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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unzuständigkeit“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Siegburg, Beschluss vom 20.04.2021
- 323 F 48/21 -

Familiengericht nicht zur Überprüfung infektions­schutz­rechtlicher Maßnahmen an Schulen zuständig

Alleinige Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte

Die Familiengerichte sind nicht dafür zuständig, infektions­schutz­rechtliche Maßnahmen an den Schulen zu überprüfen. Es besteht insofern eine alleinige Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. Dies hat das Amtsgericht Siegburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Kindesmutter Anfang des Jahres 2021 beim Amtsgericht Siegburg die Überprüfung der infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen an der Schule ihres Kindes gemäß der schulinternen Anordnungen der Stadt und der Coronaschutzverordnung des Landes. Die Mutter sah eine Gefahr für das Kind.Das Amtsgericht Siegburg wies den Antrag wegen fehlender Zuständigkeit als unzulässig ab. Die Kindesmutter wende sich gegen die Rechtmäßigkeit der vom Landesgesetzgeber erlassenen Rechtsverordnung sowie die Wirksamkeit der konkreten von der Stadt angeordneten Maßnahmen. Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.11.2017
- VG 4 K 103.16 -

Keine Überprüfung der Mietpreisbremse durch Verwaltungsgerichte

Klage unzulässig

Ob die Mietpreis­begrenzungs­verordnung rechtmäßig ist, kann nicht durch Verwaltungsgerichte überprüft werden. Insofern war eine Klage unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im hier vorliegenden Verfahren ist die Klägerin Miteigentümerin einer zur Zeit nicht vermieteten Wohnung. Sie plant die Neuvermietung zu einem Mietzins, der ihren Angaben zufolge die Beschränkungen nach der am 1. Juni 2015 in Kraft getretenen Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Berlin übersteigen würde. Mit ihrer Klage begehrt sie die Feststellung, bei der Neuvermietung einer... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.12.2014
- 2 BvE 3/14 -

Antrag im Organ­streit­verfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden unzulässig

Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN scheitern mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Organklage der Fraktionen DIE LINKE sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von 127 Bundes­tags­abgeordneten und zwei Aus­schuss­mit­gliedern gegen die Bundesregierung und den 1. Untersuchungs­aus­schuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (sogenannter NSA-Untersuchungs­aus­schuss) ist unzulässig. Dies entschied das Bundes­verfassungs­gericht. Die beanstandete Einschätzung der Bundesregierung zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin ist lediglich vorläufig; sie stellt daher keine rechtserhebliche Maßnahme dar, die zulässiger Gegenstand eines Organ­streit­verfahrens sein könnte. Gegen die Ablehnung des Untersuchungs­aus­schusses, die Vernehmung in Berlin durchzuführen, ist der Rechtsweg zum Bundes­verfassungs­gericht nicht eröffnet. Der Antrag betrifft kein in Art. 44 Abs. 1 GG wurzelndes Recht der Ausschussminderheit gegenüber dem Untersuchungs­aus­schuss, sondern die verfahrens­recht­liche Überprüfung der Ausschussarbeit im Einzelnen, die dem Bundesgerichtshof zugewiesen ist.

Antragsteller sind die Fraktionen DIE LINKE sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag, 127 Bundestagsabgeordnete und zwei Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Antragsgegner sind die Bundesregierung und der Untersuchungsausschuss. Die Antragsteller machen im Wesentlichen geltend, die Bundesregierung habe in Schreiben vom 2.... Lesen Sie mehr

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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 06.08.2013
- 2 AR 22/13 -

Schleswig-Holsteinisches OLG zum Zuständigkeitsstreit bei Geltendmachung von Urheberrechtsverletzungen

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht bestimmt gerichtliche Zuständigkeit am Ort der unerlaubten Handlung

Die Klage des US-amerikanischen Betreibers eines deutschsprachigen Internetportals, auf dem der Kauf von Doktortiteln angeboten wird, ist vor dem Amtsgericht Flensburg zu verhandeln, weil der US-amerikanische Betreiber Urheberrechtsverletzungen durch ein anderes deutschsprachiges Internetportal geltend macht, das dieselbe Dienstleistung anbietet. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem Streit um die gerichtliche Zuständigkeit entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hat die Klägerin ("church") ihren Sitz in Miami/USA. Sie bietet auf einer deutschsprachigen Internetseite den Erwerb von Doktortiteln gegen eine "Spende" an. Dabei handelt es sich um kirchliche Ehrendoktortitel, die durch die Klägerin verliehen werden. Der Beklagte bietet ebenfalls auf einer deutschsprachigen Internetseite den Erwerb von Doktortiteln an... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.02.2012
- 31 C 2528/11 (17) -

Filesharing: Klagen in Tauschbörsenfällen sind am Wohnsitz des Beklagten zu erheben

Beklagtem darf die Verteidigung gegen eine Klage nicht erschwert werden

Kommt es im Rahmen des illegalen Filesharings zu einem Zivilprozess, ist die Klage in der Regel am Wohnsitz des Beklagten zu erheben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. von dem Beklagten Schadenersatz und Erstattung von Anwaltskosten. Die Klägerin war Rechteinhaberin eines Musiktitels von David Guetta. Der Beklagte stellte diesen Titel in einer Internet-Tauschbörse zum Download bereit.Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hielt sich für örtlich unzuständig... Lesen Sie mehr



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