die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unterrichtung des Betriebsrats“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.08.2010
- 9 ABR 83/09 -
BAG begrenzt Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen
Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen
Über die Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung bei Vergabe von Führungspositionen hatte das Bundesarbeitsgericht im hiesigen Verfahren zu entscheiden.
Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören (§ 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Wird eine Führungsposition besetzt, muss die Schwerbehindertenvertretung nur dann am Besetzungsverfahren beteiligt werden, wenn die Aufgabe besondere schwerbehindertenspezifische Führungsanforderungen stellt. Das kann z. B. der Fall sein, wenn es zu den Aufgaben der Führungskraft gehört, Arbeitsplätze behinderungsgerecht zu gestalten.Die Schwerbehindertenvertretung des Kultur-... Lesen Sie mehr
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28.08.2008
- 20 TaBV 244/07 -
Trotz sexueller Belästigung keine Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Firma hat strenge formale Anforderungen nicht eingehalten
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes zurückgewiesen, weil der Arbeitgeber den Betriebsrat im Rahmen des Zustimmungsersetzungsverfahrens nicht ausreichend unterrichtet hat. Zur ausreichenden Unterrichtung gehöre – ebenso wie zur ordnungsgemäßen Anhörung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung im Rahmen des § 102 BetrVG – die Mitteilung derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Einhaltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ergibt. Die Unzulässigkeit des Antrags auf Zustimmungsersetzung werde durch eine im Rahmen des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens nachgeholte Information jedenfalls dann nicht geheilt, wenn diese in das gerichtliche Verfahren eingeführt wurde, ohne dass bei dem Betriebsrat zuvor erneut die Zustimmung beantragt oder diesem zumindest zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde.
Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung in einem Gebäudereinigungsunternehmen war die Absicht des Arbeitgebers, einem Betriebsratsmitglied kündigen zu wollen, weil ihm sexuelle Belästigung und Nötigung einer ehemaligen Kollegin vorgeworfen wurde. Die Mitarbeiterin hatte sich in einem Schreiben an den Arbeitgeber gewandt und ihn informiert, dass das Betriebsratsmitglied, welches... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.06.2005
- 1 ABR 26/04 -
Unterrichtung des Betriebsrats über Vorstellungsgespräche
Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung zu unterrichten. Er hat ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Stellenbewerber zu geben.
Die Auskünfte haben sich auf die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für den zu besetzenden Arbeitsplatz zu erstrecken. Wenn für die Auswahlentscheidung Vorstellungsgespräche mit verschiedenen Bewerbern maßgeblich waren, gehört zu einer vollständigen Auskunft eine Mitteilung über den Gesprächsinhalt. Darüber hat der Arbeitgeber zumindest dann auch ohne Verlangen des Betriebsrats... Lesen Sie mehr