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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verbrühung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Köln, Urteil vom 25.05.2021
- 21 O 299/20 -
Verbrennen an heißer Suppe begründet für Fluggast erhebliches Mitverschulden
Fluggesellschaft haftet nicht für Verbrennungen
Verbrennt sich ein Fluggast an einer heißen Suppe, so haftet dafür nicht die Fluggesellschaft. Denn dem Fluggast ist in diesem Fall ein die Haftung ausschließendes erhebliches Mitverschulden anzulasten. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Fluges von München nach Köln im September 2019 verschüttete eine Flugpassagierin eine heiße Suppe über den oberen Brustbereich und zog sich daher Verbrennungen zu. Sie gab an, die aus Porzellan bestehende Suppenschale in aufrechter Sitzposition zu ihrem Mund geführt zu haben. Da die Schale aber heiß war, sei es zu einer Reflexbewegung gekommen, wodurch die Suppe verschüttet sei. Die zu hohe Temperatur der Schale habe sie schon an den Fingerkuppen gespürt. Die Flugpassagierin klagte schließlich gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung von Schmerzensgeld. In dem Verfahren behauptete die Fluggesellschaft,... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.12.2019
- C-532/18 -
Fluggast hat Anspruch auf Schadensersatz wegen Verbrühungen durch umgekippten heißen Kaffee
Unfall muss nicht mit einem flugspezifischen Risiko in Zusammenhang stehen
Der EuGH hat entschieden, dass die Haftung einer Fluglinie für Verbrühungen, die dadurch entstehen, dass während eines Fluges heißer Kaffee aus nicht geklärten Gründen umkippt, nicht voraussetzt, dass sich ein flugspezifisches Risiko realisiert hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein junges Mädchen verlangte von der österreichischen Fluglinie Niki Luftfahrt GmbH (in Liquidation) Schadensersatz wegen Verbrühungen, die sie erlitt, als bei einem Flug von Palma de Mallorca nach Wien der ihrem Vater servierte und vor ihm auf seinem Abstellbrett abgestellte heiße Kaffee aus nicht geklärten Gründen umkippte.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 08.06.1970
- 5 U 15/70 -
Schmerzensgeld von 5.000 DM bei Verbrennung des männlichen Genitalbereichs durch heißen Tee
Schwere physische und psychische Beeinträchtigungen lagen vor
Kommt es aufgrund einer leichten Fahrlässigkeit dazu, dass der männliche Genitalbereich durch heißen Tee verbrannt wird, so kann dies angesichts schwerer physischer und psychischer Beeinträchtigungen ein Schmerzensgeld von 5.000 DM rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stieß im Januar 1969 ein Gaststättenbesucher beim Aufstehen vom Tisch ein Glas mit heißem Tee um. Dieser ergoss sich daraufhin auf dem Genitalbereich eines Mitbesuchers und verursachte schmerzhafte Verletzungen am Penis, an der Skrotalhaut und an der Innenseite des Oberschenkels. Der Verletzte klagte daraufhin auf Zahlung von Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr
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