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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vorsatzhaftung“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 09.02.2017
- 11 Ca 340/16 -
Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel zum Verfall von "Ansprüchen beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis" wirksam
Nach Wortlaut der Klausel fehlende Ausnahme der Ansprüche aufgrund Vorsatzhaftung und Mindestlohn unbeachtlich
Regelt eine arbeitsvertragliche Ausschlussklausel den Verfall von "Ansprüchen beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis", ohne zugleich nach dem Wortlaut die Ansprüche aufgrund Vorsatzhaftung und auf den Mindestlohn ausdrücklich auszunehmen, ist die Klausel wirksam. Sie ist insofern auszulegen, dass sie Ansprüche aufgrund einer Vorsatzhaftung und auf den Mindestlohn nicht erfassen soll. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein gekündigter Arbeitnehmer im Januar 2016 auf Abgeltung seines Resturlaubs für das Jahr 2015. Der ehemalige Arbeitgeber weigerte sich unter Hinweis auf die im Arbeitsvertrag geregelte Ausschlussklausel, wonach Ansprüche beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis drei Monate nach Fälligkeit verfallen, zu zahlen. Die Kündigung hatte das Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum Juli 2015 beendet, so dass der Urlaubsabgeltungsanspruch im Januar 2016 zu spät geltend gemacht worden sei. Der Arbeitnehmer ließ dies nicht gelten. Er hielt die Klausel für unwirksam, da sie nach ihrem Wortlaut Ansprüche aufgrund einer Vorsatzhaftung... Lesen Sie mehr
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