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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vorführwagen“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 01.02.2017
- 5 K 2704/15 -
Auch für Vorführwagen gilt Rundfunkbeitragspflicht
Befreiung von Beitragspflicht für nicht-privaten Bereich in Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht vorgesehen
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat entschieden, dass Vorführwagen eines Autohauses neben dem Beitrag für die Betriebsstätte gesondert rundfunkbeitragspflichtig sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hält eine Vielzahl von Vorführwagen vor, die zur Durchführung von Probefahrten durch Kaufinteressenten auf sie zugelassen sind. Nach der Umstellung der Rundfunkfinanzierung auf ein geräteunabhängiges Beitragssystem meldete sie die Zahl ihrer Beschäftigten an den von ihr unterhaltenen drei Betriebsstätten sowie 40 beitragspflichtige Kraftfahrzeuge bei der Rundfunkanstalt an. Die dann eingeforderten Beiträge für die Vorführwagen bezahlte sie nicht. Die Vorführwagen würden lediglich von den Kaufinteressenten gefahren und für Probefahrten genutzt. Mit diesen Fahrzeugen werde kein Gewinn erwirtschaftet,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.2011
- I ZR 190/10 -
Verkaufsangebot für einen Vorführwagen muss auch Angaben zum Kraftstoffverbrauch enthalten
Bundesgerichtshof zur "Neuwagen"-Eigenschaft eines Vorführwagens
Die Verpflichtung, in der Werbung für Neuwagen Angaben zum Kraftstoffverbrauch des angebotenen Fahrzeugs zu machen, kann auch für Vorführwagen gelten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Beklagte bot am 20. April 2009 auf einer Internet-Verkaufsplattform ein Fahrzeug an, das u.a. wie folgt beschrieben war: "Vorführfahrzeug …, EZ 3/2009, 500 km". Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen, wie sie § 1 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) für die Werbung für "neue Personenkraftwagen" vorsieht, enthielt die Anzeige nicht.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 13.10.2010
- 9 U 518/10 -
Oberlandesgericht Koblenz: Händler darf Vorführwagen ohne Angaben zu Verbrauch und Kohlendioxidausstoß anbieten
Vorführwagen ist kein Neuwagen
Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Autohändler in die Verkaufsanzeige für einen „Vorführwagen“ nicht die für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die Kohlendioxid-Emissionen aufnimmt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bot die Beklagte, eine Autohändlerin aus dem Raum Mainz, am 20. April 2009 auf einer Internet-Verkaufsplattform einen Pkw Peugeot 207 zum Verkauf an. Die Anzeige enthielt unter anderem die Angaben „Vorführfahrzeug, Erstzulassung 3/2009, 500 km“. Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zum Kohlendioxidausstoß des Fahrzeugs enthielt die Anzeige nicht.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.09.2010
- VIII ZR 61/09 -
BGH zum Begriff "Vorführwagen" beim Autokauf
Beschaffenheitsangabe "Vorführwagen" umfasst keine Vereinbarung über Alter oder Dauer der bisherigen Nutzung eines Fahrzeugs
Der Begriff "Vorführwagen" enthält keine Aussage über das Alter des Fahrzeugs. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls kaufte im Juni 2005 vom Beklagten, einem Händler, unter Verwendung eines Bestellformulars für gebrauchte Wohnmobile ein vom Verkäufer als Vorführwagen genutztes Wohnmobil. In dem Kaufvertrag wurde der abgelesene Kilometer-Stand und die "Gesamtfahrleistung lt. Vorbesitzer" mit 35 km angegeben. In der Zeile "Sonstiges" hieß es: "Vorführwagen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 20.02.2008
- 3 K 4218/06 -
Autohändler muss nur für ein Autoradio Rundfunkgebühren bezahlen
Weitere Geräte in Vorführwagen oder Fahrzeugen mit "roten Kennzeichen" bleiben gebührenfrei
Ein Autohändler muss nicht für alle Radiogeräte in Kraftfahrzeugen, die Kunden zum Verkauf vorgeführt oder von diesen Probe gefahren werden, Rundfunkgebühren bezahlen. Die Rundfunkgebührenpflicht ist vielmehr bei Entrichtung der Gebühren für ein Autoradio auch für andere Geräte in Vorführwagen mit dieser sogenannten Händlergebühr abgegolten. Das gilt auch für Radios in Fahrzeugen, die im Rahmen des Fahrzeughandels üblicherweise mit roten Kennzeichen vorübergehend in Betrieb gesetzt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und auf die Klage eines Autohauses den Rundfunkgebührenbescheid (in Höhe von 1.279,99 €) des Südwestrundfunks - SWR - aufgehoben.
Die klagende Firma, ein Autohaus, bezahlt seit 1976 für alle in ihren Fahrzeugen eingebauten Radiogeräte in Anlehnung an die für Radio- und Fernsehhändler bestehende Rechtslage eine Rundfunkgebühr (sogenannte Händlergebühr oder Händlerprivileg). Mit Gebührenbescheid vom 04.08.2006 setzte der SWR zudem für die im Autohaus vorgehaltenen roten Kennzeichen zusätzlich Rundfunkgebühren (für... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 26.06.2007
- 1 K 1818/06.KO -
Kfz-Händler muss keine Rundfunkgebühr zahlen
Allein der Umstand, dass ein Autohändler im Besitz eines roten Nummernschildes ist, rechtfertigt nicht die Erhebung von Rundfunkgebühren. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Der Kläger führt einen Kraftfahrzeughandel im Landkreis Mayen-Koblenz. Im April 2006 besuchte ein GEZ-Gebührenbeauftragter den Betrieb. Da der Kläger die Anmeldung von Rundfunkgeräten verweigerte, bat der Gebührenbeauftragte um „Zwangsanmeldung einer Hörfunk-Händlergebühr und einer Hörfunkgebühr für rote Kennzeichen seit Gewerbeanmeldung 12/1992”. Mit Gebührenbescheid vom 4. August... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19.12.2006
- 10 LC 73/05 -
Autohaus muss Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen zahlen
Autohaus kann sich nicht auf Ausnahmeregelung für Fachgeschäfte des Radiohandels berufen
Ein Autohaus muss für Vorführwagen, die mit einem Autoradio ausgestattet sind, Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Es kann sich nicht der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren entziehen, indem es sich auf eine Ausnahmevorschrift für Fachgeschäfte des Radiohandels beruft.
Die Klägerin, die ein Autohaus betreibt, wendet sich gegen ihre Heranziehung zu Rundfunkgebühren für in Vorführwagen eingebaute Autoradios durch den Norddeutschen Rundfunk. Sie meint, sie halte die Autoradios schon nicht zum Empfang bereit, wie dies aber für die Erhebung von Rundfunkgebühren erforderlich sei. Vielmehr biete sie die Geräte nur zum Verkauf an, so dass grundsätzlich Rundfunkgebühren... Lesen Sie mehr
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