die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.11.2023
- I R 9/20 -
Ohne Zuwendungswillen keine verdeckte Gewinnausschüttung
Zuwendungswillen kann aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers fehlen
Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus. Ein solcher kann aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers fehlen. Maßgebend ist insoweit, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem entsprechenden Irrtum unterlegen ist, nicht hingegen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Geklagt hatte eine GmbH, deren Stammkapital durch die alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin unter anderem durch die Einbringung einer 100 % - Beteiligung an einer weiteren GmbH erbracht werden sollte. Bei der einzubringenden GmbH wurde eine Kapitalerhöhung durchgeführt, die im Ergebnis die Gesellschafter-Geschäftsführerin begünstigte. Das Finanzamt sah hierin eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) der Klägerin an ihre Gesellschafter-Geschäftsführerin. Die Klägerin machte demgegenüber mit ihrer Klage geltend, dass die Zuwendung an die Gesellschafter-Geschäftsführerin irrtümlich aufgrund eines Versehens bei der notariellen Beurkundung der Kapitalerhöhung erfolgt sei.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.09.2022
- VIII R 20/20 -
Steuerliche Behandlung eines punktuell satzungsdurchbrechenden inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses
Punktuell satzungsdurchbrechender Beschlüsse sind wirksam
Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundeministers der Finanzen vom 17.12.2013, BStBl I 2014, 63) der Besteuerung zugrunde zu legen. Ein Gesellschafter, an den nach einem solchen Beschluss kein Gewinn verteilt wird, verwirklicht nicht den Tatbestand der Einkünfteerzielung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Der Kläger war in den Streitjahren 2012 bis 2015 zu 50 % an einer GmbH 1 beteiligt. Weiterer 50 %-Gesellschafter war eine GmbH 2, deren alleiniger Gesellschafter der Kläger war. Die Gesellschafter der GmbH 1 fassten in den Streitjahren jeweils einstimmig Vorabausschüttungsbeschlüsse, mit denen die Vorabgewinne nur an die GmbH 2 verteilt wurden. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH 1 enthielt... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 18.05.2022
- 10 K 261/17 K, U -
Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem Gesellschafter
Unklare Vermögenszuwächse nicht automatisch Betriebseinnahmen
Verdeckte Bareinlagen führen nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft, weil die Mittelherkunft beim Gesellschafter nicht aufklärbar ist. Dies hat das Finanzgerichts Münster entschieden.
Die Klägerin, eine GmbH, betrieb in den Streitjahren einen Großhandel und tätigte hierbei auch Barumsätze. Im Rahmen einer Betriebsprüfung stellte das Finanzamt zum einen Aufzeichnungsmängel bei der Führung der offenen Ladenkasse der Klägerin fest. Zum anderen hatte der Alleingesellschafter Bareinlagen in die Kasse getätigt. Diese stammten nach dessen eigenen Angaben aus ihm persönlich... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2021
- 6 K 2196/17.K.G.F -
Fehlende Erdienbarkeit einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Pensionszusage rechtfertigt keinen Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung
Kriterium der Erdienbarkeit bei einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Altersvorsorge nicht anzuwenden
Das Finanzgericht hatte sich mit der Frage der steuerlichen Anerkennung einer Pensionszusage auseinanderzusetzen.
Die Klägerin ist eine im Jahr 2012 gegründete Kapitalgesellschaft. Kurz nach ihrer Gründung erteilte sie ihrem Geschäftsführer und Alleingesellschafter, der zum damaligen Zeitpunkt sechzig Jahre und vier Monate alt war, eine Pensionszusage. Diese sollte durch eine monatliche Gehaltsumwandlung bei garantierter Verzinsung von 3 % pro Jahr finanziert werden und sah eine Altersleistung ab... Lesen Sie mehr
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 14.12.2020
Immobiliennutzungsmöglichkeit als verdeckte Gewinnausschüttung
Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung genügt die Möglichkeit der Nutzung einer von einer ausländischen Kapitalgesellschaft überlassenen Immobilie
Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) reicht es aus, wenn die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft die Möglichkeit haben, eine von der Kapitalgesellschaft in Spanien gehaltene Immobilie jederzeit unentgeltlich zu nutzen. Auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung kommt es nicht an. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Geklagt hatten zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten, die an zwei spanischen Kapitalgesellschaften in Form einer sog. S.L. je hälftig beteiligt waren. Diese Gesellschaften hielten zusammen eine in Spanien belegene Immobilie. In den Streitjahren vorausgegangenen Jahren hatten die Kläger die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bewohnt. In den Streitjahren stand sie leer. Das beklagte... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Münster, Urteil vom 16.01.2020
- 10 K 3930/18 K,G,F -
FG Münster: Tante kann nahestehende Person sein
Beraterhonorar für Tante als verdeckte Gewinnausschüttung
Gewährt eine UG der Tante ihrer Alleingesellschafterin ein nicht fremdübliches Beraterhonorar, kann dies zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen. Denn auch eine Tante könne unter Hinzutreten besonderer Umstände eine nahestehende Person sein, dies hat das Finanzgericht Münster entschieden (Urteil vom 16.01.2020, Az.: 10 K 3930/18 K,G,F,).
