die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Urinstrahlgeräusche“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 12.04.2013
- 65 S 159/12 -
LG Berlin hält wahrnehmbare Urinstrahlgeräusche für hinnehmbar
Vermieter eines Altbaus schuldet nicht modernen Schallschutz
Sind Urinstrahlgeräusche aus der Nachbarwohnung zu vernehmen, so muss der Mieter eines nicht sanierten und modernisierten Altbaus dies hinnehmen. Der Vermieter schuldet jedenfalls keinen, gegenüber der zur Zeit der Errichtung geltenden DIN-Norm, moderneren Schallschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter eines im Jahr 1955 errichteten Altbaus beschwerten sich über in Wohn- und Schlafzimmer auftretende deutlich wahrnehmbare Pinkelgeräusche aus der Nachbarwohnung. Sie verlangten von ihrer Vermieterin Maßnahmen zu ergreifen, um die Geräuschbelästigung zu unterbinden. Zudem begehrten sie eine Mietminderung. Die Vermieterin wies die Ansinnen zurück. Denn zum einen sei mit solchen Geräuschen in einem nicht sanierten Altbau zu rechnen. Zum anderen haben es die Mieter unterlassen anzugeben, wann die Geräusche auftraten. Aufgrund der Weigerung der Vermieterin ihren Begehren nachzukommen, erhoben die... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.04.2009
- 67 S 335/08 -
10 % Mietminderung bei Urinstrahlgeräuschen im Wohnzimmer durch nachbarlichen "Stehpinkler"
Unangenehme Wohnzimmergeräusche
Wenn Mieter in ihrem Wohnzimmer den Nachbarn urinieren hören, können sie die Miete um 10 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall vernahm ein Mieter im Wohnzimmer seiner Wohnung - in einem 1978 gebauten Haus - deutlich die Urinstrahlgeräusche aus der Nachbarwohnung.Ein Sachverständiger stellte fest, dass zwar nicht sämtliche Nutzungsgeräusche aus dem Sanitärbereich der anderen Wohnung laut hörbar waren, jedoch die Uringeräusche eines "Stehpinklers" akustisch deutlich... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 14.01.1997
- 34 C 262/96 -
"Stehpinkler": Lärmbelästigung durch Urinieren im Stehen in Mehrfamilienhaus
Unterschiedliche Techniken des Urinierens
Männer dürfen beim Urinieren stehen. Ein Nachbar, der sich durch die Geräusche eines "Stehpinklers" gestört fühlt, muss diese "mit Gelassenheit ertragen". Dies entschied das Amtsgericht Wuppertal.
Im zugrunde liegenden Fall fühlten sich die Mieter eines Mehrfamilienhauses durch die Geräusche des Nachbarn, die dieser durch Urinieren im Stehen verursachte, gestört. Sie klagten vor dem Amtsgericht Wuppertal und forderten Ruhe.Das Gericht wies die Klage ab. Ein Anspruch gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB würde voraussetzen, dass die Kläger über ein normales Maß... Lesen Sie mehr