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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „verständliche“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.11.2016
- XI ZR 434/15 -
Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag
BGH zu den Voraussetzungen einer wirksamen Information des Verbrauchers über den Beginn der Widerrufsfrist
Der Bundesgerichtshof hat darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Darlehensgeber einen Verbraucher als Darlehensnehmer klar und verständlich über den Beginn der Widerrufsfrist informiert.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls schlossen als Verbraucher im August 2010 mit der beklagten Sparkasse einen Immobiliardarlehensvertrag über endfällig 273.000 Euro mit einer Laufzeit bis zum 30. November 2026. Sie schrieben für zehn Jahre eine Verzinsung in Höhe von 3,95 % p.a. fest. Den effektiven Jahreszins gab die Beklagte mit 3,78 % p.a. an. Sie erteilte unter Nr. 14 des Darlehensvertrags eine Widerrufsinformation, die unter anderem folgenden Satz (ohne Fußnote) enthielt:"Die Frist [gemeint: die Widerrufsfrist] beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 30.06.2016
- 52 O 340/15 -
Dating-Portale müssen deutlich und verständlich über Kündigungsfrist und Widerrufsrecht informieren
Bloßer Verweis auf AGB des Unternehmens nicht ausreichend
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Betreiber von Dating-Portalen vor Vertragsschluss eindeutig über die Bedingungen informieren müssen, unter denen sich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft verlängert.
Die Ideo Labs GmbH, die in Deutschland und Österreich die Portale dateformore und daily-date betreibt, warb mit einer 14-tägigen Premiummitgliedschaft zum Preis von 1 Euro. Das Kleingedruckte am rechten Bildschirmrand hatten viele übersehen: Der Vertrag verlängerte sich automatisch um sechs Monate zum Preis von 89,90 Euro im Monat, sofern der Kunde nicht fristgemäß kündigt. Wie und... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2009
- VIII ZR 346/08 -
BGH: Vermieter darf in der Nebenkostenabrechnung die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung zusammenfassen
Einheitliche Kostenposition "Versicherung" erlaubt
Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter die Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe unter der Kostenposition "Versicherung" abrechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall machte der Kläger Nachforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung gegenüber den Beklagten geltend. Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung des Klägers. Das Amtsgericht Düsseldorf gab der Klage statt. Auf Berufung der Beklagten änderte das Landgericht Düsseldorf das Urteil ab. Die Klage sei in Höhe des auf die Position "Versicherung" entfallenen Betrages... Lesen Sie mehr
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