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist eine UG, deren Alleingesellschafterin im Streitjahr 2013 die Nichte der alleinigen Geschäftsführerin war. Im Jahr 2008 war die Klägerin von der Tochter der Tante als Alleingesellschafterin gegründet worden. Über das Vermögen der Tante, die von Anfang an Geschäftsführerin war, lief bereits zu diesem Zeitpunkt ein Privatinsolvenzverfahren. ... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 25.07.2019
- 10 K 1583/19 K -
Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Erhalt von Pensionszahlungen und gleichzeitiger Geschäftsführervergütung
Vereinbartes neues Geschäftsführergehalt hat nur Anerkennungscharakter und stellt kein vollwertiges Gehalt dar
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als Geschäftsführer tätig ist und hierfür ein Gehalt bezieht, nicht zwingend eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Alleingesellschafter der Klägerin, einer GmbH, war bis zum Jahr 2010 zu deren Geschäftsführer bestellt. Nach seiner Abberufung aus Altersgründen erhielt der Alleingesellschafter auf der Grundlage einer Pensionszusage von der Klägerin monatliche Pensionszahlungen. Im Jahr 2011 wurde der Alleingesellschafter erneut zum Geschäftsführer... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.05.2019
- VIII R 20/16 -
Abgeltungsteuer: Frist für Antrag auf Regelbesteuerung gilt auch bei nachträglich erkannter verdeckter Gewinnausschüttung
Möglichkeit einer Wiedereinsetzung gemäß § 110 der Abgabenordnung bei nicht gestelltem vorsorglichem Antrag auf Regelbesteuerung besteht nicht
Steuerpflichtige mit Kapitalerträgen aus einer unternehmerischen Beteiligung müssen den Antrag auf Regelbesteuerung anstelle der Abgeltungsteuer spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung stellen, um so die anteilige Steuerfreistellung im Rahmen des sogenannten Teileinkünfteverfahrens zu erlangen. Dies entschied der Bundesfinanzhof zu § 32 d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Antragsfrist gilt auch, wenn sich das Vorliegen von Kapitalerträgen erst durch die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung im Rahmen einer Außenprüfung ergibt. Hat der Steuerpflichtige keinen vorsorglichen Antrag auf Regelbesteuerung gestellt, besteht dann auch nicht die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung gemäß § 110 der Abgabenordnung (AO).
Im zugrunde liegenden Streitfall war der Kläger Alleingesellschafter der A-GmbH und Geschäftsführer der B-GmbH, einer 100 %-igen Tochtergesellschaft der A-GmbH. Er bezog in den Streitjahren 2009 bis 2011 von der B-GmbH Gehalts- und Tantiemezahlungen sowie Honorare für Beratungsleistungen. Diese erklärte er bei seinen Einkünften aus selbständiger bzw. nichtselbständiger Arbeit. Einkünfte... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 15.12.2015
- 3 K 986/13 Erb -
Verdeckte Gewinnausschüttungen lösen keine Schenkungsteuer aus
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der Einkommensteuer und dürften nicht erneut der Schenkungsteuer unterworfen werden
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form von überhöhten Mietzahlungen keine Schenkung darstellt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Geschäftsführer einer GmbH, deren Alleingesellschafterin seine Ehefrau ist. Er vermietete ein Grundstück und verschiedene Maschinen an die GmbH zu einem - wie sich nach einer Betriebsprüfung herausstellte - überhöhten Mietpreis. Dies führte zum Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen in den Körperschaftsteuerbescheiden der GmbH.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.10.2013
- 3 K 103/13 Erb -
Verdeckte Gewinnausschüttung ist keine Schenkung
Verbilligter Verkauf eines Grundstücks an den Bruder eines Gesellschafters stellt keine freigiebige Zuwendung der Gesellschaft dar
Der verbilligte Verkauf eines Grundstücks durch eine GmbH an den Bruder eines Gesellschafters stellt keine freigiebige Zuwendung der Gesellschaft dar und löst dementsprechend keine Schenkungsteuer aus. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erwarb gegen Übernahme von Schulden zwei Grundstücke von einer GmbH, deren Gesellschafter sein Bruder war. Das Finanzamt war der Ansicht, dass die Verkehrswerte der Grundstücke höher als die übernommenen Schulden seien und nahm deshalb insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung an. Zugleich ging es davon aus, dass der Kläger eine freigebige... Lesen Sie mehr