die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verweisungstätigkeit“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.11.2016
- IV ZR 502/15 -
BGH: Selbständiger kann im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung grundsätzlich auf angestellte Tätigkeit verwiesen werden
Keine Verweisung bei spürbarem sozialen Abstieg mit neuer Tätigkeit
Ein Selbständiger, der seine bisherige Tätigkeit aufgrund eines Unfalls nicht mehr ausüben kann, kann grundsätzlich auf eine angestellte Tätigkeit verwiesen werden. Ein Anspruch aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung besteht dann nicht. Ob eine Verweisung zulässig ist, richtet sich danach, ob mit der neuen Tätigkeit ein sozialer Abstieg verbunden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Unfalls während des Volleyballspielens im Juli 2010 konnte ein selbständiger Handelsvertreter für Tiefkühlkost seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben. Er fand schließlich ab Juni 2014 eine neue Tätigkeit als angestellter Vertriebssachbearbeiter. Seine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung hielt die neue Tätigkeit vergleichbar mit seiner alten Tätigkeit als selbständiger Handelsvertreter und sah ihn deshalb nicht mehr als berufsunfähig an. Der Versicherungsnehmer sah dies aber anders und erhob daher Klage auf Zahlung. Er gab an, dass seine Aufstiegschancen in seinem früheren Beruf größer... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.08.2017
- 4 AZR 95/14 -
Dynamik einer Verweisungsklausel geht aufgrund eines Betriebsübergangs nicht verloren
BAG zur Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Arbeitnehmer einzelvertraglich vereinbarte Klausel, die dynamisch auf einen Tarifvertrag verweist, ihre Dynamik im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber nicht allein aufgrund des Betriebsübergangs verliert.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist seit 1986 als Stationshilfe in einem Krankenhaus beschäftigt. Im Arbeitsvertrag ist eine Verweisung auf den Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter/ Arbeiterinnen gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe vom 31. Januar 1962 (BMT-G II) und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge vereinbart. Träger des Krankenhauses... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 29.07.2004
- B 4 RA 5/04 R -
Rente wegen Berufsunfähigkeit: Zumutbarkeit von Vergleichsberufen richtet sich nach Mehrstufenschema
Beruf gleicher oder nächst niedriger Stufe zumutbarer Vergleichsberuf
Kann ein Versicherter seinen Beruf nicht mehr ausüben, erhält er nur dann eine Rente wegen Berufsunfähigkeit, wenn er nicht mehr in der Lage ist einen vergleichbaren Beruf auszuüben. Die Zumutbarkeit des Vergleichsberufs richtet sich nach einem Mehrstufenschema. Davon ausgehend ist der Beruf gleicher oder nächst niedriger Stufe ein zumutbarer Vergleichsberuf. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein ehemaliger Volkspolizist beantragte 1994 eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Zuletzt war der Antragsteller als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem Verkehrskombinat tätig. Der Rentenversicherungsträger lehnte die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente ab. Dagegen klagte der Antragsteller.Sowohl das Sozialgericht... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundessozialgericht, Urteil vom 09.10.2007
- B 5b/8 KN 3/07 R -
Rente wegen Berufsunfähigkeit: Keine Berufsunfähigkeit bei Ausübung einer sozial sowie gesundheitlich und fachlich zumutbaren anderen Tätigkeit
Vorliegen einer sozialen Unzumutbarkeit bei Ausübung einer rechts- oder sittenwidrigen Tätigkeit
Eine Berufsunfähigkeit liegt dann nicht vor, wenn der Versicherte eine sozial sowie gesundheitlich und fachlich zumutbare andere Tätigkeit ausüben kann. Ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente besteht dann nicht. Eine sozial unzumutbare Tätigkeit liegt etwa vor, wenn sie rechts- oder sittenwidriges Verhalten beinhaltet. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 1999 beantragte ein Bergmann die Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, da er seinen Hauptberuf nicht mehr ausüben konnte. Zuletzt war er als Hauer in einem Steinkohlenbergbau tätig. Der Rentenversicherungsträger lehnte den Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass der Antragssteller auf eine zumutbare andere Tätigkeit... Lesen Sie mehr