die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unterbringung von Asylbewerbern“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Laufen, Urteil vom 04.02.2016
- 2 C 565/15 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht mehrheitlich Verbot zur Unterbringung von Asylbewerbern in Eigentumswohnungen beschließen
Zulässige Wohnnutzung bei Unterbringung von Asylbewerbern
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht berechtigt mehrheitlich ein Verbot zur Unterbringung von Asylbewerbern in Eigentumswohnungen zu beschließen. Ein entsprechender Beschluss ist unwirksam. Die Unterbringung von Asylbewerbern in Eigentumswohnungen stellt grundsätzlich eine zulässige Wohnnutzung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Laufen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer einer etwa 92 qm großen Wohnung vermieteten diese an den Freistaat Bayern. Dieser beabsichtigte dort bis zu acht Asylbewerber unterzubringen. Die übrigen Wohnungseigentümer hielten dies für unzulässig. Sie beschwerten sich über eine erhebliche Lärmbelästigung durch die Asylbewerber. Zudem habe mehrmals die Polizei erscheinen müssen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschloss daher im Juli 2015 mehrheitlich ein Verbot zur Unterbringung von Asylbewerbern. Gegen diesen Beschluss klagten die betroffenen Wohnungseigentümer.Das Amtsgericht Laufen entschied... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Traunstein, Beschluss vom 18.09.2015
- 319 C 1083/15 -
Keine unzulässige Wohneigentumsnutzung bei temporärer Unterbringung von 11 Asylbewerbern in 80 qm großer Eigentumswohnung
Übrigen Wohnungseigentümern steht kein Unterlassungsanspruch zu
Vermietet ein Wohnungseigentümer seine 80 qm große Wohnung temporär an 11 Asylbewerber, so ist dies angesichts der aktuellen Wohnraumsituation nicht zu beanstanden. Dies gilt jedenfalls solange, wie keine Störungen vorliegen oder zu befürchten sind. Den übrigen Wohnungseigentümern steht in diesem Fall kein Unterlassungsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Traunstein hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Wohnungseigentümer seine 80 qm große Wohnung an 11 Asylbewerber temporär vermietet. Die Wohnung bestand aus zwei getrennten, 12 bzw. 18 qm großen Schlafzimmern, einem Bad, einem offenen Wohnbereich nebst Küche und einem Gäste-WC. Die übrigen Wohnungseigentümer hielten die Unterbringung der Asylbewerber für unzulässig und wollten daher durch eine... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.09.2015
- 3 B 1518/15 -
Kein Nachbarschutz gegen Wohnungen für Asylbewerber in reinem Wohngebiet
Nachbar muss übliche Wohnnutzung durch Flüchtlinge dulden
Beabsichtigt der Eigentümer eines Wohnhauses Asylbewerber in den einzelnen Wohnungen unterzubringen, so steht einem Nachbar dagegen kein Anspruch auf Untersagung zu. Ein Nachbar hat eine übliche Wohnnutzung durch Flüchtlinge zu dulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer eines dreigeschossigen Wohnhauses stellte die darin liegenden Wohnungen Asylbewerbern zur Verfügung. Im Durchschnitt lebten etwa zehn bis dreizehn Personen in dem Haus. Eine Genehmigung zur Nutzungsänderung hatte der Eigentümer nicht beantragt. Ein Nachbar fühlte sich durch die Unterbringung der Asylbewerber gestört. Seiner... Lesen Sie mehr
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Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.03.2015
- 1 B 298/14, 1 B 300/14 -
Ehemaliges Boardinghaus kann vorläufig als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber genutzt werden
Interessen der Nachbarn auf Nutzung ihrer Gebäude werden durch Gemeinschaftsunterkunft nicht nennenswert beeinträchtigt
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein leerstehendes Gebäude in Schkeuditz, das früher als Hotel und Boardinghaus (d. h. zur Beherbergung von Langzeitnutzern) diente, vorläufig als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber genutzt werden darf.
