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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Versammlungsort“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.09.2024
- 5 L 3219/24.F -

Fahrrad-Demo „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ darf stattfinden

Untersagung der Nutzung rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat festgestellt, dass die von der Stadt Frankfurt verfügte Untersagung der Nutzung der BAB 5 durch die Fahrrad-Demo „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ rechtswidrig ist.

Der Antragsteller hat für Sonntag, 29.09.2024, von 14 bis 17 Uhr einen Demonstrationszug mit Fahrrädern zu dem Thema „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ angezeigt. Der Demonstrationszug soll durch die Frankfurter Innenstadt zur Autobahnanschlussstelle Niederrad auf die BAB 5 in Richtung Kassel führen und diese am Westkreuz über die BAB 648 wieder verlassen und mit einer Abschlusskundgebung enden. Anlass sind die Ausbaupläne der BAB 5 und die Veröffentlichung einer Machbarkeitsstudie der Autobahn GmbH. Da Polizei, Autobahn GmbH und Versammlungsbehörde Sicherheitsbedenken gegen die Route auf BAB 5 äußerten und bei einer zeitweisen Vollsperrung der BAB... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stade, Beschluss vom 27.08.2024
- 10 B 1407/24 -

Als eine konkrete Versammlungsform dürfen sich Aktivisten für eine Versammlung von einer Autobahnbrücke abseilen bei gleichzeitiger Sperrung der Autobahn für eine Stunde

Versammlung lediglich auf der Brücke böte nicht den angestrebten Beachtungserfolg

Das Verwaltungsgericht Stade hat die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die mit Sofortvollzug versehenen versammlungsrechtlichen Nebenbestimmungen im Bescheid vom 26. August 2024 teilweise mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass der Antragsgegnerin aufgegeben wird, zu veranlassen, dass die Bundesautobahn A 27 am 28. August 2024 in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr zwischen den Anschlussstellen "Bremer Kreuz" und "Achim Nord" in beiden Fahrtrichtungen für den Verkehr gesperrt wird. Im Übrigen hat die Kammer den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Die Antragstellerin beabsichtigte als Anmelderin einer Versammlung zusammen mit anderen Personen das Abseilen von Personen von einem Brückenwerk über die A 27 bei laufendem Autobahnverkehr unter dem Versammlungsmotto "Spruchbänder an Autobahnbrücken sind kein Verbrechen - Autobahnen schon! Klimaschutz und Verkehrswende statt Strafverfahren gegen Aktivistis!".Diese... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.02.2023
- 2-13 S 80/22 -

Unzumutbare Eigentümer­versammlung auf Terrasse einer verfeindeten Miteigentümerin

Gemeinschafts­eigentum der Terrasse unerheblich bei faktischer Alleinnutzung der Miteigentümerin

Das Abhalten einer Eigentümer­versammlung auf der Terrasse einer verfeindeten Miteigentümerin ist unzumutbar. Dies gilt auch dann, wenn sich die Terrasse zwar im Gemeinschafts­eigentum befindet, sie aber faktisch von der Miteigentümerin allein genutzt wird. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten mehrere Wohnungseigentümer im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Darmstadt gegen die auf einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse. Die Kläger waren nicht auf der Versammlung, weil sie den Versammlungsort für unzumutbar hielten. Neben den Klägern gab es nur eine weiteren Wohnungseigentümerin. Mit dieser waren die Kläger seit Jahren zerstritten.... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07.09.2021
- 10 CS 21.2282 -

Routen der „Radsternfahrt“ am 11. September 2021 in München dürfen nicht über Autobahnen verlaufen

Interesse des Veranstalters und der Versammlungs­teilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer Bundesfernstraße hat hinter die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zurückzutreten

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat eine Beschwerde des Veranstalters einer „Radsternfahrt“ am 11. September 2021 anlässlich der Internationalen Automobil Ausstellung (IAA) in München zurückgewiesen.

Der Antragsteller hatte einen Fahrradkorso von mehreren Ausgangspunkten Richtung München mit Teilstrecken über die Bundesautobahnen A 94 und A 96 geplant. Die Versammlungsbehörde hatte die Durchführung von Fahrradkorsos auf den Bundesautobahnen untersagt. Ein Eilantrag des Antragstellers beim Verwaltungsgericht München blieb erfolglos.Der BayVGH wies die Beschwerde... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 13.07.2020
- 9 C 214/20 -

Zulässigkeit einer Wohnungs­eigentümer­versammlung unter freiem Himmel während Corona-Pandemie

Störungen und Einflussnahme Dritter muss ausgeschlossen sein

Eine Wohnungs­eigentümer­versammlung kann in Corona-Zeiten unter freiem Himmel abgehalten werden, wenn Störungen und Einflussnahme Dritter ausgeschlossen sind. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Corona-Pandemie entschloss sich ein Wohnungseigentumsverwalter in Berlin im April 2020 dazu, eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren herbeizuführen. Dem und den Beschlussanträgen stimmten die Mehrheit der Wohnungseigentümer zu. Der Verwalter berief daraufhin eine Versammlung unter freiem Himmel auf dem Spielplatz der Wohnungseigentumsanlage... Lesen Sie mehr

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Landgericht Dortmund, Urteil vom 23.11.2018
- 17 S 83/18 -

Eigentümer­versammlung in Waschküche bei zwei Tages­ordnungs­punkten und kurzer Versammlungszeit zulässig

