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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Urinspritzer“ veröffentlicht wurden

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2015
- 21 S 13/15 -

Vermieter hat auf besondere Empfindlichkeit eines Marmorfußbodens im Toilettenbereich hinzuweisen

Wissen um Schäden am Marmorboden durch unvermeidbare Kleinstspritzer beim "Stehpinkeln" nicht kann nicht vorausgesetzt werden

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Vermieter nur dann Schadenersatz wegen der Abstumpfung eines Marmorbodens im Toilettenbereich vom Mieter verlangen kann, wenn der Vermieter den Mieter zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hingewiesen hat.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Vermieterin nach dem Auszug der Mieter festgestellt, dass der Marmorboden im Bad und Gäste-WC im Toilettenbereich farblich verändert sowie rau und matt war. Die Vermieterin hatte den Marmorboden daher auswechseln lassen, wodurch Kosten in Höhe von 1.935,90 Euro entstanden waren. Das Berufungsgericht hat, ebenso wie schon zuvor das Amtsgericht Düsseldorf, entschieden, dass die Vermieterin nicht von den Mietern Schadenersatz wegen einer Obhutspflichtverletzung verlangen kann.Im konkreten Fall stand fest, dass die Schäden an dem Marmorboden nicht durch unsachgemäße Reinigung, sondern durch regelmäßiges... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2015
- 42 C 10583/14 -

Vermieter steht kein Schaden­ersatz­anspruch wegen Beschädigung des Marmorfußbodens im Badezimmer aufgrund von Urinspritzern zu

Mieter muss nicht mit Verätzungen des Marmorbodens durch Urinspritzer rechnen

Wird der Marmorfußboden im Badezimmer durch Urinspritzer eines Stehpinklers beschädigt, so steht dem Vermieter regelmäßig kein Schaden­ersatz­anspruch zu. Denn ein Mieter muss grundsätzlich nicht damit rechnen, dass durch Urinspritzer der Marmorboden verätzt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verklagte eine Vermieterin ihren ehemaligen Mieter auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von über 1.900 EUR. Hintergrund dessen war, dass durch Urinspritzer des im Stehen pinkelnden Mieters der Marmorfußboden im Badezimmer verätzt wurde und somit ausgetauscht werden musste.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr



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