die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „verfrühter Scheidungsantrag“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Wismar, Beschluss vom 20.06.2017
- 3 F 10/17 -
Verfrühter Scheidungsantrag: Keine Terminsverlegung zwecks Erreichens der zur Scheidung notwendigen Trennungszeit
Zurückweisung des Antrags auf Terminsverlegung
Ein Antrag auf Verlegung des Scheidungstermins ist unzulässig, wenn er einzig darauf abzielt, einen wegen Nichtablaufs der erforderlichen Trennungszeit unbegründeten Scheidungsantrag die Begründetheit zu verschaffen. Dies hat das Amtsgericht Wismar entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Jahr 2017 ein Scheidungsantrag noch vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs beim Amtsgericht Wismar eingereicht. Auch am vom Gericht bestimmten Termin zur Scheidung wäre das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen und der Scheidungsantrag somit unbegründet gewesen. Deshalb beantragte der Rechtsanwalt des Antragstellers eine Terminsverlegung auf einen Zeitpunkt nach Ablauf des Trennungsjahrs.Das Amtsgericht Wismar wies den Antrag auf Terminsverlegung zurück. Es sei verfahrensfehlerhaft, einem wegen Nichtablaufs des Trennungsjahrs unbegründeten Scheidungsantrag mittels einer - durch die Auslastung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 19.03.2009
- 8 UF 24/09 -
Antragssteller muss Kosten des Berufungsverfahrens im Falle eines verfrühten Scheidungsantrags tragen
Ablauf des Trennungsjahrs im Berufungsverfahren
Läuft das Trennungsjahr im Berufungsverfahren ab, so kann die Scheidung ausgesprochen werden. Jedoch hat der Ehegatte gemäß einer entsprechenden Anwendung des § 97 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, der den Scheidungsantrag verfrüht gestellt hat. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2008 stellte ein Ehemann einen Scheidungsantrag. Er führte dabei an, dass seine Ehefrau der Scheidung zustimme und er von seiner Ehefrau seit Mai 2007 getrennt lebe. Im Verfahren stellte sich jedoch heraus, dass die Trennung erst mit Auszug der Ehefrau aus der gemeinsamen Wohnung im Januar 2008 erfolgte. Da das für eine einvernehmliche... Lesen Sie mehr