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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Urlaubsabbruch“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.11.2012
- 2-24 S 199/11 -
Unterbringung eines Touristen in einem Ersatzhotel berechtigt zur Kündigung des Reisevertrags
Reisenden steht zudem Anspruch auf Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit zu
Wird ein Reisender aufgrund einer Überbuchung des ursprünglich gebuchten Hotels in ein Ersatzhotel untergebracht, so kann er den Reisevertrag kündigen. Zudem hat er einen Anspruch auf Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall buchte ein Reisender bei einem Reiseveranstalter eine Reise nach Ägypten. Darin enthalten war eine Nacht in einem Hotel in Hurghada. Aufgrund der Überbuchung dieses Hotels wurden der Reisende und seine Lebensgefährtin in ein anderes Hotel untergebracht. Dieses Hotel war von der Ausstattung, Qualität und Lage nicht vergleichbar mit dem ursprünglich gebuchten Hotel. Der Reisende beanstandete die Ersatzunterbringung und verlangte die Unterbringung im gebuchten Hotel. Da dies der Reiseveranstalter nicht ermöglichen konnte, kündigte der Reisende den Reisevertrag und klagte auf Rückzahlung des Reisepreises und Zahlung einer Entschädigung wegen vertaner Urlaubsfreude.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 30.11.2011
- 241 C 11924/11 -
Anspruch auf Kostenerstattung bei Reiseabbruch wegen Erkrankung einer Betreuungsperson besteht nur bei Vorlage eines Attestes
Ersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden nicht vom Versicherungsschutz umfasst
Muss eine Reise abgebrochen werden, weil die Betreuungsperson der Mutter, die sonst vom Reisenden versorgt wird, erkrankt, hat der Reisende ein Attest über diese Erkrankung vorzulegen. Tut er dies nicht, hat er keinen Anspruch auf Ersatz des Reisepreises für den nicht genutzten Teil der Reise gegenüber seiner Versicherung. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall buchte ein Ehepaar für sich und ihren Sohn in einem Reisebüro eine sechstägige Reise im August 2010 ins Disneyland Paris. Die Mutter des Ehemannes ist pflegebedürftig und wird normalerweise durch diesen betreut. Für die Zeit des Urlaubes übernahm die Pflege der Mutter eine Bekannte. Drei Tage vor Ende der Reise musste die Reise abgebrochen werden, weil... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2000
- 9 AZR 405/99 -
Arbeitgeber darf Angestellten nicht zur Arbeit aus dem Urlaub zurückrufen
Einmal erteilte Urlaubszusage ist bindend für den Arbeitgeber
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Erholungsurlaub, der ihm von seinem Arbeitgeber zu gewähren ist. Hat der Arbeitgeber seinem Angestellten eine Zusage zu einem konkreten Urlaubstermin erteilt, so kann er nicht den Abbruch oder die Unterbrechung dieser arbeitsfreien Zeit vom Arbeitnehmer verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Im vorliegenden Fall forderte ein Arbeitgeber einen bei ihm beschäftigten Software-Entwickler auf, während dessen Urlaubstagen zur Arbeit im Büro zu erscheinen. Der Angestellte kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach. Das Unternehmen unterstrich seine Forderung mit der Begründung, dass ausschließlich der betreffende Angestellte über das zur Fertigstellung eines dringenden Auftrags... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 20.10.2010
- 262 C 20444/10 -
Abrupter Urlaubsabbruch – Buchungsfehler des Reiseunternehmens berechtigt zu Reisepreisminderung von 50 %
AG München: Freizeit stellt heutzutage hohen immateriellen Wert dar
Wenn Ferien nicht ohne weiteres nachgeholt werden können, zum Beispiel durch ein schulpflichtiges Kind, und erfährt der Urlauber erst sehr kurzfristig davon, dass er nicht reisen kann, ist ein Schadensersatz in Höhe von 50 % des Reisepreises als Ausgleich für die vertane Urlaubszeit angemessen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Fall hat ein Ehepaar für sich und seinen schulpflichtigen Sohn im Frühjahr 2010 bei einem Reiseveranstalter eine 14-tägige Pauschalreise in die Türkei zu einem Preis von 2.715 Euro gebucht. Die Reise sollte während der Pfingstferien stattfinden und war als Jahresurlaub für die gesamte Familie gedacht.Am Pfingstsonntag, dem Abreisetag, fuhr die Familie... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 25.05.2010
- 191 C 30533/09 -
Dreckiges Hotelzimmer: Urlauber muss Reiseveranstalter angemessenen Zeitraum zur Beseitigung von Mängeln geben
Kündigung eines Reisevertrages nicht ohne Einhaltung von Fristen möglich
Ein Urlauber kann seinen Reisevertrag nur dann kündigen, wenn er dem Reiseunternehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gegeben hat. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall buchte ein Urlauber bei einem Reiseunternehmen für den Monat August 2009 ein Ferienhaus in Ligurien zum Preis von 1.183 Euro. 100 Euro zahlte er als Kaution. Er reiste mit dem Auto an. Nach 12 Stunden Fahrtzeit erreichte er um 16 Uhr das Ferienhaus und fand dieses schmutzig vor, insbesondere die Matratzen waren nicht sauber. Er wartete ca. 3 Stunden... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2000
- 9 AZR 404/99 -
Urlaubsabbruch: Chef darf Arbeitnehmer nicht aus Urlaub holen - Kein Rückrufrecht
Urlaubserteilung und vereinbartes Rückrufrecht des Arbeitgebers
Urlaub bleibt Urlaub. Arbeitgeber können Mitarbeiter, die schon in die Ferien aufgebrochen sind, nicht zurückbeordern. Dies gilt auch bei innerbetrieblichen Schwierigkeiten. Anders lautende individuell festgelegte Vereinbarungen sind nicht gültig. Eine solche Abrede verstößt nämlich gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG). Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger war bei der Beklagten als Softwareentwickler mit einem Monatsbruttogehalt von zuletzt 5.800, 00 DM beschäftigt. Er kündigte das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 1998. Auf seinen Wunsch bewilligte ihm die Beklagte für Mai und Juni 1998 Urlaub. Nach ihrer Behauptung hat die Beklagte mit dem Kläger vereinbart, daß er trotz Urlaubs bei Bedarf arbeiten müsse.Nachdem... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.06.2006
- 31 C 3491/05-44 -
Urlaubsabbruch wegen zwei abgebrochener Schneidezähne
Unfall auf Wasserrutsche - Reiseveranstalter muss für Hotelpersonal einstehen
Wer im Urlaub einen Unfall erleidet, darf seine Reise abbrechen, wenn wegen des Unfalls eine komplizierte zahnärztliche Behandlung durchgeführt werden muss. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Ein Mädchen brach sich um Urlaub ihre beiden oberen Schneidezähne ab. Sie wollte eine Wasserrutsche hinabrutschen, als ein Hotelangestellter die Wasserzufuhr abdrehte. Der örtliche Zahnarzt meinte, dass eine rasche Behandlung geboten sei. Daher entschied sich die Familie umgehend nach Deutschland zurückzukehren. Dumm nur, dass der Unfall schon einen Tag nach der Anreise der Familie geschah.... Lesen Sie mehr
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