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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Waschkeller“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.10.2022
- VIII ZR 394/21 -
BGH: Bloße Gestattung der Nutzung einer Waschküche kann widerrufen werden
Widerruf wegen Nutzung der Waschküche nur durch einen Mieter
Ist das Waschen und Trocknen in der Wohnung zulässig und möglich, ist die Gestattung der Nutzung einer Waschküche nicht vom Mietgebrauch umfasst. Diese bloße Gestattung kann widerrufen werden, wenn nur noch ein Mieter die Waschküche nutzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2017 kam über eine Wohnung in Berlin ein Mietvertrag zustande. Zu dieser Zeit stand allen Mietern eine Waschküche zur Verfügung, in der sich eine Waschmaschine und ein Trockner befanden. Die Nutzung der Waschküche war im Mietvertrag nicht geregelt. Vielmehr war nach der Hausordnung das Waschen und Trocknen in der Wohnung zulässig. Im Juli 2020 entschied sich die Vermieterin die Waschküche aus wirtschaftlichen Gründen abzuschaffen und teilte dies dem Mieter mit. Hintergrund dessen war, dass nur noch der Mieter die Waschküche nutzte. Dieser war mit der Abschaffung der Waschküche nicht einverstanden und erhob daher Klage.... Lesen Sie mehr
Landgericht Dortmund, Urteil vom 23.11.2018
- 17 S 83/18 -
Eigentümerversammlung in Waschküche bei zwei Tagesordnungspunkten und kurzer Versammlungszeit zulässig
Keine Anfechtbarkeit der getroffenen Beschlüsse
Eine Eigentümerversammlung in einer Waschküche ist jedenfalls dann zulässig, wenn nur zwei Tagesordnungspunkte behandelt werden sollen und die Versammlungszeit nur von kurzer Dauer ist. In diesem Fall sind getroffene Beschlüsse nicht anfechtbar. Dies hat das Landgericht Dortmund entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2017 fand in einer Waschküche einer Wohneigentumsanlage eine Eigentümerversammlung statt. Es sollten lediglich zwei unstreitige Tagesordnungspunkte behandelt werden. Zudem sollte die Versammlung auch nicht lange dauern. Die Versammlung fand im Stehen statt, obwohl das Holen von Stühlen angeboten wurde. Nach sieben Minuten wurde... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 27.03.2018
- 512 C 31/17 -
Waschküche als Ort für Eigentümerversammlung bei Entscheidung über streitige Punkte und Zugangsproblematik unzulässig
Während Eigentümerversammlung getroffene Beschlüsse rechtswidrig
Eine Waschküche als Ort für eine Eigentümerversammlung ist jedenfalls dann unzulässig, wenn über strittige Punkte entschieden werden soll und der Zugang zum Versammlungsort problematisch ist. Werden während einer solchen Versammlung Beschlüsse getroffen, so sind diese unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Eigentümer einer Wohnung gegen zwei Beschlüsse, die während einer Eigentümerversammlung im August 2017 getroffen wurden. Sie hielten insbesondere die Art und Weise der Durchführung der Versammlung für unzulässig. So wurde sie in der Waschküche des Wohnhauses durchgeführt. Sie dauerte auch nur sieben Minuten an. Zudem war es ihrem Vertreter... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 12.07.2017
- 452 C 3269/17 -
Mieter müssen ungehinderten Zugang zu Trocken- und Waschkeller haben
Jeweiliges Abholen des benötigten Schlüssels bei der Verwaltung für Mieter nicht zumutbar
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Mietern, die nach Auffassung des Vermieters unangemessenen Gebrauch vom Trocken- oder Waschraum machen, nicht aufgegeben werden darf, den Schlüssel jeweils bei der Verwaltung zu holen.
Das klagende Ehepaar des zugrunde liegenden Falls ist seit 1976 Mieter einer Wohnung im Zentrum München-Neuperlachs. Im Mietvertrag war vereinbart worden, dass die zum gemeinsamen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen gemäß den dafür geltenden Bestimmungen von den Mietern mitbenutzt werden können.Die Kläger beantragen, ihnen wieder durch Überlassung eigener... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.10.2000
- 218 C 138/00 -
Entzug der vertraglich zugesicherten Nutzungsmöglichkeit von Waschküche, Trockenspeicher und Garten rechtfertigt Mietminderung von 17,6 %
Gebrauchstauglichkeit der Mietsache ist erheblich eingeschränkt
Entzieht der Vermieter trotz mietvertraglich zugesicherter Nutzungsmöglichkeit die Waschküche, den Trockenspeicher und den Garten, so ist die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache erheblich eingeschränkt. Der Mieter kann daher seine Miete um 17,6 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da der Vermieter ihr die Nutzung der Waschküche, des Trockenspeichers und des Gartens entzog. Gegenstand des Mietvertrags war jedoch die Mitbenutzungsberechtigung der genannten Räume und des Gartens. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht ein. Seiner Meinung nach habe er die Nutzung entziehen können,... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bayreuth, Urteil vom 27.07.1977
- 1 C 215/77 -
Kleine Wohnungen brauchen keinen eigenen Waschmaschinenanschluss
Fehlender Anschluss berechtigt nicht zur Mietminderung
Fehlt in einen 1 ½ -Zimmer-Appartement ein Waschmaschinenanschluss, so stellt dies keinen Mangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Bayreuth entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter eines 1 ½-Zimmer-Appartements die Miete, da ein Waschmaschinenanschluss fehlte.Das Amtsgericht entschied gegen den Mieter. Das Fehlen des Anschlusses stellte keinen Mangel der Mietsache dar. Eine Berechtigung zur Minderung bestand daher nicht. Die Tauglichkeit der Wohnung war nicht aufgehoben, zumindest aber auch... Lesen Sie mehr
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