Haus zur Ermöglichung einer anderen Nutzung durchführt. Die Kanzlei ist auch nicht zur Duldung der Arbeiten außerhalb der üblichen Bürozeiten oder am Wochenende verpflichtet, da Rechtsanwälte gerichtsbekannt regelmäßig auch außerhalb der gängigen Geschäftszeiten arbeiten. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls mietete Räumlichkeiten im 4. Stock eines Gebäudes in Frankfurt am Main/Westend und betreibt dort eine Rechtsanwaltskanzlei. Das Mietverhältnis ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Die Beklagten erwarben die Liegenschaft 2018 und baten die Klägerin um vorzeitigen Auszug. Sie planten, das Gebäude selbst zum Betrieb ihres Bankinstituts... Lesen Sie mehr

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 16.02.1978
- III S 99/77 (11) -

Umbauarbeiten eines Mieters müssen vom Nachbarn in der Zeit von 7 bis 20 Uhr hingenommen werden

Grundsätzlich ist ab 22 Uhr Zimmerlautstärke einzuhalten

Grundsätzlich muss ein Mieter einer Wohnung ab 22 Uhr Zimmerlautstärke einhalten. Zusätzlicher Lärm durch Umarbeiten darf jedoch nur in einer Zeit von 7 bis 20 Uhr auftreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Ellwangen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es durch Umarbeiten eines Mieters nach 20 Uhr zu einer erheblichen Lärmbelästigung im Wohnhaus. Während ein Nachbar dies für unzumutbar hielt, vor allem da er ein kleines Kind hatte, war der störende Mieter der Ansicht, die Nachbarn müssten den Lärm hinnehmen. Der Streit landete schließlich vor Gericht.Das Landgericht... Lesen Sie mehr



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