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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unfallersatztarif“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.03.2013
- VI ZR 245/11 -
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Kein Abzug einer Eigenersparnis bei Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeugs
Anmietung nach Unfalltag rechtfertigt keinen Unfallersatztarif wegen Eilbedürftigkeit
Wer aufgrund eines Verkehrsunfalls einen Mietwagen anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten. In bestimmten Fällen, etwa wegen einer Eilbedürftigkeit, kann auch die Anmietung zu einem Unfallersatztarif gerechtfertigt sein. An einer Eilbedürftigkeit fehlt es aber, wenn das Fahrzeug am Tag nach dem Unfall angemietet wird. Zudem muss sich der Geschädigte bei Anmietung eines klasseniedrigeren Fahrzeugs keine Eigenersparnis anrechnen lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um den Ersatz von Mietwagenkosten, die durch Anmietung von Ersatzfahrzeugen nach mehreren Verkehrsunfällen entstanden sind. Die Mietwagenfirma verlangte von der Haftpflichtversicherung der Unfallgeschädigten Ersatz der entstandenen Kosten. Sie beschränkte jedoch ihre Forderungen auf die Mietwagenkosten, die sich als Normaltarif nach der Automietpreis-Schwacke-Liste 2007 ergaben. Sie verlangte aber unter anderem einen pauschalen Mehrbetrag von 20 % wegen der Anmietung der Fahrzeuge zum Unfallersatztarif. Die Versicherung hielt dies für unzulässig. Zudem sei eine Eigenersparnis der Unfallgeschädigten zu berücksichtigen,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hof, Urteil vom 04.09.2006
- 14 C 1695/05 -
Unfallumstände können höheren Tarif für Mietwagen rechtfertigen
Versicherung muss Kosten in voller Höhe übernehmen
Ein Geschädigter kann nach einem Verkehrsunfall dann einen Wagen mieten, dessen Kosten gegenüber dem Normaltarif erhöht sind, wenn ihm aufgrund der Umstände keine Alternative zur Verfügung steht. Dies entschied das Amtsgericht Hof.
Im zugrunde liegenden Fall verursachte eine Autofahrerin spät am Abend einen Unfall, bei dem ein parkendes Fahrzeug einen Totalschaden erlitt. Die Tochter der Besitzerin des Wagens war gezwungen, noch in derselben Nacht ein Pkw bei der Abschleppfirma zu mieten, da sie am nächsten Morgen mit dem Auto zu einem beruflich verpflichtenden Seminar in eine andere Stadt fahren musste und anschließend... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 03.04.2009
- 343 C 35535/06 -
AG München zum Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif
Geschädigter muss versuchen, Mietwagen zum kostengünstigeren Normaltarif zu erhalten
Besteht auf Grund eines Unfalls ein Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten, darf der Mietwagen nicht automatisch zum im Regelfall teueren Unfallersatztarif angemietet werden. Zunächst muss versucht werden, einen Wagen zu einem Normaltarif zu bekommen, ansonsten besteht die Gefahr, auf den zusätzlichen Kosten sitzen zu bleiben. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im November 2004 kam es zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Transporter beschädigt wurde. Der Fahrer des Transporters nahm für die 8 Tage, die die Reparatur dauerte, einen Mietwagen in Anspruch. Dabei wurde als Mietpreis ein sogenannter Unfallersatztarif zugrunde gelegt, der fast 100 Prozent teurer war als der Normaltarif.Die gegnerische Versicherung ersetzte allerdings... Lesen Sie mehr
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Landgericht Coburg, Urteil vom 22.12.2008
- 14 O 492/08 -
Autovermieter hat die Pflicht im Unfallersatzgeschäft auf Tarife, die deutlich über dem Normaltarif liegen, hinzuweisen
Autovermieter muss deutlich und unmissverständlich angeben, das Haftpflichtversicherungen den angebotenen Unfallersatztarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstatten
Die Kosten eines Mietfahrzeugs muss die gegnerische Haftpflichtversicherung nur in Höhe des ortsüblichen Normaltarifs erstatten. Wer teurer anmietet, läuft Gefahr, einen Teil der Kosten selbst tragen zu müssen. Versäumt er das, bleibt er (und nicht der Kunde) auf der Differenz sitzen. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Das Landgericht Coburg kürzte den Anspruch eines Autovermieters auf den Normaltarif. Er hatte den Mieter nicht über die Gefahr aufgeklärt, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wegen der Höhe der vereinbarten Mietwagenkosten möglicherweise nicht den kompletten Betrag übernehmen würde. Der Kunde musste ihm daher nur den Normaltarif bezahlen.Der beklagte... Lesen Sie mehr
Landgericht Dortmund, Urteil vom 14.06.2007
- 4 S 129/06, 4 S 163/06, 4 S 165/06 -
Augen auf bei der Fahrzeugmiete nach einem Verkehrsunfall
Unfallersatztarife werden nicht vollständig erstattet
Muss nach einem Unfall das eigene Fahrzeug in die Werkstatt, mietet so mancher ein Ersatzfahrzeug. Wer dabei die Kosten dieser Anmietung nicht sorgfältig prüft, riskiert, zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Laut dem Landgericht Dortmund kann die Versicherung des Unfallverursachers die Erstattung von Mietwagenkosten verweigern, wenn sie deutlich über den Tarifen in der "normalen" Autovermietung liegen und die Aufschläge nicht auf der besonderen Unfallsituation beruhen.