Keine Anfechtbarkeit der getroffenen Beschlüsse

Eine Eigentümer­versammlung in einer Waschküche ist jedenfalls dann zulässig, wenn nur zwei Tagesordnungspunkte behandelt werden sollen und die Versammlungszeit nur von kurzer Dauer ist. In diesem Fall sind getroffene Beschlüsse nicht anfechtbar. Dies hat das Landgericht Dortmund entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2017 fand in einer Waschküche einer Wohneigentumsanlage eine Eigentümerversammlung statt. Es sollten lediglich zwei unstreitige Tagesordnungspunkte behandelt werden. Zudem sollte die Versammlung auch nicht lange dauern. Die Versammlung fand im Stehen statt, obwohl das Holen von Stühlen angeboten wurde. Nach sieben Minuten wurde... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 27.03.2018
- 512 C 31/17 -

Waschküche als Ort für Eigen­tümer­versammlung bei Entscheidung über streitige Punkte und Zugangsproblematik unzulässig

Während Eigen­tümer­versammlung getroffene Beschlüsse rechtswidrig

Eine Waschküche als Ort für eine Eigen­tümer­versammlung ist jedenfalls dann unzulässig, wenn über strittige Punkte entschieden werden soll und der Zugang zum Versammlungsort problematisch ist. Werden während einer solchen Versammlung Beschlüsse getroffen, so sind diese unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Eigentümer einer Wohnung gegen zwei Beschlüsse, die während einer Eigentümerversammlung im August 2017 getroffen wurden. Sie hielten insbesondere die Art und Weise der Durchführung der Versammlung für unzulässig. So wurde sie in der Waschküche des Wohnhauses durchgeführt. Sie dauerte auch nur sieben Minuten an. Zudem war es ihrem Vertreter... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.06.2017
- 1 BvR 1387/17 -

Stadt Hamburg muss G20-Protestcamp vorsorglich den Regeln des Versammlungsrechts unterstellen

Umfang des Camps kann begrenzt und mit Auflagen versehen werden

Das Bundes­verfassungs­gericht hat im Wege der einstweiligen Anordnung der Stadt Hamburg aufgegeben, über die Duldung des im Stadtpark geplanten Protestcamps versammlungs­rechtlich zu entscheiden. Die Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts beruht auf einer Folgenabwägung. Nicht Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob und wieweit das Protestcamp in Blick auf die öffentliche Sicherheit beschränkt oder möglicherweise auch untersagt werden kann.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist Anmelder und vorgesehener Leiter einer geplanten Veranstaltung, die vom 30. Juni bis 9. Juli 2017 in der Form eines politischen Protestcamps auf der großen Festwiese des Hamburger Stadtparks stattfinden soll. Es werden etwa 10.000 Personen aus aller Welt erwartet, die in 3.000 Zelten wohnen und übernachten sollen. Während seiner... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 28.08.2015
- 6 L 815/15 -

Allgemeinverfügung zum Demonstrations­verbot für das Gebiet der Stadt Heidenau rechtswidrig

Vollständiges Verbot sämtlicher Versammlungen für das gesamte Wochenende erscheint unverhältnismäßig

Das vom Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Allgemeinverfügung ausgesprochene Verbot für alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel im gesamten Gebiet der Stadt Heidenau vom 28. August 2015, 14 Uhr bis zum 31. August 2015, 6 Uhr ist offensichtlich rechtswidrig. Dies geht aus einer gerichtlichen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden hervor.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Behörde ihr für das gesamte Wochenende geltende Demonstrationsverbot für das Stadtgebiet Heidenau damit begründet, dass vor dem Hintergrund der medial begleiteten gewalttätigen Geschehnisse um die erste Aufnahme von Flüchtlingen in die Erstaufnahmeeinrichtung Heidenau am vergangenen Wochenende von einer unmittelbar bestehenden erheblichen Gefährdung... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.07.2015
- 1 BvQ 25/15 -

"Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" auf privatem Grundstück mit Publikumsverkehr zulässig

Versammlungs­rechtliche Bedenken gegen Veranstaltung seitens der Versammlungsbehörde nicht erkennbar

Im Wege der einstweiligen Anordnung hat das Bundes­verfassungs­gericht festgestellt, dass der für Montag, 20. Juli 2015, zwischen 18.15 und 18.30 Uhr auf dem Nibelungenplatz in Passau geplante "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" durchgeführt werden darf. Zivilgerichtliche Entscheidungen, die u. a. das von der privaten Eigentümerin des Nibelungenplatzes ausgesprochene Hausverbot bestätigt hatten, hat das Bundes­verfassungs­gericht zu wesentlichen Teilen aufgehoben. Die einstweilige Anordnung des Gerichts beruht auf einer Folgenabwägung. Das trägt auch dem Umstand Rechnung, dass es bislang an gefestigter Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts zur Inanspruchnahme von öffentlich zugänglich gemachten, aber in privater Hand gehaltenen Grundstücken für Versammlungen fehlt und eine inhaltlich abschließende Entscheidung im Eilverfahren nicht möglich war.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens beabsichtigt, am 20. Juli 2015 für die Zeit von 18.15 Uhr bis 18.30 Uhr eine stationäre öffentliche Versammlung auf dem Nibelungenplatz in Passau durchzuführen. Dieser ist zentral in der Stadt am südlichen Ende der Fußgängerzone gelegen und für den Publikumsverkehr geöffnet. Er steht im Eigentum einer GmbH & Co. KG. Mit der geplanten... Lesen Sie mehr



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