die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verstoß gegen Grundgesetz“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15.11.2023
- 2 BvF 1/22 -
Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig
Keine Umwidmung von Corona-Mitteln in Klimafonds
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Art. 109 Abs. 3, Art. 110 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz (GG) unvereinbar und nichtig ist.
Der Bundeshaushalt 2021 sah ursprünglich Kreditermächtigungen in Höhe von etwa 180 Milliarden Euro vor. Im April 2021 wurden mit dem (ersten) Nachtragshaushaltsgesetz 2021 die Kreditermächtigungen für das Haushaltsjahr 2021 um weitere 60 Milliarden Euro auf etwa 240 Milliarden Euro aufgestockt. Ermöglicht wurde dies durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 23. April 2021, mit dem das Bestehen einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 und 7 GG – einer Ausnahme von der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenze – festgestellt wurde. Im Verlauf des Haushaltsjahres 2021 zeigte sich, dass diese Aufstockungen nicht benötigt... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.10.2022
- 1 BvL 3/21 -
Niedrigere „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in Sammelunterkünften verstößt gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
Kürzungen für alleinstehende Asylbewerber in Sammelunterkünften verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar ist.
Die Entscheidung betrifft alleinstehende Erwachsene, die in sogenannten Sammelunterkünften wohnen und sich seit mindestens 18 Monaten rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Ihnen hat der Gesetzgeber ab dem 1. September 2019 einen um 10 % geringeren Bedarf an existenzsichernden Leistungen zugeschrieben, indem nicht mehr die Regelbedarfsstufe 1, sondern die in § 2 Abs. 1... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.07.2021
- 2 BvF 1/21 -
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
Prüfung der Reform im Hauptverfahren
Das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von 216 Mitgliedern des Deutschen Bundestages aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP abgelehnt, mit dem die Antragstellerinnen und Antragsteller erreichen wollten, dass Art. 1 Nr. 3 bis 5 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWahlGÄndG) bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag nicht anzuwenden ist. Die Entscheidung, ob die zur Prüfung gestellten Neuregelungen des Bundeswahlgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar sind, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Der am 19. November 2020 in Kraft getretene Art. 1 Nr. 3 bis 5 BWahlGÄndG regelt im Wesentlichen das Sitzzuteilungsverfahren für die Wahlen zum Deutschen Bundestag nach § 6 Abs. 5 und 6 BWahlG neu. § 6 BWahlG sieht nunmehr vor: Bei der unveränderten ersten Verteilung wird zunächst die Gesamtzahl der Sitze nach dem Divisorverfahren den Ländern nach deren Bevölkerungsanteil zugeordnet... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.06.2020
- 2 BvE 2/19 -
Polizeiliches Betreten von Abgeordnetenbüros stellt Verstoß gegen das Grundgesetz dar
Handeln der Polizei beim Deutschen Bundestag stellt Eingriff in verfassungsrechtlichen geschützten Abgeordnetenstatus dar
Mit Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Präsident des Deutschen Bundestages einen Abgeordneten in seinem Recht aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes dadurch verletzt hat, dass die Polizei beim Deutschen Bundestag seine Abgeordnetenräume betreten hat. Zur Begründung der Entscheidung hat der Senat ausgeführt, dass das Handeln der Polizei beim Deutschen Bundestag einen Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Abgeordnetenstatus darstellt. Dieser Eingriff ist nicht gerechtfertigt, weil das Vorgehen jedenfalls nicht verhältnismäßig im engeren Sinne war. Im konkreten Fall waren die Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage nur schwach ausgeprägt. Zudem war nicht ersichtlich, dass die Plakatierungen überhaupt von Passanten wahrgenommen worden oder zum Anlass von Angriffen auf das Parlamentsgebäude oder die Mitarbeiter genommen worden wären.
Im hier zugrunde liegenden Fall hatten die Beamten anlässlich eines Staatsbesuchs des türkischen Staatspräsidenten dort angebrachte Plakatierungen mit Zeichen der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG entfernt.Der Antragsteller als Mitglied der Fraktion DIE LINKE dem Deutschen Bundestag an. Im September 2018 hielt sich der türkische Staatspräsident in Berlin... Lesen Sie mehr