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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vollzugsverbot“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Beschluss vom 26.11.2018
- 63 O 42/18 -
Bisheriger Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen darf zunächst doch nicht zurück an seinen Arbeitsplatz
Einstweilige Verfügung vom 22.11.2018 darf vorerst nicht vollzogen werden
Der bisherige Direktor und Vorstand der Stiftung Gedenkstätte Hohenschönhausen darf nun doch vorerst nicht wieder in seinem bisherigen Aufgabenbereich tätig werden. Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung wurde einstweilen eingestellt. Dies hat das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall war dem Antragsteller zum 31. März 2019 gekündigt und zugleich von seiner Arbeit freigestellt worden. Der Antragsteller hat zunächst Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht Berlin eingereicht, das zuerst zu prüfen hat, ob der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist oder die Zivilgerichte zuständig sind.Vor dem Landgericht Berlin hat der Antragsteller ein Eilverfahren gegen die Stiftung Gedenkstätte Hohenschönhausen eingeleitet und die Zivilkammer 63 hat daraufhin am 22. November 2018 einen Beschluss erlassen, wonach der Stiftung aufgegeben worden ist, den Antragsteller nach Maßgabe der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.08.2007
- VI-Kart 8/07 (V) -
OLG Düsseldorf: Befreiung vom Vollzugsverbot durch einstweilige Anordnung ausgeschlossen
Gericht untersagt Fusion der Phonak Holding AG mit den verschiedenen Unternehmen der GN Re Sound Gruppe
Mehrere Unternehmen sind mit ihren Antrag, einen vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss vorab vollziehen zu dürfen, vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gescheitert. Die Anträge seien unzulässig, so das Gericht. Nach geltendem Recht könne die Befreiung vom gesetzlichen Vollzugsverbot nicht durch einstweilige Anordnung im Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden. Der Dispens vom Vollzugsverbot sei ausschließlich in einem gesonderten Antragsverfahren bei der Kartellbehörde geltend zu machen.
Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Anträge der schweizerischen Phonak Holding AG und mehrerer Unternehmen der GN ReSound Gruppe auf Erlass einer einstweiligen Anordnung dahin, den vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss vorab vollziehen zu dürfen, als unzulässig verworfen.Zur Begründung hat der Kartellsenat ausgeführt, dass die Befreiung vom gesetzlichen... Lesen Sie mehr
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