die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verschwiegenheitserklärung“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 21.02.2013
- 2 Sa 386/12 -
Posting bei Facebook: Pflicht zur arbeitsvertraglichen Verschwiegenheit besteht nur bei berechtigtem Interesse an Geheimhaltung
Recht der freien Meinungsäußerung ist zu beachten
Eine Regelung im Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitnehmer über betriebsinterne Vorgänge zu schweigen hat, ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung hat. Zudem ist das Recht zur freien Meinungsäußerung zu beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall verpflichtete die Herausgeberin einer Zeitung durch eine Regelung des Arbeitsvertrags ihre Arbeitnehmer über "betriebsinterne Vorgänge" absolute Verschwiegenheit zu bewahren. Trotz dieser Regelung postete eine Redakteurin in einer Facebook-Gruppe einen Eintrag, in dem es darum ging, inwiefern der Geschäftsführer der Herausgeberin der Zeitung sowie der geschäftsführende Gesellschafter Einfluss auf den Inhalt der Zeitung nehmen. Aufgrund des Eintrags forderte die Arbeitgeberin die Redakteurin auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der sie sich verpflichten sollte, zukünftig keine "Betriebsinterna" zu... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Vergleich vom 06.12.2012
- 4 U 437/12 -
Streit um Äußerungen in Biografie: Thomas Anders und seine frühere Ehefrau schließen Vergleich
Ehemaliger Modern-Talking-Star legt Rechtstreit mit Ex-Ehefrau bei
Der Künstler Thomas Anders und seine frühere Ehefrau haben sich im Streit insbesondere um Äußerungen von Thomas Anders in seiner Biografie geeinigt. Die Parteien haben auf Vorschlag des Oberlandesgerichts Koblenz einen umfangreichen Vergleich abgeschlossen.
In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht hatte die frühere Ehefrau als Verfügungsklägerin den Künstler Thomas Anders auf Unterlassung zahlreicher Äußerungen in Anspruch genommen. Sie war der Auffassung, dass Textinhalte und Aussagen des Verfügungsbeklagten über ihre Person in dessen Buch sowie in Talk-Sendungen, Buchlesungen und TV-Shows gegen eine Verschwiegenheitsklausel in der... Lesen Sie mehr
Landgericht Koblenz, Urteil vom 16.03.2012
- 13 O 4/11 -
Thomas Anders muss bestimmte Aussagen über das Zusammenleben mit seiner Ex-Ehefrau unterlassen
Verschwiegenheitsklausel des Scheidungsvertrags ist wirksam
Thomas Anders, der frühere Sänger der Band "Modern Talking", darf künftig nicht mehr Aussagen über das Verhalten und das Zusammenleben mit seiner Ex-Ehefrau wiederholen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz hervor. Das Gericht erklärte eine im Scheidungsvertrag beinhaltete Verschwiegenheitsklausel für wirksam und bestätigte mit seinem Urteil im Wesentlichen ein im November 2011 ergangenes Versäumnisurteil.
Gegenstand des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Antrag der ehemaligen Ehefrau des Künstlers Thomas Anders auf Unterlassung zahlreicher Äußerungen des Verfügungsbeklagten über ihre Person in dessen im September 2011 erschienenem Buch sowie in Talk-Sendungen, Buchlesungen und TV-Shows. Zur Begründung beruft sich die Verfügungsklägerin auf eine Verschwiegenheitsklausel in der anlässlich... Lesen Sie mehr
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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10.11.2010
- 6 A 1896/09 -
Rechtsanwalt ist BaFin nicht zur Auskunft über Geschäfts- und Kontounterlagen verpflichtet
Verschwiegenheitspflicht gilt auch, wenn der Mandant selbst zur Auskunft verpflichtet wäre
Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat der Klage eines Rechtsanwalts gegen eine Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stattgegeben und das entgegenstehende Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main aufgehoben.
Im hiesigen Rechtsstreit hatte die BaFin von dem Rechtsanwalt verlangt, ihr sämtliche Geschäfts- und Kontounterlagen vorzulegen, welche seine Tätigkeit im Zusammenhang mit zwei ausländischen Gesellschaften betreffen. Die Behörde hatte festgestellt, dass der Rechtsanwalt auf einem von ihm geführten Girokonto größere Geldbeträge unterschiedlicher Zahlungsanweiser angenommen hatte, bei... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009
- 2 Sa 237/09 -
Arbeitnehmer dürfen über die Höhe des Gehalts trotz Verbot im Arbeitsvertrag miteinander reden
Eine zur Verschwiegenheit verpflichtende arbeitvertragliche Klausel ist unwirksam
Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Im zugrunde liegenden Fall ist der klagende Arbeitnehmer bei dem beklagten Arbeitgeber seit dem 1. September 2007 beschäftigt. In § 4 Nr. 4 des Anstellungsvertrages heißt es, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Höhe der Bezüge vertraulich zu behandeln, im Interesse des Betriebsfriedens auch gegenüber anderen Firmenangehörigen.Der Arbeitgeber ist der Auffassung,... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.03.2009
- 1 ABR 87/07 -
Betriebsrat hat nur in bestimmten Fällen ein Mitbestimmungsrecht bei Verschwiegenheitserklärungen
Bundesarbeitsgericht weist sogenannten Globalantrag ab
Der Betriebsrat darf bei einer Verschwiegenheitsverpflichtung nur mitbestimmen, wenn sie sich auf das Ordnungsverhalten der Mitarbeiter bezieht und ihr Inhalt nicht schon gesetzlich geregelt ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Das Verlangen des Arbeitgebers nach der Abgabe inhaltlich standardisierter Erklärungen, in denen sich Arbeitnehmer zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche Vorgänge verpflichten, unterliegt nicht in jedem Fall der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Diese kommt in Betracht, wenn sich die Verschwiegenheitspflicht auf das sog. Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer... Lesen Sie mehr