die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wahlkampfveranstaltung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.09.2021
- 15 B 1468/21 -
AfD darf den Volkspark Rheinhausen nicht für Wahlkampfveranstaltung nutzen, obwohl die SPD dort Parkfeste veranstaltete
AfD hat keinen Nutzungsanspruch - Parkfest und Wahlkampfveranstaltung sind nicht vergleichbar
Dem Kreisverband Duisburg der AfD bleibt verwehrt, eine für den 11. September 2021 geplante Wahlkampfveranstaltung im Volkspark Rheinhausen durchzuführen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in zweiter Instanz einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Partei die Überlassung eines Teils der unter städtischer Verwaltung stehenden Grünfläche verlangte.
Der 15. Senat ist der Argumentation der AfD, sie habe einen Nutzungsanspruch, weil der Volkspark in der Vergangenheit regelmäßig dem SPD-Ortsverein für die Durchführung des jährlichen Parkfestes zur Verfügung gestellt worden sei, nicht gefolgt.Wenn eine Kommune eine öffentliche Einrichtung im Rahmen ihrer bisherigen Vergabepraxis für die Durchführung von Veranstaltungen politischer Parteien zur Verfügung gestellt hat, entsteht dadurch ein Gleichbehandlungsanspruch anderer Parteien. Eine unterschiedliche Vergabepraxis und -entscheidung muss durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein.Für die Entscheidung der... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2021
- 15 B 1468/21 -
AfD darf den Volkspark Rheinhausen nicht für Wahlkampfveranstaltung nutzen
OVG Nordrhein-Westfalen lehnt Eilantrag ab
Dem Kreisverband Duisburg der AfD bleibt verwehrt, eine für den 11. September 2021 geplante Wahlkampfveranstaltung im Volkspark Rheinhausen durchzuführen. Das Oberverwaltungsgericht hat in zweiter Instanz einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Partei die Überlassung eines Teils der unter städtischer Verwaltung stehenden Grünfläche verlangte.
Der 15. Senat ist der Argumentation der AfD, sie habe einen Nutzungsanspruch, weil der Volkspark in der Vergangenheit regelmäßig dem SPD-Ortsverein für die Durchführung des jährlichen Parkfestes zur Verfügung gestellt worden sei, nicht gefolgt und hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Wenn eine Kommune eine öffentliche Einrichtung im Rahmen ihrer bisherigen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.2021
- 20 L 1877/21 -
AfD darf Volkspark in Duisburg-Rheinhausen für Wahlkampfveranstaltung nutzen
VG Düsseldorf gibt Eilantrag der AfD statt
Der Kreisverband Duisburg der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) darf am 11. September 2021 zwischen 9.00 und 22.00 Uhr im Volkspark Rheinhausen eine Wahlkampfveranstaltung durchführen. Einem entsprechenden Eilantrag des AfD-Kreisverbandes gegen die „Wirtschaftsbetriebe Duisburg“ („WBD-AöR“) hat die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entsprochen.
In seinem Beschluss führt das Gericht aus: Die für das Flächenmanagement der städtischen Grünflächen verantwortlichen „Wirtschaftsbetriebe Duisburg“ (eine Anstalt des öffentlichen Rechts) seien verpflichtet, dem Kreisverband der AfD für die beantragte Veranstaltung eine Fläche im Volkspark Rheinhausen zur Verfügung zu stellen, sofern alle sonstigen Erlaubnisse vorlägen. In der Vergangenheit... Lesen Sie mehr