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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wäschetrocknen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Köln, Urteil vom 20.12.1989
- 10 S 201/89 -
Belästigungen durch Abluft eines Wäschetrockners berechtigen zu einer Mietminderung von 10 %
Nutzung eines Wäschetrockners mit Abluft stellt vertragswidrige Nutzung dar
Wird ein Mieter durch die Abluft eines Wäschetrockners eines Mitmieters erheblich belästigt, da dieser in erheblichen Umfang genutzt wird, kann der Mieter seine Miete um 10 % mindern. Zudem stellt eine solche Nutzung eines Wäschetrockners einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da sie sich durch die Nutzung eines Wäschetrockners eines Mitmieters belästigt fühlten. Während der Benutzung des Trockners wurde die Warmluft mittels eines Plastikschlauchs durch ein geöffnetes Fenster nach außen in Freie abgeführt. Dies führte dazu, dass die feuchte Abluft bei geöffneten Fenstern in die Wohnung der Mieter eindrang. Der Wäschetrockner wurde fast täglich auch an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig zwei bis vier Stunden genutzt. Die Vermieterin erkannte ein Minderungsrecht nicht an und erhob Klage auf Zahlung der rückständigen Miete.... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 08.08.1985
- 6 S 100/85 -
Keine Mietminderung wegen Untersagung des Zutritts zum Garten zum Zwecke des Wäschetrocknens
Zutrittsverwehrung zum Garten nicht unbedingt Mietmangel
Kann ein Mieter seine Wäsche nicht wie gewünscht im Garten trocknen, weil der Vermieter ihm den Zugang versperrt, hat aber alternativ einen Keller als Trockenmöglichkeit, so liegt nur eine unerhebliche Gebrauchsminderung vor. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter dem Mieter den Zutritt zum Garten durch Versperren der Durchgangstür verwehrt. Der Mieter wollte in dem Garten seine Wäsche trocknen. Ein uneingeschränktes Recht zur Gartennutzung hatte der Mieter nicht. Nur aufgrund einer mündlich getroffenen Vereinbarung hatte der Vermieter dem Mieter eingeräumt, bei gutem Wetter gelegentlich im Garten... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.02.1990
- 2/13 O 474/89 -
Verbot der Haustierhaltung und des Trocknens der Wäsche in der Wohnung sowie die Verpflichtung Dübeleinsätze zu entfernen und Löcher ordnungsgemäß zu verschließen ist in Mietvertragsklauseln unwirksam
Ebenso unwirksam ist die Festlegung einer Heizperiode von 9 bis 22 Uhr
Wird in einem Mietvertragsformular durch Klauseln die Haustierhaltung und das Trocknen der Wäsche in der Wohnung verboten sowie der Mieter dazu verpflichtet bei Auszug Dübeleinsätze zu entfernen und Löcher fachgerecht zu verschließen, stellt dies eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und sind somit unwirksam. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall gab die Beklagte ein Mietvertragsformular heraus, das im freien Verkehr erhältlich war. Der Kläger wandte sich mit seiner Klage gegen einige der darin enthaltenen Klauseln. Der Kläger war ein eingetragener Verein. Dessen Mitglieder bestanden aus den örtlichen Mietervereinen. Die Beklagte verfolgte als eingetragener Verein die Interessen von Hauseigentümern.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Brühl, Urteil vom 31.10.2000
- 21 C 256/00 -
Wäschetrocknen auf dem Balkon ist erlaubt
Keine ästhetische Beeinträchtigung des Aussehens des Hauses
Untersagt eine Hausordnung das Trocknen von Wäsche innerhalb einer Wohnung, so gilt dies nicht für das Wäschetrocknen auf dem Balkon. Dies hat das Amtsgericht Brühl entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall trocknete der Mieter einer Mietwohnung seine Wäsche auf dem Balkon. In der Hausordnung war vorgesehen, dass die Mieter die Wäsche im Trockenraum zu trocknen haben. Der Vermieter begehrte nun vom Mieter das Unterlassen des Wäschetrocknens auf dem Balkon.Das Amtsgericht Brühl entschied gegen den Vermieter. Aus der Hausordnung konnte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 29.03.2012
- 91 C 6517/11 -
Vermieter hat für eine Trockenmöglichkeit für Wäsche zu sorgen
Trockenmöglichkeit gehört zum Kernbereich des Mietgebrauchs
