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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 27.10.2010
- 5 K 557/10.TR -
Weinrecht: Italienischer Vino frizzante IGT aus Deutschland weiterhin zulässig
Verperlen von IGT Weinen nicht nur in den jeweiligen geografischen Gebieten möglich
Auch nach Inkrafttreten der neuen europarechtlichen Regelungen zum August 2009 darf derzeit Perlwein aus italienischen IGT-Weinen in Deutschland hergestellt und als Vino frizzante IGT in Verkehr gebracht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Trier einer in Trier ansässigen Firma Recht gegeben, die in Italien Tafelwein unterschiedlicher Rebsorten und Herkunft mit der Angabe IGT gekauft hat, um diese in Deutschland zu verschneiden, zu verperlen und als Vino frizzante IGT in Verkehr zu bringen. Das beklagte Land Rheinland-Pfalz beabsichtigte dies im Wesentlichen mit der Begründung zu untersagen, dass der Verschnitt und das Verperlen verschiedener IGT Weine nur in dem jeweiligen geografischen Gebiet erfolgen dürfe.Dieser Auffassung vermochten sich die Richter der 5. Kammer so nicht anzuschließen. Zwar treffe es zu, dass... Lesen Sie mehr
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