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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unverschlossene“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.05.2015
- 2-13 S 127/12 -

Wohneigentumsrecht: Nächtliches Verschließen der Haustür darf wegen dadurch bedingter erheblicher Einschränkung der Fluchtmöglichkeit nicht in Hausordnung geregelt werden

Vorliegen einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher

Eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft darf eine Hausordnung nicht dahingehend ändern, dass die Haustür nachts abgeschlossen sein muss. Denn dadurch würde die Fluchtmöglichkeit im Fall einer Notsituation erheblich eingeschränkt. Dies würde wiederum zu einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Mai 2011 mehrheitlich die Hausordnung dahingehend zu ändern, dass die Haustür in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr im allgemeinen Interesse verschlossen zu halten sei. Mehrere Wohnungseigentümer erhoben gegen diesen Beschluss jedoch Klage. Nachdem das Amtsgericht Kassel die Klage abwies, musste sich das Landgericht Frankfurt a.M. mit dem Fall beschäftigen.Das Landgericht Frankfurt a.M. erkannte zwar an, dass dem Sicherungsbedürfnis durch eine geschlossene Haustür in höherem Maße als durch eine nichtverschlossene Haustür Rechnung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.04.2005
- 33 C 1726/04-13 -

Recht zur Mietminderung von 5 % bei lärmenden, fußballspielenden Jugendlichen - Kein Verschließen der Haustür nachts

Nächtliche unverschlossene Haustür begründet kein Minderungsrecht

Der Mieter einer Wohnung kann seine Miete um 5 % der Nettomiete mindern, wenn von fußballspielenden Jugendlichen eine Lärmbelästigung ausgeht. Ist die Haustür nachts oft unverschlossen begründet dies kein Minderungsrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Erdgeschosswohnung seine Miete, da sich täglich vor dem Wohnhaus Jugendliche trafen, um lautstark Fußball zu spielen. Zudem war die Haustür regelmäßig in der Nacht unverschlossen. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.03.2010
- 16 U 44/09 -

Nicht abgeschlossene Nebeneingangstür stellt kein grob fahrlässiges Verhalten dar

Keine Ursächlichkeit des Verhaltens für eingetretenen Versicherungsfall

Bei einem Einbruch in eine Einfamilienhaus während einer 2 ½ stündigen Abwesenheit tagsüber rechtfertigt es den Vorwurf einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls im Sinne von § 61 VVg a.F. nicht, dass die Nebeneingangstür, durch die eingebrochen wurde, nicht abgeschlossen war. Die längerfristige Abwesenheit kann nur dann ursächlich für die Herbeiführung des Versicherungsfalls sein, wenn sich der Einbruchsdiebstahl erst nach Überschreiten der "zulässigen" Abwesenheitszeit ereignet hat, nicht aber dann, wenn er sich schon im Zeitraum unmittelbar nach dem Verlassen des Hauses zugetragen hat. Dies hat das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien über Ansprüche des Klägers aus einer bei der Beklagten unterhaltenen Hausratsversicherung. Hintergrund dessen war, dass bei der Klägerin tagsüber in ihrer etwa 2 ½ stündigen Abwesenheit eingebrochen wurde. Sie hat beim Verlassen des Hauses die Nebeneingangstür nicht abgeschlossen. Die verklagte Versicherung war der Ansicht, dies sei grob fahrlässig.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Dortmund, Urteil vom 18.07.2006
- 2 O 172/05 -

Auch bei nicht abgeschlossener Wohnungstür kann ein Einbruch vorliegen

Einbruch in Mehrfamilienhaus durch verriegelten Keller - Hausratversicherung muss zahlen

Ein Hausratversicherer kann nicht den Ersatz eines Einbruchschadens verweigern, weil die Wohnungseigentümer (hier in einem 2-Familien-Haus) trotz mehrtägiger Abwesenheit ihre Wohnungstür im Innern des Hauses nicht abgeschlossen hatten und es deshalb den Dieben grob fahrlässig 'leicht gemacht' hätten, sie auszurauben. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Dortmund hervor.

Im zugrunde liegenden Fall waren Diebe in ein Zweifamilienhaus eingebrochen in dem sie eine Scheibe der gemeinschaftlichen Kellertür einschlugen, diese dann entriegelten und danach in das Treppenhaus zu der unverriegelten Wohnungstür eindrangen. Da die Bewohner für einige Tage weggefahren waren, konnten die Diebe ungestört Schmuck, Münzen und Bargeld im Wert von 28.300 Euro entwenden.... Lesen Sie mehr

Landgericht Koblenz, Urteil vom 23.12.2005
- 16 O 150/04 -

Kein Versicherungsschutz bei nicht abgeschlossener Haustür

Hauseigentümer handelte grob fahrlässig

Wer seine Haustür nur zuzieht und nicht abschließt, kann bei einem Einbruch den Versicherungsschutz verlieren. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor.

Ein Hauseigentümer hatte sein Haus für eineinhalb Tage verlassen und dabei die Haustür nur zugezogen ohne sie abzuschließen. Einbrecher nutzen die Gelegenheit und räumten die Wohnung aus. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden auszugleichen.Die spätere Klage des Hauseigentümers gegen die Einbruchsversicherung auf Erstattung des Schadens wiesen die Koblenzer Richter... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 07.03.1995
- 8 U 3803/95 -

Trotz nicht abgesperrter Wohnungstür: Hausrat-Versicherung muss Schaden ersetzen

30.000 DM Schaden durch Wohnungseinbruch

Wer seine Wohnung längere Zeit verläßt, sollte die Wohnungstür nicht nur ins Schloß fallen lassen, sondern zusätzlich absperren. Andernfalls riskiert er seinen Versicherungsschutz und läuft Gefahr, nach einem Wohnungseinbruch auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Jedoch führt nicht schon jede leichte Nachlässigkeit zum Wegfall des Versicherungsschutzes, sondern nur "grobe Fahrlässigkeit". Das stellte das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Zivilurteil klar.

Ob das Nichtabsperren einer Wohnungstür noch als verzeihliche Sorglosigkeit einzustufen ist oder schon als grober Leichtsinn, läßt sich nach Ansicht des Gerichts nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die örtliche Situation und die Dauer der Abwesenheit. Im konkreten Fall (zweistündiges Verlassen der in einem übersichtlichen... Lesen Sie mehr



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