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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „urinieren“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 11.12.2023
- 30 C 86/23 -
Urinieren lassen der Katzen im Treppenhaus rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Nachhaltige Störung des Hausfriedens
Lässt ein Wohnungsmieter zu, dass seine Katzen im Treppenhaus frei herumlaufen und dort urinieren, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB. Denn in einem solchen Verhalten liegt eine nachhaltige Störung des Hausfriedens. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2023 erhielt der Mieter einer Wohnung in Brandenburg eine fristlose Kündigung, weil er unter anderem seine Katzen im Treppenhaus frei herumlaufen ließ und diese vor den Wohnungstüren der anderen Mieter fast täglich urinierten. Der Mieter weigerte sich die Kündigung zu akzeptieren, so dass der Vermieter Räumungsklage erhob.Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten des Vermieters. Diesem stehe gemäß § 546 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die fristlose Kündigung sei gemäß § 569 Abs. 2 BGB wirksam. Der Mieter habe den Hausfrieden... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 11.10.2018
- 4 C 76/18 -
Kein Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung und Anfechtung des Mietvertrags bei Herstellung und Vermarktung von pornografischen Videoclips
Tätigkeit trat nicht nach außen in Erscheinung
Stellen die Mieter einer Wohnung in dieser pornografische Videoclips her und vermarkten diese, so rechtfertigt dies dann keine fristlose Kündigung oder Anfechtung des Mietvertrags, wenn die Tätigkeit nicht nach außen in Erscheinung tritt. Dies hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielten die Mieter einer Wohnung im April 2018 eine fristlose Kündigung. Hintergrund dessen war, dass die Mieter in der Wohnung pornografische Videoclips herstellten und vermarkteten. In diesem Zusammenhang urinierte die Mieterin einmalig im Treppenhaus. Zuvor versicherten sich die Mieter aber, dass sich niemand im Treppenhaus befand. Ferner reinigten... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2015
- 21 S 13/15 -
Vermieter hat auf besondere Empfindlichkeit eines Marmorfußbodens im Toilettenbereich hinzuweisen
Wissen um Schäden am Marmorboden durch unvermeidbare Kleinstspritzer beim "Stehpinkeln" nicht kann nicht vorausgesetzt werden
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Vermieter nur dann Schadenersatz wegen der Abstumpfung eines Marmorbodens im Toilettenbereich vom Mieter verlangen kann, wenn der Vermieter den Mieter zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hingewiesen hat.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Vermieterin nach dem Auszug der Mieter festgestellt, dass der Marmorboden im Bad und Gäste-WC im Toilettenbereich farblich verändert sowie rau und matt war. Die Vermieterin hatte den Marmorboden daher auswechseln lassen, wodurch Kosten in Höhe von 1.935,90 Euro entstanden waren. Das Berufungsgericht hat, ebenso wie schon zuvor das Amtsgericht Düsseldorf,... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 07.11.2013
- 483 C 33323/12 WEG -
Hund darf nicht in den Gemeinschaftsgarten urinieren
Schäferhund darf nur angeleint, beaufsichtigt und mit Maulkorb auf Grundstück gehalten werden
Ein Hund darf nicht in den Gemeinschaftsgarten einer Eigentümergemeinschaft urinieren. Zudem rechtfertigt ein aggressives Verhalten des Tieres einen Maulkorbzwang und die Pflicht, den Hund nur angeleint und unter Aufsicht auf dem gemeinschaftlichen Grundstück zu halten. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall bewohnten zwei Geschwister gemeinsam ein Haus in München-Allach. Die 51-jährige Schwester bewohnt den 1. Stock mit ihrem Ehemann und einem deutschen Schäferhund. Der 47-jährige Bruder bewohnt gemeinsam mit seiner Ehefrau das Erdgeschoß. Seit dem Jahr 2005 besteht die Wohnungseigentümergemeinschaft.Die beklagte Schwester lässt den Hund... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2015
- 42 C 10583/14 -
Vermieter steht kein Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung des Marmorfußbodens im Badezimmer aufgrund von Urinspritzern zu
Mieter muss nicht mit Verätzungen des Marmorbodens durch Urinspritzer rechnen
Wird der Marmorfußboden im Badezimmer durch Urinspritzer eines Stehpinklers beschädigt, so steht dem Vermieter regelmäßig kein Schadenersatzanspruch zu. Denn ein Mieter muss grundsätzlich nicht damit rechnen, dass durch Urinspritzer der Marmorboden verätzt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verklagte eine Vermieterin ihren ehemaligen Mieter auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von über 1.900 EUR. Hintergrund dessen war, dass durch Urinspritzer des im Stehen pinkelnden Mieters der Marmorfußboden im Badezimmer verätzt wurde und somit ausgetauscht werden musste.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Zerbst, Urteil vom 31.03.2003
- 6 C 614/02 -
Urinieren in den Keller rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Ermittlung der Verantwortlichkeit durch Videoüberwachung zulässig
Uriniert ein Mieter wiederholt in den Keller, so rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung. Kommt seine Verantwortlichkeit durch eine heimliche Videoüberwachung ans Licht, so ist dies zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Zerbst hervor.
