die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „vorab veranlasste Werbungskosten“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.12.2012
- IX R 14/12 -
Bundesfinanzhof zur Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
Bemüht sich der Vermieter nicht intensiv darum, das Wohnobjekt zu vermieten, so ist eine Berücksichtigung der Aufwendungen nicht möglich
Will ein Vermieter seine Wohnobjekte bewusst nicht vermieten oder sind keine intensiven Vermietungsbemühungen durch ihn erkennbar, so sind Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht abziehbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.
In dem vorzuliegenden Fall ging es um zwei Wohnobjekte in einem vom Kläger (teilweise) selbst bewohnten, 1983 bezugsfertig gewordenen Haus: Eine Wohnung im ersten Obergeschoss war bis August 1997 vermietet; seitdem steht sie leer. Der Kläger schaltete etwa vier Mal im Jahr Chiffreanzeigen in einer überregionalen Zeitung, in denen er die Wohnung möbliert zur Anmietung anbot. Die Miethöhe errechnete er aus dem jeweils aktuellen Mietspiegel. Nach Angaben des Klägers hätten sich bis heute - keine "geeignet erscheinenden Mieter" gemeldet. Ein im Dachgeschoss des Hauses liegendes Zimmer mit Bad war zu keinem Zeitpunkt vermietet. Nach Angaben des Klägers... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2006
- 14 K 46/06 -
Kosten für Erwerb eines Busführerscheins können steuerlich absetzbar sein
Aufwendung steht in einem konkreten Zusammenhang mit späteren Einnahmen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass bei einem Arbeitnehmer Aufwendungen für den Erwerb des Busführerscheins sowohl Fortbildungskosten als auch als vorweggenommene Werbungskosten darstellen und daher als beruflicher Aufwand steuerlich abzugsfähig sein können.
Der 54jährige Kläger war als angestellter Maschinenführer beschäftigt. Daneben war er auch bei einer Spedition als Lkw-Fahrer tätig. Zuvor war der Kläger über viele Jahre hauptberuflich als Lkw-Fahrer tätig gewesen. Im Juni 2003 wurde dem Kläger betriebsbedingt wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes zum 31. Dezember 2003 gekündigt. Bereits Anfang des Jahres 2003 war aufgrund verschiedener... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.05.2006
- VI R 21/03 -
Aufwendungen für Einrichtung eines Telearbeitsplatzes als Werbungskosten abziehbar
Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Frage befasst, ob Aufwendungen für das Einrichten eines häusliches Telearbeitsplatzes unter die Abzugsbeschränkungen fallen, die für häusliche Arbeitszimmer gelten (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b des Einkommensteuergesetzes).
Im Streitfall hatte sich der Kläger, ein Versicherungsmathematiker, nach Maßgabe einer Betriebsvereinbarung einen häuslichen Telearbeitsplatz eingerichtet. Sein Arbeitgeber reduzierte zugleich die betrieblichen Büroflächen und Schreibtische. Die Technik des Telearbeitsplatzes stellte der Arbeitgeber zur Verfügung. Der Kläger hatte zu Hause zahlreiche Schutzmaßnahmen zu treffen.... Lesen Sie mehr