Eine vertraglich eingeräumte Nutzungsmöglichkeit für einen Nebenraum kann vom Vermieter nicht einseitig geändert werden. Wenn dem Mieter gemäß dem Mietvertrag das Trocknen von Wäsche in der Wohnung nicht gestattet wird, muss der Vermieter dem Mieter eine alternative Möglichkeit zum Trocknen zur Verfügung stellen. Dies hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall war den Mietern das Trocknen von Wäsche nach dem Mietvertrag in der Mietwohnung untersagt. Woraufhin die Mieter einen Kellerraum zum Wäschetrocknen nutzten. Der neu in den Mietvertrag eingetretene Vermieter entfernte die dort angebrachten Wäscheleinen und verbat den Mietern den Raum zum Trocknen der Wäsche zu nutzen. Die Mieter klagten daraufhin auf Wiederanbringung... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 06.05.1988
- 44 C 57/88 -
Wäschewaschen: Mietminderung bei Entzug von Gemeinschaftswaschmaschinen und Gemeinschaftswäschetrocknern
Mietminderungshöhe bemisst anhand des zusätzlichen Zeitaufwands des Wäschewaschens außer Haus
Entzieht der Vermieter dem Mieter die Nutzung einer im Keller befindlichen Waschmaschine und eines Wäschetrockners, so kann er Mieter die Miete um 10 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Osnabrück hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter eine Wohnung gemietet, bei der es im Keller eine Gemeinschaftseinrichtung zum Waschen gab. In dem Waschkeller standen eine Waschmaschine und ein Wäschetrockner. Gegen Zahlung von 2,- DM pro Waschgang konnte die Waschmaschine genutzt werden. Eines Tages ließ der Vermieter die Geräte abholen. Der Mieter minderte daraufhin die Miete.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 11.01.1995
- 13 C 663/94 -
Wäschetrocknen auf dem Balkon: Kleinere Wäschestücke dürfen trotz Verbots in der Hausordnung auf dem Balkon getrocknet werden
Hausordnung kann allenfalls Trockenen von großer Wäsche untersagen
Mieter dürfen selbst dann, wenn die Hausordnung das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon ausdrücklich untersagt, gelegentlich kleinere Wäschestücke auf dem Balkon aufhängen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Euskirchen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall untersagte ein Passus in der Hausordnung den Mietern einer Wohnung das Waschen und Trocknen von "großer Wäsche" in der Wohnung. In Abs. 2 Nr. 5 der Hausordnung hieß es ferner: … das Trocknen der Wäsche hat, sofern Trockenspeicher, Waschküche oder Bleiche vorhanden sind, nur dort zu erfolgen, niemals auf den Fluren, Veranden und Balkonen".... Lesen Sie mehr
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.01.1990
- 7 S 6265/89 -
Mieter dürfen Wäsche auf dem Balkon trocknen
Auf dem Balkon dürfen zum Wäschetrocknen Vorrichtungen installiert werden
Mieter dürfen auf dem Balkon Wäsche trocknen und hierfür auch Vorrichtungen installieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter von einer Mieterin (Beklagte) die Beseitigung von Vorrichtungen zum Wäschetrocknen auf dem Balkon. Die Mieterin wohnte zu diesem Zeitpunkt schon über 30 Jahre in dem Haus. § 7 Ziff. 5 des Mietvertrages sah vor, dass zur Anbringung von Vorrichtungen etc. an der Hauswand und im Inneren des Gebäudes die vorherige Zustimmung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2008
- 53 C 1736/08 -
Wäschetrocknen in der Wohnung erlaubt
Feuchtschwangere Luft im Treppenhaus
Ein Vermieter kann seinem Mieter selbst dann nicht das Trocknen seiner Wäsche in der Wohnung verbieten, wenn es im Keller des Hauses einen Trockenraum gibt. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verbot ein Vermieter dem Mieter im Rahmen einer Hausordnung das Wäschetrocknen in der Wohnung. Diese Hausordnung war in den Mietvertrag einbezogen worden. Im Anschluss an § 25 des schriftlichen Mietvertrages enthielt dieser die maschinenschriftlich vorformulierte Hausordnung mit folgendem Inhalt: "HausordnungIm Interesse eines gedeihlichen... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2008
- 21 T 38/08 -
LG Düsseldorf: Wäschetrocknen in der Wohnung kann vom gewöhnlichen Mietgebrauch umfasst sein
Das "Trockenaufkommen" muss sich aber im Rahmen des Üblichen halten
Es ist rechtswirksam nicht möglich über eine Hausordnung zu regeln, dass das Trocknen der Wäsche in der Wohnung untersagt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.
Das Landgericht Düsseldorf hatte über einen Prozesskostenhilfeantrag eines Mieters zu entscheiden. Dieser war von seinem Vermieter verklagt worden, das Wäschetrocknen in der Wohnung zu unterlassen. Eine Hausordnung, die eine Anlage zum Mietvertrag darstellte, enthielt das Verbot des Wäschetrocknens außerhalb des Trockenraumes.Das Landgericht Düsseldorf sprach... Lesen Sie mehr
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