die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD)“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.11.2021
- 4 LB 20/13 -
Betreiber einer Facebook-Fanpage haftet nicht für Datenschutzverstöße von Facebook
Berufung des ULD erfolglos
Die Wirtschaftsakademie ist wegen datenschutzrechtlicher Verstöße verpflichtet, Facebook-Fanpage zu deaktivieren. Dies hat das Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts entschieden und damit der Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) stattgegeben.
Das ULD hatte gegenüber der Wirtschaftsakademie im Dezember 2011 angeordnet, die von ihr betriebene Facebook-Fanpage wegen datenschutzrechtlicher Verstöße von Facebook zu deaktivieren. Auf die Klage der Wirtschaftsakademie hatte das Verwaltungsgericht im Oktober 2013 den streitgegenständlichen Bescheid zunächst aufgehoben. Die dagegen eingelegte Berufung des ULD hatte nach einem ersten Urteil des Oberverwaltungsgerichts im September 2014 keinen Erfolg gehabt.In dem sich anschließenden Revisionsverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht bestimmte Fragen - insbesondere zur Verantwortlichkeit von Fanpagebetreibern und zur Anwendbarkeit... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 04.09.2014
- 4 ÖB 20/13 -
Wirtschaftsakademie kann nicht zur Abschaltung der Facebook-Fanpage verpflichtet werden
Betreiber einer Fanpage ist für die von Facebook vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern datenschutzrechtlich nicht verantwortlich
Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist für die allein von Facebook vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern der Fanpage datenschutzrechtlich nicht verantwortlich, denn er hat keinen Einfluss auf die technische und rechtliche Ausgestaltung der Datenverarbeitung durch Facebook. Dass er von Facebook anonyme Statistikdaten über Nutzer erhält, begründet keine datenschutzrechtliche Mitverantwortung. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) als Datenschutzaufsichtsbehörde darf den Fanpagebetreiber deshalb nicht zur Deaktivierung seiner Fanpage verpflichten. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht und wies damit die Berufung des ULD gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zurück.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ordnete Ende 2011 gegenüber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH, deren Facebook-Fanpage zu deaktivieren. Das ULD begründete die Anordnung mit datenschutz-rechtlichen Verstößen von Facebook - insbesondere einer fehlenden Widerspruchsmöglichkeit von Nutzern nach dem Telemediengesetz gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen.... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 09.10.2013
- 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12 -
VG Schleswig hebt Anordnungen des ULD betreffend Fanpages bei Facebook auf
Keine datenschutzrechtliche Verantwortung eines Fanpage-Betreibers
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist nicht berechtigt, von den Betreibern von Facebook-Fanpages zu verlangen, diese Seiten wegen etwaiger datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht. Drei schleswig-holsteinische Unternehmen, die bei Facebook eine Fanpage betreiben, hatten gegen die Anordnung des ULD, diese zu deaktivieren, geklagt.
Das ULD hatte diese Anordnung damit begründet, dass die Erfassung von Daten der Besucher der Seite durch Facebook gegen Vorschriften des Datenschutzes verstoße, weil über diese Datenerfassung von Facebook nicht ausreichend informiert werde und daher keine wirksame Einwilligung vorliege. Außerdem sei eine Widerspruchsmöglichkeit nicht vorgesehen. Die Kläger als Betreiber einer Facebook-Fanpage... Lesen Sie mehr