Wegen dieser Besonderheiten der Autovermietung nach einem Verkehrsunfall billigt die Zivilkammer dem Unfallgeschädigten zu, einen Mietwagentarif zu wählen, der die durchschnittlichen Tarife in der "normalen" Fahrzeugvermietung um 20 % übersteigt. Der Kunde muss aber - insbesondere wenn eine längere Reparaturdauer absehbar ist - günstige Mehrtages- oder Wochenpauschalen nutzen.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 02.03.2007
- 19 U 181/06 -
Keine uneingeschränkte Erstattung so genannter "Unfallersatztarife" - OLG stärkt Rechte von Mietwagen-Kunden
Höchstens 20 % Aufschlag auf Normaltarif sind angemessen
Das Oberlandesgericht Köln hat die Rechte von Mietwagen-Kunden gestärkt und entschieden, dass Autovermieter keine beliebig hohen Preise für Unfallersatzfahrzeuge verlangen dürfen. Im so genannten "Unfallersatztarif" verlangen Autovermieter im Schnitt einen Aufschlag um 100 % gegenüber den Normaltarifen. Das Oberlandesgericht sieht einen Aufschlag von lediglich 20 % als angemessen an.
Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung eines Autovermieters zurückgewiesen, der seinen Kunden nach Verkehrsunfällen Mietfahrzeuge zur Verfügung stellte, dafür aber nach einem erhöhten Tarif sowie nach Tagespauschalen abrechnete. Der Mietpreis für die Ersatzfahrzeuge lag im Schnitt um 100 % über den sog. Normaltarifen. Der Autovermieter hatte sich die Ersatzansprüche abtreten lassen... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 27.10.2006
- 32 S 75/06 -
Haftpflichtversicherung ist nicht zur Zahlung des "Unfallersatztarifs" verpflichtet
Teurer "Unfallersatztarif" ist nur ausnahmsweise erlaubt
Bei den von vielen Händlern in Verkehrsunfällen häufig angebotenen Mietfahrzeugen zum sog. "Unfallersatztarif" (= Tarif mit Aufschlag), ist äußerste Vorsicht geboten. Denn nur in besonderen Ausnahmefällen muss der Unfallgegner einen derartigen Aufpreis ersetzen.
Diese Erfahrung machte jetzt eine schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelte Autobesitzerin vor dem Landgericht Coburg. Die Richter wiesen ihre Schadensersatzklage gegen den gegnerischen Haftpflichtversicherer in Höhe von knapp über 600 € ab. Das Unfallopfer hatte einen Ersatz-Pkw zu einem teueren "Unfallersatztarif" angemietet. Hierfür sollte der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.06.2006
- XII ZR 50/04 -
Autovermieter muss Unfallgeschädigten auf Kostenrisiko bei Anmietung eines Ersatzwagens zum "Unfallersatztarif" hinweisen
Bundesgerichtshof formuliert eine Aufklärungspflicht für Autovermieter
Ein Ersatzwagen nach einem Unfall kann teuer werden. Oft fordern Autovermieter beim so genannten "Unfallersatztarif" mehr als doppelt so hohe Preise wie beim "Normaltarif". Dies ist vielen Kunden nicht bewusst. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Autovermieter ihre Kunden darüber aufklären müssen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den teuren Unfallersatztarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet und die Differenz dann vom Kunden zu tragen ist.
Im Fall hatte ein Autovermieter seinem Kunden, der nach einem Unfall einen Ersatzwagen zum so genannten "Standard-Tarif - 18 Tage" gemietet hatte, auf Zahlung des von der Versicherung nicht bezahlten Differenzbetrages verklagt. Die Versicherung hatte nur ca. ein Drittel der Kosten erstattet. Der verklagte Kunde berief sich vor Gericht darauf, dass er von der Autovermietung nicht darüber... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 09.09.2005
- 32 S 47/05 -
Mietwagen: Zur Frage, wann ein schadensersatzpflichtiger Unfallbeteiligter dem Gegner die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges zum sog. Unfallersatztarif erstatten muss
Nichts als Ärger! Zunächst der Unfall, für den man nichts kann. Dann stellt sich auch noch die gegnerische Haftpflichtversicherung quer. Sie übernimmt die Kosten eines Mietwagens, um die Zeit der Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung des beschädigten Boliden zu überbrücken, nur teilweise. Und der Versicherer hat unter Umständen sogar Recht. Denn er muss nicht jeden Mietpreis akzeptieren. So ist beispielsweise die Anmietung zu einem teuren sog. Unfallersatztarif nicht immer erlaubt.
So urteilte jetzt das Landgericht Coburg. Das Gericht wies die Klage eines geschädigten Autofahrers gegen die Assekuranz des Unfallgegners auf Erstattung von Mietwagenkosten von rund 1.800 € zum überwiegenden Teil ab. Das Argument der Richter: Der Kläger habe das Fahrzeug zu einem überteuerten Preis angemietet; hierfür müsse der gegnerische Haftpflichtversicherer nur ausnahmsweise einstehen.... Lesen Sie mehr
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