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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verwendungsrisiko“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.09.2021
- 2 U 147/20 und 2 U 18,21 -
Kein Miet- und Pachtminderung bei coronabedingter Gaststättenschließung
Anpassung des Vertrages wegen schwerwiegender Störung der Geschäftsgrundlage im Einzelfall möglich
Die in der hessischen Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus angeordneten Beschränkungen für Einzelhandelsgeschäfte und Gaststätten begründen weder einen zu Minderung berechtigenden Mangel der Räumlichkeiten noch führen sie zur Unmöglichkeit der vom Vermieter oder Verpächter geschuldeten Leistung. Ob eine Anpassung des Vertrages wegen einer schwerwiegenden Störung der Geschäftsgrundlage vorzunehmen ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit zwei veröffentlichten Entscheidungen im Ergebnis die Minderungsbegehren zurückgewiesen. Revision in beiden Fällen wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen
Im ersten Fall betrieb die Klägerin in Frankfurt als Teil einer bundesweiten Kette ein Sushi-Restaurant. Sie hatte die Räume von dem Beklagten gemietet. Im Zusammenhang mit den hessischen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus konnte das Lokal zeitweilig nicht betrieben werden. Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie während der Zeit der behördlichen Beschränkungen nicht zur vollen Mietzinszahlung verpflichtet gewesen ist. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen.Die hiergegen gerichtete Berufung hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg. Die Klägerin könne nicht Minderung der Miete verlangen, bestätigte das OLG.... Lesen Sie mehr
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