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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „vorenthalten“ veröffentlicht wurden
Landgericht Hanau, Urteil vom 22.11.2023
- 2 S 35/22 -
Keine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Wohnung bei Klage des Vermieters gegen mieterseitige Kündigung
Kein Rücknahmewillen des Vermieters
Klagt ein Vermieter gegen die Kündigung seines Mieters, so kann er keine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Wohnung gemäß § 546 a Abs. 1 BGB verlangen. Denn insofern fehlt es am Rücknahmewillen des Vermieters. Dies hat das Landgericht Hanau entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung seit dem Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Hanau unter anderem über das Bestehen eines Anspruch auf Nutzungsentschädigung für den Vermieter. Der Mieter hatte das Mietverhältnis gekündigt, wogegen sich der Vermieter gerichtlich zur Wehr setzte. Zugleich warf der Vermieter dem Mieter vor, die Wohnung nicht herauszugeben, ihm diese also vorzuenthalten. Das Amtsgericht verneinte einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.Das Landgericht Hanau bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 29.07.2022
- 48 C 331/21 -
Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen des Vermieters
Wörtliches Angebot des Mieters zur Übergabe der Wohnung ausreichend
Will ein Vermieter die Wohnung nicht zurücknehmen, obwohl ein entsprechendes Angebot des Mieters vorliegt, liegt ein Annahmeverzug nach § 293 BGB vor und es besteht kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 546 a Abs. 1 BGB. Ein wörtliches Angebot des Mieters zur Übergabe der Wohnung nach § 295 BGB ist ausreichend, um den Vermieter in Annahmeverzug zu setzen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 wurde der Mieter einer Wohnung in Hamburg wegen Zahlungsverzugs zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Noch im Juni 2021 wandte sich der Mieter telefonisch an die Hausverwaltung der Vermieterin und wollte die Schlüssel zur Wohnung vor Ort übergeben. Zu einer Übergabe der Wohnung kam es nachfolgend nicht. Der Mieter... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 15.07.2021
- 65 S 1/21 -
Ankaufsrecht des Mieters wird durch Vorkaufrecht des Landes vereitelt: Anspruch auf Nutzungsentschädigung setzt Herausgabeverlangen des Vermieters voraus
Kein Vorenthalten der Mietsache
Wird das Ankaufsrecht des Wohnungsmieters durch das Vorkaufsrecht des Landes vereitelt und geht der Mieter dagegen vor, so besteht für den Vermieter kein Nutzungsentschädigungsanspruch gemäß § 546 a Abs. 1 BGB, zugange er nicht die Herausgabe der Wohnung verlangt. In diesem Fall liegt kein Vorenthalten der Mietsache vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Vermieter einer Wohnung vor dem Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee gegen seine Mieter auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für den Zeitraum von Oktober 2018 bis Oktober 2019. Der Vermieter ging von einem Vorenthalten der Mietsache aus, obwohl er erst im August 2019 die Zahlung einer Nutzungsentschädigung verlangte. Hintergrund dessen war,... Lesen Sie mehr
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Landgericht Krefeld, Urteil vom 20.12.2017
- 2 S 65/16 -
Kein Recht zur Minderung der Nutzungsentschädigung bei Mängelanzeige nach Mietverhältnisende
Mieter kann nach Beendigung des Mietverhältnisses unterlassene Mängelanzeige nicht nachholen
Es besteht kein Recht zur Minderung der Nutzungsentschädigung, wenn zwar ein Mangel schon während des Mietverhältnisses vorlag, die Mängelanzeige jedoch erst nach Beendigung des Mietverhältnisses erhoben wird. Nach Mietvertragsende kann der Mieter eine unterlassene Mängelanzeige nicht nachholen. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall nutzten die Mieter einer Wohnung trotz Beendigung des Mietverhältnisses im Oktober 2013 die Mietsache weiter. Erst im September 2014 gaben sie die Wohnung an die Vermieter heraus. Die Vermieter klagten daher gegen die Mieter auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Zeit von Januar bis September 2014 in Höhe von insgesamt 7.380 Euro.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2019
- 47 C 128/17 -
Keine verspätete Rückgabe der Mietsache durch Zurücklassen einiger befüllter Kisten in gemeinschaftlich genutzter Büroküche
Vermieter steht kein Nutzungsentschädigungsanspruch zu
Nutzen der Vermieter und der Mieter die angemieteten Büroräume gemeinsam, so liegt in dem Zurücklassen befüllter Kisten in der gemeinschaftlich genutzten Büroküche keine verspätete Rückgabe der Mietsache. Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 546 a Abs. 1 BGB besteht für den Vermieter nicht. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter von Büroräumen in Düsseldorf hatte im Jahr 2011 einige Räume untervermietet. Nachdem das Mietverhältnis Ende August 2016 endete, bestand Streit darüber, ob der Untermieter die Mietsache verspätet zurückgegeben hatte. Hintergrund dessen war, dass der Untermieter einige befüllte Kisten in der gemeinschaftlich genutzten Büroküche... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.01.2018
