die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unerlaubter Abdruck von Fotos“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 15.01.2014
- 5 U 1243/13 -
Übernahme einer Zahlungsverpflichtung als Gegenleistung für die Entfernung von Bordellbesuch-Fotos aus dem Internet ist anfechtbar
Unter unzulässigem Zwangs zustande gekommenes Schuldanerkenntnis kann wegen widerrechtlicher Drohung angefochten werden
Wird ein Schuldner durch den Hinweis auf eine ansonsten fortdauernde Publikation seiner Fotos im Internet veranlasst, eine notarielle Zahlungsverpflichtung abzugeben, ist dies nach den jeweiligen Umständen als widerrechtliche Drohung zu werten. Die Veröffentlichung hätte auch ohne sein Entgegenkommen mangels Erlaubnis zur Veröffentlichung nach § 22 KunstUrhG beendet werden müssen. Die vom Schuldner nachträglich erklärte Anfechtung führt daher zur Hinfälligkeit seiner Verpflichtung. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens hat die Vollstreckung aus der notariellen Urkunde betrieben, mit der sich der Kläger und Schuldner im Rahmen eines Schuldanerkenntnisses zur Zahlung von 12.000 Euro verpflichtet hatte. Der entsprechende Schaden soll dadurch verursacht worden sein, dass der Kläger im Januar 2013 anlässlich zweier Besuche bei Prostituierten in vermieteten Räumlichkeiten der Beklagten "Stinkbomben" geworfen und so den weiteren Betrieb des Bordells zum Erliegen gebracht habe. Seine Identität konnte die Beklagte durch die Veröffentlichung von Fotos der vor Ort installierten Videoüberwachungsanlage im Internet klären.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009
- 6 U 58/08 -
Ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen ist verboten
Fiktive Lizenzkosten
Wer als Verkäufer bei einer Internetauktion in der Angebotbeschreibung ohne Erlaubnis fremde Fotos verwendet, muss mit hohen Kosten rechnen. Das geht aus einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor. Es sprach einem Fotografen fiktive Lizenzkosten in Höhe von 40,- EUR zu. Außerdem muss der Verwender noch Abmahnkosten zahlen. Die Kosten hielten sich im entschiedenen Fall noch im Rahmen, weil es sich um einen Privatverkauf handelte und das Foto nur wenige Tage genutzt wurde.
Der Beklagte verkaufte als privater Verkäufer auf der Internetplattform eBay im Rahmen einer Online-Auktion ein gebrauchtes Navigationssystem zum Preis von 72,00 €. Er benutzte für sein Angebot ein Foto, das er nicht selbst hergestellt, sondern aus dem Internet kopiert hatte. Dabei handelte es sich um ein hochwertiges Produktfoto in der Art, wie es auch der Hersteller des Navigationsgerätes... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 28.07.2006
- 9 U 191/05 und 9 U 226/05 -
Prominente haben keinen Anspruch auf generelle Untersagung der Verbreitung von Bildern aus deren privatem Alltag
Das Berliner Kammergericht wies in zwei Fällen Ansprüche von Prominenten (Thomas Gottschalk und Sabine Christiansen) zurück, mit denen sich diese generell gegen Veröffentlichungen von Fotos aus ihrem Privatleben gewendet hatten. In erster Instanz vor dem Landgericht hatten Gottschalk und Christiansen gegenüber den Verlagen Bauer, Burda und Axel Springer noch Erfolg. Nun scheiterten sie vor dem Kammergericht.
Die Richter des Kammergerichts führten aus, dass eine der breiten Öffentlichkeit bekannte Person zwar die Veröffentlichung von Fotos aus ihrem Privatleben verhindern kann, wenn sie durch diese in ihrem Recht am eigenen Bild verletzt wird. Nach Auffassung des Senats besteht jedoch kein Anspruch darauf, generell eine Verbreitung von Bildern aus dem privaten Alltag zu untersagen. Denn... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.10.2005
- I ZR 266/02 und I ZR 267/02 -
Schadensersatz für den unerlaubten Abdruck von Pressefotos in einer Tageszeitung
Der BGH hatte über die Frage zu entscheiden, wie der Schadensersatzanspruch für den unerlaubten Abdruck von Fotos in einer Tageszeitung zu bemessen ist.
Der klagende freiberufliche Fotograf hat einer Tageszeitung (Beklagte zu 1) gegen Entgelt eine Vielzahl von Pressefotos zum Abdruck zur Verfügung gestellt. Insgesamt 43 dieser Fotos wurden von der Beklagten zu 1 an eine andere, rechtlich selbständige Tageszeitung (Beklagte zu 2) ohne Genehmigung des Klägers zum Abdruck weitergegeben. Die Beklagten sind deshalb rechtskräftig zur Zahlung... Lesen Sie mehr