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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vermüllung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 18.07.2018
- 416 C 5897/18 -
Fristlose Kündigung des Vermieters wegen vermüllter Mietwohnung gerechtfertigt
Festhalten am Mietverhältnis aufgrund der langwierigen und nachhaltigen Vertragsverletzung über einen langen Zeitraum hinweg unzumutbar
Die Vermüllung einer Mietwohnung kann eine fristlose Kündigung durch den Vermieter nach sich ziehen. So entschied etwa das Amtsgericht München und verurteilte eine Mieterin, die von ihr angemietete Wohnung nebst Kellerabteil und Tiefgaragenplatz an die klagende Vermieterin herauszugeben.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Beklagte die Wohnung Ende 1996 für zuletzt 841 Euro monatlich kalt angemietet.Bei einer Wohnungsbesichtigung aufgrund Nachbarbeschwerden Ende Februar 2018 wurde festgestellt, dass der Flur mit Müll, Papier und Schutt (Teppichresten usw.) knöcheltief bedeckt war. In einer Kiste lagen angebrochene Katzenfutterdosen. Die Decke war mit Insektennestern überzogen. Im Türbereich des Schlafzimmers häuften sich Papier und Müll auf dem Boden. Es befand sich so viel Unrat auf dem Boden, dass man das Schlafzimmer nicht weiter betreten konnte. An der Decke hingen große Spinnweben. Der Boden des... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Menden, Urteil vom 02.02.2014
- 4 C 286/13 -
Abstellen von Möbeln und Gegenständen im Treppenhaus, Vermüllung der Wohnung, Haltung von 80 Vögeln in der Wohnung, unerlaubte Katzenhaltung sowie Haltung eines freilaufenden Kaninchens rechtfertigen nach erfolgloser Abmahnung fristlose Kündigung
Fehlende Möglichkeit der Belüftung und der Beheizung aufgrund Tierhaltung und Vermüllung begründet Gefährdung der Mietsache
Stellt der Mieter einer Wohnung im Treppenhaus Möbel und andere Gegenstände ab, vermüllt er die Wohnung, hält er in der 51 qm großen Wohnung 80 Vögel, unerlaubt eine Katze sowie ein freilaufendes Kaninchen in der Küche, so rechtfertigt dies nach erfolgloser Abmahnung die fristlose Kündigung. Ist es aufgrund der Tierhaltung und der Vermüllung zudem nicht mehr möglich die Wohnung zu belüften und zu beheizen, so begründet dies eine Gefährdung für die Mietsache. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Menden hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Mieterin einer Wohnung fristlos gekündigt. Hintergrund der Kündigung war, dass sie zum einen unerlaubt im Treppenhaus einen Schuhschrank, einen Wäscheständer sowie einen Schirmständer abgestellt hatte. Auf dem Schuhschrank befanden sich zudem verschiedene Sachen, wie Schuhe, Lebensmittel, Blumenerde, Katzenstreu und Getränkekisten. Zum anderen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 29.10.1993
- 37 C 267/93 -
Unzumutbarer Gestank wegen Verwahrlosung des Wohnraums rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Festhalten am Mietverhältnis aufgrund Gefahr der Möbelbeschädigung und Ungezieferbefalls unzumutbar
Geht von einem vermieteten Wohnraum ein unzumutbarer Gestank aus und besteht die Gefahr, dass mitvermietete Möbel beschädigt werden und es zu einem Ungezieferbefall kommt, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Mieter eines Zimmers innerhalb einer Wohngemeinschaft wurde im Februar 1993 nach mehrmaliger erfolgloser Abmahnung fristlos gekündigt. Hintergrund der Kündigung und der Abmahnungen war die Verwahrlosung und Verschmutzung des Zimmers. Der Mieter bewahrte in dem Zimmer stinkende Kleidung sowie verdorbene Speisereste auf. Dadurch kam es... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 24.10.1997
- 2 C 0431/97 -
Fristlose Kündigung wegen Verwahrlosung der Wohnung aufgrund hohen Lebensalters des Mieters und Verbesserung der Hygiene unwirksam
Kündigung wegen Wiederherstellung vertragsgemäßen Verhaltens treuwidrig
Die fristlose Kündigung eines Mieters wegen der Verwahrlosung der Wohnung ist treuwidrig und daher unwirksam, wenn der Mieter das vertragswidrige Verhalten abgestellt hat und angibt, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Görlitz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stellte eine Vermieterin im März 1993 fest, dass eine ihrer vermieteten Wohnungen verwahrlost war. Der 85-jährige Mieter der Wohnung entsorgte weder seine Speisereste noch den Unrat, so dass eine starke Geruchsbelästigung entstand. Zudem bestand die Befürchtung, dass es zu einem Ungezieferbefall kommt. Nachdem die Vermieterin mehrfach das vertragswidrige Verhalten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Münster, Urteil vom 08.03.2011
- 3 C 4334/10 -
Messie-Syndrom: Vermieter kann "Messie" bei stark verschmutzter Wohnung und Geruchsbelästigungen fristlos kündigen
Geruchsbelästigung aufgrund verschmutzter Wohnung störte Hausfrieden nachhaltig
Kommt es aufgrund einer stark verschmutzten und unaufgeräumten Wohnung zu einer erheblichen Geruchsbelästigung, so stört der Mieter der Wohnung den Hausfrieden nachhaltig. Eine fristlose Kündigung nach erfolgloser Abmahnung ist daher zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster hervor.
Im zugrunde liegenden Fall beschwerten sich die Mieter eines Wohnhauses über eine starke Geruchsbelästigung, die von der Wohnung eines Mieters ausging. Eine Wohnungsbesichtigung ergab, dass die Wohnung komplett mit Modellbahnen, Spielzeug, Büchern, Tonträgern und anderen Gegenständen vollgestellt war. Zudem war die Wohnung, vor allem das Bad und die Küche, stark verdreckt gewesen. Die... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 18.03.2011
- 641 C 363/10 -
"Messie": Vermüllung der Wohnung berechtigt zu einer fristlosen Kündigung
Vorherige Abmahnung jedoch erforderlich
Vermüllt der Mieter seine Wohnung bzw. lässt er sie verwahrlosen, so kann der Vermieter nach erfolgter Abmahnung das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger begehrte vom beklagten Mieter die Räumung von Wohnraum. Vorangegangen war nach einer erfolglosen Abmahnung eine fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen des verwahrlosten und vermüllten Zustands der Wohnung des Beklagten. Die Wohnung war nur über Kriechgänge erreichbar und zugestellt mit Unrat und Kartons mit abgelaufenen sowie... Lesen Sie mehr
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