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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umlagepflicht“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.04.2004
- VIII ZR 167/03 -

Vermieter kann Kosten für Dachrinnenreinigung bei regelmäßig notwendiger Reinigung als sonstige Betriebskosten auf Mieter umlegen

Umlage ist möglich, wenn hoher Baumbestand in der direkten Umgebung des Gebäudes eine regelmäßige Reinigung notwendig macht

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks laufend entstehen. Damit eine Umlage dieser Kosten auf die Mieter möglich ist, müssen die Betriebskosten im Mietvertrag genau benannt werden und dürfen nicht "einfach so" über die Betriebskosten­abrechnung vom Mieter eingefordert werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Umlagefähigkeit von Kosten für die Reinigung der Dachrinne auf die Mieter eines Wohnhauses über die Betriebskostenabrechnung. Die Mieter waren der Auffassung, die Kosten für die Dachrinnenreinigung nicht mittragen zu müssen. Der Vermieter reichte daraufhin Klage ein.Der Fall wurde schließlich vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. In dem ergangenen Urteil hieß es, dass die Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden konnten. Die Reinigungskosten für die Dachrinne seien "sonstige Betriebskosten", zu deren Umlegung es einer vorherigen Anzeige bedurft hätte. Betriebskosten seien im Allgemeinen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bielefeld, Urteil vom 30.03.2011
- 17 C 288/11 -

Rauchmelder-Wartungskosten: Umlage der Kosten für Wartung eines Feuermelders und Auswechseln eines Wasserfilters auf die Betriebskosten ist ohne mietvertragliche Vereinbarung nicht möglich

Vermieter muss im Vertrag genau benennen, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden sollen

Der Vermieter trägt grundsätzlich alle Kosten, die durch das Grundstück und die Gebäude entstehen. Alle Kosten, die der Vermieter auf die Mieter umlegen will, muss er im Mietvertrag zuvor genau festlegen. So können Wartungskosten für Rauchmelder nicht nachträglich über die Betriebskosten abgerechnet werden. Auch ist es nicht möglich, jegliche Instandsetzungs­kosten vom Mieter zurückzuholen, da diese nicht umlagefähig sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Vermieter die Kosten für die Wartung eines Rauchmelders und Einbau eines Wasserfilters auf die Betriebskosten umlegen konnte. Ein Mieter hatte auf Rückzahlung der von ihm nach seiner Meinung zu Unrecht erhobenen Betriebskosten geklagt.Das Amtsgericht Bielefeld entschied, dass der Beklagte die streitgegenständlichen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2011
- IV ZR 76/09, IV ZR 46/09 und IV ZR 86/09 -

BGH: Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zulässig

Kein Verstoß gegen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG durch Verteilung und Berechnung der Sanierungsgelder

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hat zu Recht von an ihr beteiligten Arbeitgebern so genannte Sanierungsgelder gefordert. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Im zugrunde liegenden Fall hat die beklagte Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) nach dem Zweiten Weltkrieg die Funktion der im Februar 1929 errichteten Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder (ZRL) übernommen. Sie hat die Aufgabe, den Angestellten und Arbeitern der an ihr beteiligten Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Wege privatrechtlicher Versicherung... Lesen Sie mehr

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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.01.2010
- L 5 R 848/10 B E R -

Bayerisches LSG: Betriebserwerber haftet nicht für Beitragsschulden des Veräußerers

Gesetzliche Regelungen zu Betriebsübergang erfassen Beitragspflichten nicht

Ein Betriebserwerber haftet nicht für die Beitragsschulden des Veräußerers, da § 613 a BGB nicht die eine Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach dem SGB IV erfasst. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht.

Im vorliegenden Fall hatte die Rentenversicherung dem vierjährigen Turnus entsprechend ein Zeitarbeitsunternehmen geprüft und die beitragsfreie Behandlung von Aufwendungen beanstandet. In der Nachforderungssumme von 1,7 Mio. Euro waren rund 950.000 Euro enthalten, die Beschäftigungen vor einem Betriebsübergang entstammten. Dagegen hatte sich der Betriebserwerber (u. a.) im Wege des... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Entscheidung vom 27.09.2005
- B 1 KR 31/05 R -

Umlagepflicht für Kleinbetriebe

Das BSG hat am 27. September 2005 entschieden, dass Arbeitgeber auch dann der Umlagepflicht nach dem Lohnfortzahlungsgesetz unterliegen, wenn sie nur wenige Vollzeit- oder Halbtagskräfte, jedoch eine Vielzahl von Arbeitnehmern beschäftigen, die maximal 10 Stunden/Woche arbeiten.

Die Klägerin, die Anzeigenblätter vertreibt, beschäftigt neben einer Vollzeitkraft und einer Halbtagskraft weitere 800 bis 1000 Teilzeitkräfte. Dennoch gilt sie nach der Rechsprechung des BSG als sog Kleinbetrieb im Sinne des Lohnfortzahlungsgesetzes. Sie ist damit zwingend am Umlageverfahren nach diesem Gesetz beteiligt, in das Arbeitgeber mit in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmern... Lesen Sie mehr



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