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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Versagung des“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14.09.2023
- L 6 VG 2379/22 -
Trotz Vorliegen einer Notwehrlage besteht kein Anspruch auf Opferentschädigung bei leichtfertiger Selbstgefährdung
Entgegenstellen eines erkennbar aggressiven und bewaffneten Mannes als leichtfertige Selbstgefährdung
Bei Vorliegen einer leichtfertigen Selbstgefährdung besteht gemäß § 2 Abs. 1 OEG kein Anspruch auf eine Opferentschädigung. Dabei ist unerheblich, ob ein Notwehrrecht besteht. Wer alleine bei Nacht die geschützte Wohnung verlässt, um sich einem aggressiven und bewaffneten Mann entgegenzustellen, handelt leichtfertig. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte im Jahr 2022 eine 53-jährige Frau vor dem Sozialgericht Karlsruhe auf Zahlung einer Opferentschädigung. Hintergrund dessen war ein Vorfall in einer Nacht im Juli 2019. Die Klägerin befand sich in ihrer Erdgeschosswohnung als sie draußen auf der Terrasse Geräusche wahrnahm. Sie öffnete daraufhin die Rollläden und sah einen Mann. Sie öffnete die Terrassentür und fragte dem Mann, was er auf der Terrasse zu suchen habe. Sie bemerkte dabei, dass der Mann wohl betrunken war und einen großen Schraubenzieher in der Hand hielt. Der Mann antwortete etwas wütend in fremder Sprache und fing an, mit dem Schraubenzieher wild... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.02.2023
- 2 BvR 117/20 und 2 BvR 962/21 -
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnungen von Anträgen auf Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe zur Bewährung
LG Koblenz muss neu entscheiden
Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsbeschwerden eines im Jahr 1972 wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Häftlings stattgegeben. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen fachgerichtliche Entscheidungen, mit denen die Aussetzung des Strafrestes einer seit mehr als 47 Jahren vollzogenen lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung abgelehnt wurde. Die angegriffenen Entscheidungen der Fachgerichte verletzen den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG), weil die Fortdauer der Freiheitsentziehung nicht in einer Weise begründet worden ist, die den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt.
Der Beschwerdeführer, ein wegen Mordes an einer Frau und deren Tochter rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilter, befand sich seit Juni 1970 in Untersuchungs- und sodann in Strafhaft. Nachdem er die Taten zunächst eingeräumt hatte, widerrief er in der Folgezeit sein Geständnis. Ab dem Jahr 1991 befand sich der Beschwerdeführer im offenen Vollzug. In den folgenden... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.03.2022
- 1 A 1.21 -
Bundesinnenministerium durfte Berliner Aufnahme zusätzlicher "Moria-Flüchtlinge" versagen
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat das nach § 23 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit erforderliche Einvernehmen zu einer humanitären Anordnung des Landes Berlin vom Juni 2020 über die Aufnahme von 300 besonders schutzbedürftigen Personen aus dem (ehemaligen) Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos rechtmäßig versagt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Aufnahmeanordnung des Klägers vom Juni 2020 zielte auf eine zusätzliche Linderung der humanitären Notlage für Schutzsuchende in dem überfüllten (später durch einen Brand zerstörten) griechischen Aufnahmelager. Das BMI lehnte die Erteilung des Einvernehmens im Juli 2020 ab, weil schon die Voraussetzungen für eine Landesaufnahmeanordnung nicht erfüllt seien und zudem die Bundeseinheitlichkeit... Lesen Sie mehr
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Landgericht Görlitz, Urteil vom 12.04.2016
- 1 O 237/15 -
Anspruch auf Schadensersatz wegen versagter Genehmigung der Errichtung einer Photovoltaikanlage
Beklagte Stadt hat Ermessen fehlerhaft ausgeübt
Versagt die zuständige Behörde ermessensfehlerhaft die Genehmigung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes und entsteht dem Grundstückseigentümer dadurch ein Schaden, da zwischenzeitlich das EEG derart geändert wurde, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Photovoltaikanlage unmöglich ist, so kann der Grundstückseigentümer den entgangenen Gewinn als Schaden geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Görlitz hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Grundstückseigentümer im Juni 2010 unter bestimmten Auflagen die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach seines denkmalgeschützten Gebäudes genehmigt. So habe die Anlage höchstens ein Drittel der Dachfläche bedecken dürfen. Der Grundstückseigentümer hielt die Auflagen für unzulässig und erhob daher Klage. Nachdem das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.01.2015
- 4 K 1326/13 -
Kein Verkauf eines Rhinozeroshorns: Artenschutz hat Vorrang vor Vermarktungsinteresse
Generelle Versagung einer Vermarktungsgenehmigung unabhängig von Alter oder Herkunft des Horns gerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der Schutz lebender Rhinozerosarten/Nashörner die generelle Ablehnung einer Vermarktungsbescheinigung für ein (hier auf einem Brett montiertes) Rhinozeroshorn rechtfertigt.
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte eine Heidelberger Bürgerin die Erteilung einer Vermarktungsgenehmigung für den von ihr beabsichtigten Verkauf eines Rhinozeroshorns. Dieses Rhinozeroshorn ist auf einer Holzplatte montiert, wiegt 1.225 Gramm und ist 42 Zentimeter lang. Nach dem unbestrittenen Vortrag der Klägerin befindet sich das Horn seit Ende des 19. Jahrhunderts im Familienbesitz... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Münster, Beschluss vom 12.12.2013
- 5 V 1934/13 U -
Finanzamt muss Gründe für die Versagung des Vorsteuerabzuges wegen betrügerischen Handelns darlegen
"Briefkastenfirma" darf Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen
Das Finanzgericht Münster hat wichtige Grundsätze zur Versagung des Vorsteuerabzuges wegen eines betrügerischen Handelns aufgestellt. Er hat im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes klargestellt, dass – abweichend vom allgemeinen Grundsatz – das Finanzamt in diesen Fällen regelmäßig die objektive Feststellungslast für die eine Versagung des Vorsteuerabzugs begründenden Umstände trage. Daher müsse es konkrete Anhaltspunkte darlegen, aus denen sich ergebe, dass der Unternehmer von seiner Einbeziehung in einen Umsatzsteuerbetrug gewusst habe bzw. hätte wissen können oder müssen. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sei der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer nicht verpflichtet, einen echten „Negativbeweis“ dahin zu führen, dass er keine Anhaltspunkte für etwaige Ungereimtheiten in Bezug auf den Leistenden und/oder die Leistung hatte. Dies gelte auch in Bezug auf einen vermeintlichen Scheinsitz des Lieferers.
In dem vorzuliegenden Streitfall hatte die Antragstellerin von einer GmbH, die sowohl eine Steuernummer als auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besaß, aus Polen stammende PKW erworben. Die in den Rechnungen der GmbH ausgewiesene Umsatzsteuer machte die Antragstellerin als Vorsteuer geltend. Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug, weil es sich bei der GmbH um kein tatsächlich... Lesen Sie mehr
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