die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verfahrensvoraussetzung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 16.09.2022
- 3 NS - 110 Js 1471/21 - 92/22 -
Einstellung des Hauptverfahrens bei fehlender Unterschrift des Richters unter Strafbefehl
Keine Fingierung der Unterzeichnung durch andere Umstände
Ein Hauptverfahren muss gemäß § 206 a Abs. 1 StPO eingestellt werden, wenn der Strafbefehl nicht vom Richter unterschrieben ist. Das Erfordernis der Unterzeichnung kann nicht durch andere Umstände fingiert werden. Dies hat das Landgericht Arnsberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Arnsberg im Jahr 2022 darüber zu entscheiden, ob das Hauptverfahren wegen der fehlenden Unterschrift des Richters unter dem Strafbefehl einzustellen sei.Das Landgericht Arnsberg stellte das Hauptverfahren gemäß § 206 a Abs. 1 StPO ein, da die Verfahrensvoraussetzung zum Vorliegen eines Eröffnungsbeschlusses fehle. Ein vom zuständigen Richter nicht unterzeichneter Strafbefehl stehe einem fehlenden Eröffnungsbeschluss gleich. Das Fehlen der Unterschrift sei ein wesentlicher Mangel, der einen Strafbefehl nicht wirksam werden lasse.Das Erfordernis der... Lesen Sie mehr