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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umsteigeflughafen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.10.2013
- 29 C 1952/13 (81) -
FluggastrechteVO: Flugstrecken zu Umsteigeflughäfen sind bei Höhe der Ausgleichszahlung zu berücksichtigen
Maßgeblich ist Summe der Einzelstrecken und nicht Abstand zwischen ersten Abflugort und letzten Zielort
Die Höhe der Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO) bemisst sich unter Berücksichtigung der Flugstrecken zu Umsteigeflughäfen. Es kommt somit nicht auf den Abstand zwischen dem ersten Abflugort und dem letzten Zielort an, sondern auf die Summe der Einzelstrecken. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Fluggast gegen die Fluggesellschaft. Hintergrund dessen war, dass der Fluggast aufgrund einer Ankunftsverspätung von über 18 Stunden eine Ausgleichszahlung verlangte. Es bestand jedoch Streit über die Höhe der Zahlung. Der Flug beinhaltete nämlich einen Zwischenstopp. Während der Fluggast meinte, für die Höhe der Ausgleichszahlung sei die Strecke vom Abflugort zum Umsteigeflughafen und vom Umsteigeflughafen zum Zielort maßgeblich, stellte sich die Fluggesellschaft auf den Standpunkt, dass allein die Strecke zwischen dem ersten Abflugort und dem letzten Zielort maßgeblich sei.... Lesen Sie mehr
Landgericht Landshut, Urteil vom 16.12.2015
- 13 S 2291/15 -
FluggastrechteVO: Bei der Höhe der Ausgleichszahlungen ist die unmittelbare Entfernung zwischen Ausgangsflughafen und Zielflughafen maßgeblich
Flugstrecken zu Umsteigeflughäfen unbeachtlich
Die Höhe des Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) bestimmt sich nach die nach der Großkreismethode zu bestimmende unmittelbare Entfernung zwischen dem Ausgangsflughafen und dem Zielflughafen. Zurückgelegte Flugstrecken zu Umsteigeflughäfen bleiben außer Betracht. Dies hat das Landgericht Landshut entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Flugreisender hatte einen Flug von Rom über Amsterdam nach München gebucht. Da sich der Flug nach Amsterdam verspätete, verpasste der Fluggast seinen Flug nach München. Er erreichte daher München mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden. Der Fluggast verlangte aufgrund dessen von der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung. Dem... Lesen Sie mehr
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