die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verbot der Führung der Dienstgeschäfte“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.10.2023
- 4 S 21/22 -
OVG bestätigt Dienstverbot für Kanzlerin einer Berliner Universität
Kompetenzüberschreitung stellt zwingenden dienstlichen Grund dar
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde der Kanzlerin gegen einen Beschluss des VG Berlin zurückgewiesen. Zuvor hatten die Beteiligten in dem universitätsinternen Konflikt erfolglos über eine gütliche Streitbeilegung verhandelt.
Wegen Kompetenzüberschreitung verbot die Senatsverwaltung einer Berliner Universitätskanzlerin die Führung der Dienstgeschäfte.Beamtinnen/Beamten kann aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden. Dies hat das OVG im Falle der Kanzlerin der Universität angenommen. Die Kanzlerin habe im Vorfeld der Wahl der Präsidentin/ des Präsidenten der Universität entgegen der rechtlichen Kompetenzordnung der Universität ohne Beschluss der zuständigen Hochschulgremien veranlasst, dass eine Personalagentur mit der Suche nach Kandidatinnen/Kandidaten für die Wahl beauftragt wurde. Dies sei kein Geschäft... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 09.11.2022
- 6 V 1313/22 -
Suspendierung eines Feuerwehrbeamten wegen Verdachts der rechtsradikalen bzw. nationalistischen Gesinnung
Posts mit rassistischen Inhalt in Chatgruppen
Postet ein Feuerwehrbeamter über lange Jahr hinweg rassistischen Inhalt in Chatgruppen und besteht ein Interesse an den Personen Adolf Hitler und Felix Steiner, so besteht der Verdacht der rechtsradikalen bzw. nationalistischen Gesinnung. Dies rechtfertigt ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Beamter bei der Bremer Feuerwehr postete in der Zeit von 2013 bis 2015 in zwei Gruppen bei WhatsApp nationalistische und rassistische Memos. Zudem äußerte er sich beleidigend über Personen mit Migrationshintergrund. Da der Beamter zudem offen ein starkes Interesse an der NS-Zeit und den Personen Adolf Hitler und Felix Steiner zeigte,... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.08.2022
- OVG 10 S 3/22 -
Verbot des Führens der Dienstgeschäfte gegenüber Polzisten wegen Zeigens des Hitlergrußes
Gefahr eines Ansehensverlustes der Polizei
Zeigt ein Polizist den Hitlergruß, so rechtfertigt dies ein sofortiges Verbot des Führens der Dienstgeschäfte. In einem solchen Fall besteht die Gefahr eines Ansehensverlust der Polizei in der Öffentlichkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2021 wurde gegenüber einem Polizeibeamten bei der Polizei des Deutschen Bundestages ein Verbot des Führens der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Hintergrund dessen war der Vorwurf, dass er im Jahr 2016 im Pausenraum im Reichstagsgebäude den Hitlergruß gezeigt, die Hacken zusammengeschlagen und die Radiostimme Adolf Hitlers imitiert... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.02.2022
- 6 B 1984/21 -
Posten von frauenfeindlichen und -verachtenden, diskriminierenden und sexistischen Kurzvideos auf TikTok rechtfertigt Verbot des Führens der Dienstgeschäfte für Kommissaranwärter
Gefährdung des Ansehens der Polizei und Störung des Dienstfriedens
Postet ein Kommissaranwärter auf TikTok frauenfeindliche und -verachtende, diskriminierende und sexistische Kurzvideos, rechtfertigt dies ein Verbot des Führens der Dienstgeschäfte. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2021 wurde einem Kommissaranwärter in Nordrhein-Westfalen mit sofortiger Wirkung verboten, die Dienstgeschäfte zu führen. Hintergrund dessen war, dass er auf TikTok frauenfeindliche und -verachtende, diskriminierende und sexistische Kurzvideos gepostet hatte. Der Vorfall hatte unter den Studierenden und weiteren Beschäftigten der... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 05.11.2021
- 12 L 1214/21 -
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte für Beamten auf Probe wegen Verweigerung der ärztlichen Untersuchung nach festgestellten Drogenbesitzes
Ärztliche Untersuchung zwecks Feststellung seiner Dienstfähigkeit
Verweigert ein Beamter auf Probe eine ärztliche Untersuchung seiner Dienstfähigkeit nach dem bei ihm Drogen gefunden wurden, so kann dies ein sofortiges Verbot der Führung von Dienstgeschäften nach sich ziehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Beamter auf Probe sollte sich im August 2021 mit Blick auf einen möglichen Drogenkonsum ärztlich untersuchen lassen. Kurz zuvor wurde bei ihm 7,17 g Marihuana und 0,5 g Kokain aufgefunden. Da der Beamte auf Probe sich ärztlich nicht untersuchen ließ, sprach der Dienstherr mit sofortiger Wirkung das Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 10.10.2017
- 3 B 70/17 -
Polizeibeamter und AfD-Vorstandsmitglied darf Dienstgeschäfte vorläufig weiterführen
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesetzt
Ein von der Polizeidirektion Osnabrück verfügtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wurde auf Antrag des stellvertretenden Bundesschatzmeisters der Alternative für Deutschland (AfD) vorläufig ausgesetzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Osnabrück bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall wandte sich der stellvertretende Bundesschatzmeisters der Alternative für Deutschland (AfD), Bodo Suhren, der als Beamter bei der Polizei Osnabrück tätig ist, gegen ein von der Polizeidirektion Osnabrück verfügtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. Die Polizeidirektion Osnabrück hatte dieses ausgesprochen, da gegen den Beamten wegen des Verdachts des Verrats... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 11.01.2013
- 2 L 726/12 -
Erfolgreicher Eilantrag eines Lehrers gegen Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
Trotz schwerwiegender Verletzung der ihm obliegenden Dienstpflichten sind gesetzliche Voraussetzungen für das Verbot nicht gegeben
Für die Erteilung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte bedarf es an notwendigen zwingenden dienstlichen Gründen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg.
In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte die Bezirksregierung gegenüber einem Lehrer an einem Gymnasium im Hochsauerlandkreis im September 2012 ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte und zugleich ein Haus- und Kontaktverbot erlassen, nachdem dieser eine Schülerin nach dem Philosophie-Unterricht während der Mittagspause in der Schulmensa auf beide Wangen geküsst und anschließend... Lesen Sie mehr