die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Veröffentlichung von Namen“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.09.2015
- VI ZR 175/14 -
BGH: Erhebliche Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Veröffentlichung von Verhaltensweisen und Fähigkeiten einer namentlich genannten Grundschülerin in einem Buch
Schwerwiegende Beeinträchtigung des Rechts auf ungestörte kindliche Entwicklung
Wird in einem Buch einer ehemaligen Lehrerin die Verhaltensweise und Fähigkeiten einer namentlich genannten Grundschülerin geschildert, so liegt darin eine erhebliche Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Aufgrund der schwerwiegenden Beeinträchtigung des Rechts auf ungestörte kindliche Entwicklung kann die Schülerin auf Unterlassung der Nennung ihres Namens klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende des Jahres 2007 nahm eine Grundschülerin probeweise am Unterricht der dritten Klasse teil. Dies diente als Test dafür, ob sie geeignet war, die zweite Klasse zu überspringen. Die Lehrerin der Klasse hielt davon nichts, sodass es in der Folgezeit zu einer Auseinandersetzung mit der Mutter des Kindes kam. Diese steigerte sich durch mehrere durch die Mutter veranlasste Pressemitteilungen zum Vorgang. In den Presseberichten wurden zwar die Lehrerin, die Mutter des Kindes sowie die Grundschule namentlich benannt. Jedoch wurde nicht der Name des Kindes mitgeteilt. Nachdem die Lehrerin im Jahr 2011 den Schuldienst... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.09.2014
- VI ZR 490/12 -
Überragendes öffentliches Interesse: Presse darf rechtswidrig beschaffte E-Mails eines Politikers zum Zwecke der Presseberichterstattung verwerten
E-Mails offenbaren Missstand von erheblichem Gewicht
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Presse private E-Mails eines Politikers zum Zweck der Berichterstattung verwenden darf, sofern die Informationen der Presse zugespielt und nicht rechtswidrig beschafft wurden und der Inhalt der Mails einen Missstand von erheblichem Gewicht aufdeckt. In diesem Fall überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit das Interesse des Politikers am Schutz seiner Persönlichkeit.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war von 1994 bis 1999 Staatssekretär im Umweltministerium eines deutschen Bundeslandes. 1999 wurde er Chef der Staatskanzlei. Von Oktober 2004 bis November 2009 war er Finanzminister. Im November 2009 wurde er zum Innenminister ernannt. Zugleich war er Mitglied des Landtags. Mitte der 90er Jahre unterhielt er zu einer Mitarbeiterin eine außereheliche... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27.03.2014
- 7 CE 14.253 -
Fall Gurlitt: Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft über Schwabinger Kunstfund
Öffentlichem Informationsinteresse wird durch Veröffentlichung zahlreicher Einzelobjekte auf einer Internetplattform in weitgehendem Umfang Rechnung getragen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen presserechtlichen Auskunftsanspruch abgelehnt, mit dem der Freistaat Bayern im gerichtlichen Eilverfahren zur Auskunft über alle im Zusammenhang mit dem Schwabinger Kunstfund beschlagnahmten Kunstwerke verpflichtet werden sollte.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte ein Journalist einer deutschen Tageszeitung vom Freistaat Bayern im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes Auskunft über alle in der Münchener Wohnung des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt aufgefundenen und beschlagnahmten Kunstwerke und zu den bisherigen Bemühungen des Freistaats Bayern um Aufklärung der Eigentumsverhältnisse an diesen Werken. Vor dem... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 29.01.2014
- Au 7 E 13.2018 -
Augsburger Staatsanwaltschaft muss Liste der Gurlitt-Bilder an die Presse herausgeben
Im Fall Gurlitt besteht erhebliches und zwingendes öffentliches Interesse
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Staatsanwaltschaft Augsburg mit einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, eine Aufstellung der Werke des "Schwabinger Kunstfundes" unter genauer Bezeichnung und Angabe der Abmessungen an einen Reporter einer Tageszeitung herauszugeben. Weiter wurde die Verpflichtung ausgesprochen, dem Reporter mitzuteilen, zu welchen Werken potentielle Eigentümer ermittelt und kontaktiert wurden. Der weitergehende Antrag, auch die Namen dieser möglichen Eigentümer bekanntzugeben, lehnte das Gericht ab.
Das Verwaltungsgericht Augsburg bejaht im zugrunde liegenden Verfahren einen Auskunftsanspruch des Reporters nach dem Bayerischen Pressegesetz. Eine entgegenstehende Verschwiegenheitspflicht verneint das Gericht. Das Steuergeheimnis stehe dem Auskunftsverlangen nicht entgegen, da es gegen die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit abzuwägen sei. Hier sei zu berücksichtigen, dass... Lesen Sie mehr
Landgericht Essen, Urteil vom 26.09.2012
- 4 O 263/12 -
"Porno-Pranger": Namensnennung einer Privatperson in Gegnerliste einer Anwaltskanzlei unzulässig
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet Unterlassungsanspruch
Soll eine Privatperson im Zusammenhang mit Urheberrechtsverstößen im Erotikbereich in einer Gegnerliste einer Anwaltskanzlei genannt werden, so begründet die darin liegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Unterlassungsanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Essen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert war und in diesem Zusammenhang auch Abmahnverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen, vor allem im Erotikbereich, durchführte, beabsichtigte im September 2012 eine Gegnerliste auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Auf dieser Liste,... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.12.2007
- 1 BvR 1625/06 -
Rechtsanwalt darf Gegnerlisten auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei veröffentlichen
Veröffentlichung als Werbung von Berufsfreiheit (Art. 12 GG) geschützt
Stellt eine Rechtsanwaltskanzlei eine Gegnerliste auf ihre Internetseite ein, so ist dies von der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) umfasst. Denn die berufliche Außendarstellung wird als Werbung von der Berufsfreiheit geschützt. Demgegenüber verletzt die bloße Nennung von Gegnern nicht das Persönlichkeitsrecht der Genannten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Rechtsanwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts tätig war, veröffentlichte auf ihrer Internetseite eine Gegnerliste. Diese enthielt die Namen von mehreren hundert gewerblichen Gegnern gerichtlicher oder außergerichtlicher Auseinandersetzungen. Diese waren auf dem Gebiet der Kapitalanlage tätige Unternehmen, darunter... Lesen Sie mehr