Im zugrunde liegenden Fall beschwerten sich die Mieter eines Wohnhauses massiv bei ihrer Vermieterin über penetranten Uringeruch im Keller. Nachdem diese erfolglos versuchte durch Sanitärfirmen, Schädlingsbekämpfungsunternehmen und der Abwassergesellschaft den Grund des Fäkalgeruchs zu ermitteln, installierte sie im Keller eine Videoüberwachungsanlage. Durch diese konnte einer der Mieter... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 21.10.2010
- 210 C 398/09 -
Fristlose Kündigung eines im Mietergarten pinkelnden Mieters
Fäkalgerüche stören Hausfrieden
Pinkelt ein Mieter in seinem mitgemieteten Garten, verletzt er grob seine mietvertraglichen Pflichten und stört nachhaltig den Hausfrieden. Ändert der Mieter trotz erfolgter Abmahnung nicht sein Verhalten, kann der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da ein Mieter wiederholt in seinem vor seiner Wohnung befindlichen Garten pinkelte, wurde er nach erfolgloser Abmahnung fristlos gekündigt. Mehrere Mieter beschwerten sich über auftretende Fäkalgerüche. Der Mieter weigerte sich jedoch auszuziehen, so dass der Vermieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung klagte.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 12.04.2013
- 65 S 159/12 -
LG Berlin hält wahrnehmbare Urinstrahlgeräusche für hinnehmbar
Vermieter eines Altbaus schuldet nicht modernen Schallschutz
Sind Urinstrahlgeräusche aus der Nachbarwohnung zu vernehmen, so muss der Mieter eines nicht sanierten und modernisierten Altbaus dies hinnehmen. Der Vermieter schuldet jedenfalls keinen, gegenüber der zur Zeit der Errichtung geltenden DIN-Norm, moderneren Schallschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter eines im Jahr 1955 errichteten Altbaus beschwerten sich über in Wohn- und Schlafzimmer auftretende deutlich wahrnehmbare Pinkelgeräusche aus der Nachbarwohnung. Sie verlangten von ihrer Vermieterin Maßnahmen zu ergreifen, um die Geräuschbelästigung zu unterbinden. Zudem begehrten sie eine Mietminderung. Die Vermieterin wies die... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.04.2009
- 67 S 335/08 -
10 % Mietminderung bei Urinstrahlgeräuschen im Wohnzimmer durch nachbarlichen "Stehpinkler"
Unangenehme Wohnzimmergeräusche
Wenn Mieter in ihrem Wohnzimmer den Nachbarn urinieren hören, können sie die Miete um 10 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall vernahm ein Mieter im Wohnzimmer seiner Wohnung - in einem 1978 gebauten Haus - deutlich die Urinstrahlgeräusche aus der Nachbarwohnung.Ein Sachverständiger stellte fest, dass zwar nicht sämtliche Nutzungsgeräusche aus dem Sanitärbereich der anderen Wohnung laut hörbar waren, jedoch die Uringeräusche eines "Stehpinklers" akustisch deutlich... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 14.01.1997
- 34 C 262/96 -
"Stehpinkler": Lärmbelästigung durch Urinieren im Stehen in Mehrfamilienhaus
Unterschiedliche Techniken des Urinierens
Männer dürfen beim Urinieren stehen. Ein Nachbar, der sich durch die Geräusche eines "Stehpinklers" gestört fühlt, muss diese "mit Gelassenheit ertragen". Dies entschied das Amtsgericht Wuppertal.
Im zugrunde liegenden Fall fühlten sich die Mieter eines Mehrfamilienhauses durch die Geräusche des Nachbarn, die dieser durch Urinieren im Stehen verursachte, gestört. Sie klagten vor dem Amtsgericht Wuppertal und forderten Ruhe.Das Gericht wies die Klage ab. Ein Anspruch gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB würde voraussetzen, dass die Kläger über ein normales Maß... Lesen Sie mehr
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