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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Warengattung“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.03.2019
- 5 K 3770/17 U -
Kein Vorsteuerabzug: Bloße Gattungsbezeichnung auch bei Textilien im Niedrigpreissegment keine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung
In Rechnung angegebener Leistungsgegenstand muss eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass auch bei Textilien im Niedrigpreissegment die bloße Gattungsbezeichnung (z.B. "T-Shirts" oder "Jacken") keine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung darstellt, so dass der Leistungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt einen Großhandel mit Textilien. Das Finanzamt kürzte im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung den vom Kläger geltend gemachten Vorsteuerabzug aus diversen Rechnungen aufgrund mangelhafter Warenbezeichnungen. Hierbei handelt es sich um Rechnungen, bei denen die Waren lediglich mit Stichworten wie "Blusen", "Jacken", "Pullover", "T-Shirts", "Tops" oder "Röcke" bezeichnet werden. Hiergegen wandte der Kläger ein, dass im Textilgroßhandel insbesondere im Niedrigpreissektor detailliertere Bezeichnungen nicht handelsüblich seien.Dem ist das Finanzgericht Münster nicht gefolgt und... Lesen Sie mehr
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 23.01.2018
- 1 K 547/14 und 1 K 2402/14 -
Rechnung muss auch im Niedrigpreissegment immer eindeutige Identifizierung der Leistung ermöglichen
Fehlen jeglicher Artikelbeschreibung auf Rechnung lässt keine eindeutige und mit begrenztem Aufwand nachprüfbare Feststellung von Lieferungen zu
Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass auch beim massenhaften Handel von Kleidungsstücken und von Modeschmuck im Niedrigpreissegment ein Vorsteuerabzug nur vorgenommen werden kann, wenn die Rechnung eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht, über die abgerechnet wird.
Im Klageverfahren 1 K 547/14 war die Klägerin im Streitjahr im Textilhandel unternehmerisch tätig. Sie vertrieb Damenoberbekleidung (insbesondere T-Shirts und Blusen) im Niedrigpreissegment. Die Kleidungsstücke wurden jeweils in großen Mengen in verschiedenen Standardgrößen und in mehreren Farben von Großhändlern eingekauft. Die Einkaufspreise je Artikel bewegten sich jeweils im unteren... Lesen Sie mehr
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 29.07.2013
- 37 O 29/13 KfH -
Werbung eines Elektronikmarktes für eine Aktion "3 für 2" irreführend
Angebot des Elektronikmarktes galt lediglich für Produkte derselben Warengattung
Bewirbt eine Elektronikmarktkette eine Aktion mit "3 für 2", wobei sich das Angebot nur auf Produkte derselben Warengattung bezieht, so muss dies auch in den Werbeanzeigen für die Kunden kenntlich gemacht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Elektronikmarktkette hatte in bundesweit geschalteten Werbeanzeigen zu Ostern geworben mit einer Aktion "3 für 2 - 3 Artikel kaufen nur 2 zahlen!". Gemäß dem Text der Werbung sollte die Aktion gelten für alle vorhandenen CDs, DVDs, Blu-rays, PC/Konsolen-Spiele und Software. In der Werbung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen,... Lesen Sie mehr
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