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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unlautere Geschäftspraktiken“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 24.05.2023
- 4 B 1590/20 -

Widerruf der Registrierung eines Inkasso­dienst­leisters ist rechtens

Dauerhaft unqualifizierter Rechts­dienstl­eistungen rechtfertigt Entzug der Inkasso­registrierung

Der Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens wegen dauerhaft unqualifizierter Rechts­dienstl­eistungen im Zusammenhang mit der Internetseite „www.pro-benheld.de“ und der App „Park & Collect“ war voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden und die vorausgegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert.

Die Antragstellerin ist ein Inkassounternehmen, das vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Bezug auf Inkassodienstleistungen in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragen worden war. In der Vergangenheit hat sie unter anderem Forderungen geltend gemacht, die im Zusammenhang mit der Internetseite „www.probenheld.de“ generiert worden waren, über die vermeintlich kostenlose Proben bestellt werden konnten. Weiter betrieb die Antragstellerin die App „Park & Collect“, über welche Parkplatzinhaber Parkverstöße melden und einen „Tarif“ zwischen 1 und 40 Euro angeben konnten. Diesen Betrag machte die Antragstellerin nach Halterermittlung gegenüber den Fahrzeughaltern als Schadensersatzforderung geltend. ... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.09.2018
- C-54/17 -

Vermarktung von SIM-Karten mit vorinstallierten kostenpflichtigen Diensten ohne Information der Verbraucher stellt aggressive unlautere Geschäftspraxis dar

EuGH zur "Lieferung unbestellter Waren oder Dienstleistungen"

Die Vermarktung von SIM-Karten, die kostenpflichtige vorinstallierte und -aktivierte Dienste enthalten, stellt eine aggressive unlautere Geschäftspraxis dar, wenn der Verbraucher zuvor nicht entsprechend aufgeklärt wurde. Solch ein Verhalten stellt insbesondere eine "Lieferung unbestellter Waren oder Dienstleistungen" dar, das von einer anderen nationalen Behörde sanktioniert werden kann als der, die im Unionsrecht auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation vorgesehen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Im Jahr 2012 verhängte die Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (Italienische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde, im Folgenden: AGCM) Geldbußen gegen Wind Telecomunicazioni (jetzt Wind Tre) und Vodafone Omnitel (jetzt Vodafone Italia), da diese Unternehmen SIM-Karten (Subscriber Identity Module) vermarktet hatten, auf denen Internetzugangs-und Mailbox-Dienste vorinstalliert... Lesen Sie mehr

Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom
- 5 O 30/16 -

Verbraucher müssen unbestellte Versicherung nicht bezahlen

Durch Schweigen kommt kein Vertrag zustande

Ein unaufgefordert unterbreitetes, kostenloses Testangebot darf nach Ablauf der Probephase nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag umgewandelt werden. Dies entschied das Landgericht Limburg an der Lahn und untersagte genau dieses Vorgehen dem Unternehmen F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH einem Verbraucher unaufgefordert ein Schreiben zugeschickt, wonach er über ein Urlaubsreisen-Versicherungspaket für drei Monate kostenlos versichert sei. Dieses kostenlose Versicherungspaket sollte jedoch in eine kostenpflichtige Versicherung mit einer Laufzeit von 12 Monaten übergehen,... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.10.2013
- C-59/12 -

Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gilt auch für gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen trotz öffentlichem Charakter und ihrer im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe als "Gewerbetreibende" einzustufen

Das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern gilt auch für gesetzliche Krankenkassen. Weder ihre im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben noch ihr öffentlich-rechtlicher Status rechtfertigen es, sie von diesem Verbot auszunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Nachdem der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, dass die Richtlinie (2005/29/EG) über unlautere Geschäftspraktiken, die solche Praktiken gegenüber Verbrauchern verbietet, durch einen besonders weiten sachlichen Anwendungsbereich gekennzeichnet ist, erklärt er erstmals, dass dies auch für den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie gilt. Mit seinem Urteil stellt der... Lesen Sie mehr



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