die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vermögensfreibetrag“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.01.2021
- L 7 AS 5/21 B ER -
Hartz-IV: Grundsätze der Vermögensprüfung in Corona-Zeiten
Corona-Vereinfachung bei Hartz IV nicht gesetzeskonform
Während der Corona-Pandemie soll eine Vermögensprüfung bei Hartz-IV-Anträgen nur noch bei erheblichem Vermögen stattfinden. Hierzu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden, dass die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Bestimmung des Vermögensfreibetrags nicht gesetzeskonform sind.
Zugrunde lag das Eilverfahren einer Juristin (geb. 1980) aus Hannover, die im Mai 2020 erstmals Grundsicherungsleistungen beantragt hatte. Im pandemiebedingt vereinfachten Verfahren musste sie im Antrag lediglich Angaben zu etwaigem Vermögen über 60.000 € machen. Wegen unklarer Angaben forderte das Jobcenter Kontoauszüge an und stellte fest, dass 59.900 € auf dem Konto vorhanden waren und die Frau kurz zuvor zweimal 2.000 € abgehoben hatte. Verwendungsnachweise konnte und wollte sie nicht vorlegen. Das Jobcenter lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass Vermögen von mehr als 60.000,- € vorhanden sei, da für die Verwendung der Barabhebungen keine... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.08.2013
- S 1 SO 2004/13 -
Vorhandenes Vermögen vorrangig vor der Inanspruchnahme von Sozialhilfe
Schwerbehinderte und schwer pflegebedürftige Klägerin muss anfallende Aufwendungen des Pflegedienstes selbst decken
Wird der Vermögensfreibetrag aufgrund vorhandenem Vermögen in Gestalt von Guthaben auf Spar- und Girokonten sowie der Rückkaufwerte aus einem Bausparvertrag und zwei Lebensversicherungen überschritten, so besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme von Sozialhilfe. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
In dem vorzuliegenden Fall bezieht die schwerbehinderte (GdB 100) und schwer pflegebedürftige (Pflegestufe 2) Klägerin zu 1 eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihr Ehemann - Kläger zu 2 - ist als Angestellter versicherungspflichtig beschäftigt. Den Antrag der Kläger vom Mai 2012 auf Übernahme von ungedeckten Kosten für die häusliche Betreuung und Pflege... Lesen Sie mehr