die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verbrauchsgüterkaufrichtlinie“ veröffentlicht wurden
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 16.06.2011
- C-65/09 und C-87/09 -
EuGH: Verkäufer bei Ersatzlieferung für mangelhafte Verbrauchsgüter zu Ein- und Ausbau verpflichtet
Kosten für Ausbau vertragswidrigen Verbrauchsguts und Einbau der Ersatzlieferung können Verkäufer auferlegt werden
Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der Verkäufer das Gut aus der Sache ausbauen, in die es vom Verbraucher gutgläubig eingebaut wurde, und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in die Sache einbauen oder die für diese Vorgänge notwendigen Kosten tragen. Die Kostenerstattung kann jedoch auf einen Betrag beschränkt werden, der verglichen mit dem Wert, den das Verbrauchsgut hätte, wenn es vertragsmäßig wäre, und der Bedeutung der Vertragswidrigkeit verhältnismäßig gilt. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Richtlinie zur Regelung des Verkaufs von Verbrauchsgütern sieht vor, dass der Verkäufer dem Verbraucher für jede Vertragswidrigkeit des Verbrauchsguts haftet, die zum Zeitpunkt seiner Lieferung besteht. Bei Vertragswidrigkeit hat der Verbraucher Anspruch auf die unentgeltliche Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsguts durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung hat innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher zu erfolgen. Kann der Verbraucher die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.01.2009
- VIII ZR 70/08 -
Fliesenlegerfall: Kann ein Käufer defekter Fliesen vom Verkäufer Schadenersatz für den später notwendig gewordenen Ausbau der defekten Fliesen verlangen? - Zur Auslegung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung der Richtlinie 1999/44/EG (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie)
Der Bundesgerichtshof hat dem Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Fragen zu Auslegung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie vorgelegt. Der EuGH soll über einen möglichen Anspruch von Verbrauchern auf Ersatz von Handwerkerkosten entscheiden, die durch die Lieferung defekter Ware verursacht worden sind. Im zugrundeliegenden Fall verlangt ein Käufer über 2.100 EUR für den Ausbau defekter Fliesen.
Der Kläger erwarb bei der Beklagten, die einen Baustoffhandel betreibt, Bodenfliesen zum Preis von 1.382,27 €. Nachdem er die Fliesen in seinem Wohnhaus hatte verlegen lassen, zeigten sich Mängel. Deswegen hat der Kläger von der Beklagten die Lieferung neuer Fliesen sowie die Zahlung zukünftig noch entstehender Aus- und Einbaukosten in Höhe von 5.830,57 € begehrt.Das Landgericht... Lesen Sie mehr