- 18 S 381/16 -
Höhe der Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung der Mietsache nach Formel Mietspiegel + 10 %
Zuschlag von 10 % aufgrund angespannten Wohnungsmarkts und "Mietpreisbremse"
Der Maßstab für die Nutzungsentschädigung aufgrund Vorenthaltens der Mietsache ist die bei Neuabschluss eines Mietvertrages erzielbare Marktmiete. Deren Höhe kann nach der Formel Mietspielgel + 10 % ermittelt werden. Der Zuschlag von 10 % ist aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts und der "Mietpreisbremse" vorzunehmen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin wurden im Februar 2015 zur Räumung und Herausgabe verurteilt. Da sie jedoch erst im März 2016 die Wohnung an die Vermieterin herausgaben, verlangte die Vermieterin die Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Dem kamen die Mieter auch nach, jedoch nur in Höhe der Vertragsmiete. Die Vermieterin vertrat aber die... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2017
- VIII ZR 214/16 -
BGH: Annahme der Unwirksamkeit einer mieterseitigen Kündigung durch Vermieter schließt Anspruch auf Nutzungsentschädigung aus
Bei Annahme der Unwirksamkeit einer mieterseitigen Kündigung liegt kein Rücknahmewillen des Vermieters vor
Geht der Vermieter davon aus, dass die Kündigung des Wohnungsmieters unwirksam ist, schließt dies den Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 546 a Abs. 1 BGB wegen Vorenthaltens der Mietsache aus. Denn in diesem Fall fehlt es am Willen des Vermieters die Wohnung zurückzunehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann mietete für sich und seine Ehefrau im Jahr 2000 eine Drei-Zimmer-Wohnung an. Nach der Scheidung von seiner Ehefrau, kündigte der Mieter den Mietvertrag im Mai 2014 ordentlich. Die Vermieterin war jedoch der Ansicht, dass eine alleinige Kündigung des Mieters unzulässig sei. Er könne nur mit seiner Ehefrau zusammen den Mietvertrag... Lesen Sie mehr
Landgericht Gießen, Urteil vom 21.11.2012
- 1 S 208/12 -
Keine ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe bei Zurücklassen von Waschmaschine und kleiner Einbauküche
Vermieter steht Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu
Lässt der Wohnungsmieter nach Ende des Mietverhältnisses seine Waschmaschine und seine kleine Einbauküche zurück, so liegt keine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung vor. Dem Vermieter steht daher gemäß § 546 a Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu. Dies hat das Landgericht Gießen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2008 endete das Mietverhältnis über eine Wohnung. Da der Mieter nachfolgend seine Waschmaschine und seine Einbauküche, bestehend aus einer kleinen Küchenzeile, einem Herd, einem Spülunterschrank, einer Arbeitsplatte mit Spüle und zwei Hängeschränken, zurückließ, ging der Vermieter von einem Vorenthalten der Mietsache aus und beanspruchte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.01.2006
- 1 U 6/05 -
Aushändigung nur eines Schlüssels steht ordnungsgemäßer Rückgabe der Mieträume nicht entgegen
Voraussetzung ist erkennbarer Wille des Mieters zur Besitzaufgabe und Ermöglichen des ungestörten Gebrauchs durch Vermieter
Händigt der Mieter nur einen Schlüssel zu den Mieträumen aus, so liegt darin dann eine ordnungsgemäße Rückgabe der Mieträume, wenn dadurch erkennbar der Wille des Mieters zur endgültigen Besitzaufgabe hervortritt und dem Vermieter der ungestörte Gebrauch ermöglich wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietvertragsparteien nach Beendigung des langjährigen Mietverhältnisses über die Zahlung einer Nutzungsentschädigung wegen einer angeblichen Vorenthaltung der Mieträume. Die Mieter hatten in den Räumen über Jahrzehnte eine Anwaltskanzlei betrieben und verfügten nur noch über einen Schlüssel, den sie an die Vermieterin übergeben hatten.... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 30.01.2012
- 8 U 192/10 -
Herausgabe nur eines Schlüssels kann für Wohnungsrückgabe ausreichen
Erkennbarer Wille des Mieters zur vollständigen Besitzaufgabe sowie Ermöglichung eines ungestörten Gebrauchs für Vermieter erforderlich
Gibt ein Mieter nur einen Schlüssel zu den Mieträumen heraus, kann dies für eine Wohnungsrückgabe ausreichen, wenn daraus der Wille des Mieters zur vollständigen Besitzaufgabe erkennbar ist und dem Vermieter ein ungestörter Gebrauch der Mietsache ermöglicht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Vermieter von Gewerberäumen gegen seinen Mieter. Der Vermieter beanspruchte nach Beendigung des Mietverhältnisses durch eine wirksame fristlose Kündigung eine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache in dem Zeitraum von Januar 2005 bis Mitte Juni 2007. Der Mieter hatte lediglich einen Schlüssel zu den Räumen herausgegeben. Dies... Lesen Sie mehr
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