Im zugrunde liegenden Streitfall legten zwei Nachbarn, die ein Hotel bzw. ein Bürogebäude betreiben, Widerspruch gegen eine Baugenehmigung des Landkreises Nordsachsen ein. Mit dieser Baugenehmigung wurde einer Vermögensverwaltungsgesellschaft erlaubt, ein leerstehendes Gebäude auf dem angrenzenden Grundstück als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber zu nutzen. Um zu verhindern, dass... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 16.07.2014
- 7 L 589/14 -
Unterbringung von Asylbewerbern im Bautzener Spreehotel zulässig
Störende Beeinträchtigung der Nachbarn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten
Das Verwaltungsgericht Dresden hat einen Eilantrag von Betreibern eines Natur- und Abenteuercampingplatzes sowie von Miteigentümern eines Wohngrundstücks abgelehnt, mit dem diese die Unterbringung von Asylbewerbern im Spreehotel in Bautzen verhindern wollten. Nach Auffassung des Gerichts könne von einer spürbaren tatsächlichen Beeinträchtigung der Nachbarn mit hinreichender Wahscheinlichkeit nicht ausgegangen werden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Als Antragsteller traten die Betreiberin eines nahegelegenen Natur- und Abenteuercampingplatzes sowie die Miteigentümer eines ebenfalls benachbarten Wohngrundstücks auf. Als Antragsgegnerin benannten sie die Große Kreisstadt Bautzen als zuständige Bauaufsichtsbehörde. Diese sollte dem Landkreis Bautzen als der für die Unterbringung von Asylbewerbern... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 22.07.2014
- 11 K 3170/13 -
Nutzung eines "Lehrlingswohnheims" als Asylbewerberunterkunft unzulässig
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber im Gewerbegebiet grundsätzlich unzulässig
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage von Nachbarn gegen die von der Stadt Fellbach erteilten Baugenehmigung zur Änderung der Nutzung eines "Lehrlingswohnheims" (Roncalli-Haus) in Fellbach-Oeffingen als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber stattgegeben und die Baugenehmigung aufgehoben. Das Gericht verwies darauf, dass eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in einem Gewerbegebiet grundsätzlich unzulässig sei.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Stadt Fellbach erteilte dem Eigentümer (Beigeladenen) eines Gebäudes in einem Gewerbegebiet "Handwerkergebiet" - in Fellbach-Oeffingen, das bislang für eine Berufsförderungsmaßnahme des Caritas-Verbandes Baden-Württemberg als "Lehrlingswohnheim" genehmigt war (Roncalli-Haus), im September 2012 eine Baugenehmigung zur künftigen Nutzung... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 27.02.2014
- C-79/13 -
Asylbewerbern gewährte Geldleistungen müssen für Wohnungsmiete auf dem privaten Wohnungsmarkt ausreichen
Finanzielle Unterstützung muss für menschenwürdiges Leben ausreichen
Geldleistungen, die Asylbewerbern gewährt werden, muss diese in die Lage versetzen, gegebenenfalls auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Unterkunft zu finden. Die finanzielle Unterstützung kann von Einrichtungen des Sozialhilfesystems geleistet werden, sofern diese die unionsrechtlichen Mindestnormen im Bereich der materiellen Aufnahmebedingungen beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 11. Oktober 2010 stellte die Familie Saciri einen Asylantrag in Belgien. Am selben Tag teilte ihr die Föderalagentur für die Aufnahme von Asylbewerbern (Fedasil) mit, dass sie ihr keine Aufnahmestruktur anbieten könne, und verwies sie an das Öffentliche Sozialhilfezentrum Diest (ÖSHZ) weiter. Nachdem die Familie Saciri keine Unterkunft... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.10.2013
- 11 K 2941/13 -
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auch im Gewerbegebiet möglich
Befreiung des Bebauungsplans von Nutzungsbedingungen zu Gebäudenutzung als Gemeinschaftsunterkunft dient Wohl der Allgemeinheit
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Baugenehmigung der Stadt Fellbach zur Nutzung eines Gebäudes im Gewerbegebiet "Handwerkergebiet" in Fellbach-Oeffingen als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber nunmehr vollzogen werden darf, nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Nutzungsart erteilt hatte.
Die Stadt Fellbach erteilte einer Privatperson (Beigeladener) im September 2012 eine Baugenehmigung zur Nutzung seines im "Handwerkergebiet" gelegenen Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber. Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück und für das Grundstück der Nachbarn ein "eingeschränktes Gewerbegebiet" fest.Die gegen die Baugenehmigung gestellten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 23.10.2013
- 10 K 1393/11 -
Umnutzung einer ehemaligen Gehörlosenschule in Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber zulässig
Unzumutbare Beeinträchtigungen für Anwohner nicht erkennbar
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Umnutzung einer ehemaligen Gehörlosenschule mit Internat in eine Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber für zulässig erklärt. Eine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarrechte von Anwohnern durch die von der beklagten Stadt Dortmund erteilte Baugenehmigung und Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart (Gehörlosenschule) konnte nicht festgestellt werden.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind Grundstückseigentümer aus Dortmund, die geltend machten, dass die Baugenehmigung zur Umnutzung einer benachbarten ehemaligen Gehörlosenschule mit Internat in eine Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in dem Wohngebiet unzulässig sei und zu erheblichem Autoverkehr und Lärmbelästigungen führe.Die Klage blieb vor... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2013
- 8 S 2504/12 -
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber im Gewerbegebiet grundsätzlich unzulässig
Wohnähnlich genutzte Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber verträgt sich nicht mit typischen Eigenarten eines Gewerbegebiets
Eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber ist in einem Gewerbegebiet grundsätzlich nicht zulässig, weil sie wohnähnlichen Charakter hat. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Im zugrunde liegenden Streitfall erteilte die Stadt Fellbach (Antragsgegnerin) einer Privatperson (Beigeladener) im September 2012 eine Baugenehmigung zur Nutzung seines im "Handwerkergebiet" gelegenen Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber. Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück und für das Grundstück der Antragsteller ein "eingeschränktes Gewerbegebiet" fest.... Lesen Sie mehr