die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unzulässige Finanzierungshilfe“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 21.07.2015
- Az. 1 A 4/15 -
Student hat keinen Unterlassungsanspruch gegen den AStA wegen vereinzelter allgemeinpolitischer Betätigungen
Urteil zu allgemeinpolitischer Betätigung des AStA
Ein Student kann nicht dagegen vorgehen, wenn der AStA sich nicht nur hochschulpolitisch sondern auch vereinzelt allgemeinpolitisch äußert. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück hervor.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Unterlassungsklage eines Jurastudenten (Kläger) gegen die Studierendenschaft der Universität Osnabrück (Beklagte), vertreten durch den AStA, abgewiesen.Der Kläger machte in seiner Klage geltend, in insgesamt 74 Einzelfällen seit 2012 habe die Beklagte sich durch ihre verschiedenen Betätigungen und die Finanzierung bestimmter Hochschulgruppen und -projekte ein allgemeinpolitisches Mandat angemaßt, das ihr nicht zustehe. Mit seiner Klage wollte er der Beklagten unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 5 - 250.000,- Euro gerichtlich untersagen lassen, sich allgemeinpolitisch und nicht unmittelbar... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2005
- 39 O 180/04 -
Insolvenzverwalter der Babcock Borsig AG scheitert mit 524 Mio. Euro Klage
Die 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf hat die Klage des Insolvenzverwalters der Babcock Borsig AG aus Oberhausen gegen die Howaldtswerke-Deutsche Werft GmbH aus Kiel, mit der die Zahlung eines Betrages von 524 Millionen Euro als Kaufpreis für 50 Prozent der Aktien an der Howaldtswerke-Deutsche Werft AG, Kiel geltend gemacht wird, abgewiesen.
Gegenstand des Rechtsstreites war im Wesentlichen die Frage, ob die in den Aktienkaufverträgen vorgesehenen Modalitäten zur Erfüllung des Kaufpreises wirksam sind. Die Erwerbergesellschaft hatte sich als Gegenleistung für den Aktienerwerb gegenüber der Babcock Borsig AG verpflichtet, deren Verbindlichkeiten aus Darlehen, die ihr die HDW AG als nachgeordnete Gesellschaft im Rahmen des... Lesen Sie mehr