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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ veröffentlicht wurden

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 15.01.2021
- 5 Ns 136/20 -

Verbreitung von Abbildungen von Tätern des Nationalsozialismus kann strafbar sein

Landgericht Osnabrück zur Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Das Landgerichts Osnabrück hat in zweiter Instanz die Verurteilung eines heute 24 Jahre alten Mannes aus Bad Rothenfelde wegen der Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe bestätigt.

Nach den Feststellungen der Kammer veröffentlichte der Angeklagte im März 2020 auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil ein Foto von Rudolf Heß. Das Foto zeigte Heß, der zeitweilig in der nationalsozialistischen Diktatur als Stellvertreter Adolf Hitlers agiert hatte, in einer Uniform mit Hakenkreuz-Armbinde. Dazu zeigte der Post den Schriftzug "Rudolf Heß - Ich bereue nichts!". Am 19. April 2020 veröffentlichte der Angeklagte nach den weiteren Feststellungen der Kammer auf seinem Facebook-Profil ein Foto von Adolf Hitler unter Hinweis auf dessen Geburtstag am 20. April. Dazu postete der Angeklagte einen Link zu einem Video. Dieses zeigte... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.12.2012
- BVerwG 6 A 6.11 -

Verbot der "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene" (HNG) rechtmäßig

Verein weist Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus auf

Da sich der Verein Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und seine Zwecke und seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen, hat das Bundesministerium des Innern zu Recht diesen Verein verboten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung bekannt gegeben.

Der Verein „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ verfolgt nach seiner Satzung „ausschließlich karitative Zwecke, indem er nationale politische Gefangene und deren Angehörige im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel unterstützt“. Insbesondere pflegt er hierzu durch seine Vorstandsmitglieder den Briefwechsel mit inhaftierten Straftätern, die... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.03.2008
- OVG 1 A 3.05 -

Vereinsverbot gegen "Kameradschaft Tor" bleibt bestehen

Vereinigung richtet sich gegen verfassungsmäßige Ordnung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage der Kameradschaft Tor Berlin gegen das von der Senatsverwaltung für Inneres des Landes Berlin ausgesprochene Vereinsverbot abgewiesen.

Die Behörde begründete die Verbotsverfügung damit, dass sich die seit dem Jahr 2000 existierende Kameradschaft einschließlich ihrer sog. "Mädelgruppe" gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte; sie trete für einen "nationalen Sozialismus" ein, glorifiziere kontinuierlich Adolf Hitler, Rudolf Hess sowie Horst Wessel, habe eine antisemitische Einstellung, trete aggressiv fremdenfeindlich... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 12.02.2008
- 3 Ss 89/06, 3 Ss 375/06 -

"Thor Steinar"-Logo ist nicht strafbar nach § 86 a StGB

Kein verbotenes Kennzeichen sticht besonders hervor oder dominiert

Das Oberlandesgericht Dresden hat über die Strafbarkeit des Tragens von Bekleidungsstücken der Marke "Thor Steinar" mit aufgenähtem Firmenlogo entschieden. Eine Strafbarkeit gemäß § 86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) kommt nicht in Betracht.

Das Oberlandesgericht Dresden hat in zwei Verfahren die Revisionen der Staatsanwaltschaft als erfolglos verworfen. In beiden Fällen hatten die Angeklagten in der Öffentlichkeit Bekleidung der Marke "Thor Steinar" mit aufgenähtem Firmenlogo, in deren Mitte sich in nationalsozialistischer Zeit verwendete Runenzeichen befanden, getragen und waren deshalb von der Staatsanwaltschaft wegen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 24.04.2006
- 1 Ss 449/05 -

Zur Strafbarkeit eines Internetauftritts - Verlinkung zu illegalen Websites bei Distanzierung zu Inhalten rechtens

OLG spricht Angeklagten frei

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte einen 33 Jahre alten, in Stuttgart lebenden Kommunikationsdesigner u. a. wegen Verbreitens von Propagandamitteln und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Zugänglichmachens volksverhetzender Schriften angeklagt. Der Angeklagte tritt für ein "freies, unzensiertes" Internet ein und hatte auf seiner eigenen Homepage zu Informationszwecken eine über 100 Seiten starke Dokumentation über Sperrverfügungen einzelner Webseiten ins Internet gestellt. Sie enthielt vom ihm gesetzte Links zu gesperrten, aus den USA stammenden Webseiten, die strafbare neonazistische Inhalte aufwiesen. Dadurch waren diese Seiten für die Besucher der Homepage durch bloßes Anklicken erreichbar.

Das Landgericht hatte den Angeklagten freigesprochen. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft verworfen und damit den Freispruch bestätigt. Der Senat hat den Einzelfallcharakter seiner Entscheidung hervorgehoben und betont, es handele sich nicht um ein verallgemeinerungsfähiges Urteil. Grundsätzlich sei ein Linksetzer, der... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.07.2005
- 3 StR 60/05 -

Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ als solche nicht strafbar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß im Gebrauch der unter Rechtsradikalen weit verbreiteten Losung „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ kein Verwenden von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen nach § 86 a StGB liegt. Diese Parole ist im Wortlaut von keiner dieser Organisationen gebraucht worden. Eine Bestrafung nach dieser Vorschrift könnte zwar auch dann erfolgen, wenn sie der Parole einer NS-Organisation zum Verwechseln ähnlich wäre. Diese Frage hat der Bundesgerichtshof verneint. Eine hinreichende Ähnlichkeit ist weder mit der Originalparole der Waffen-SS („Meine/unsere Ehre heißt Treue“) noch mit der der Hitlerjugend („Blut und Ehre“) gegeben. Der Gebrauch einer Fantasieparole, die von NS-Organisationen nie verwendet worden ist und die nur den Anschein der Parole einer NS-Organisation hervorruft, fällt jedoch nicht unter diese Strafvorschrift.

Diese Frage war von Polizei- und Sicherheitsbehörden unterschiedlich beantwortet worden. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte Anklage zum Landgericht Karlsruhe erhoben, um eine grundsätzliche Klärung der Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof herbeizuführen. Das Landgericht Karlsruhe hatte zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft... Lesen Sie mehr



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