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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wasserbecken“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014
- I-21 U 69/14 -
Reiseveranstalter muss Verkehrssicherheit von Einrichtungen des Vertragshotels regelmäßig überprüfen
Deutsche Standards gelten nicht im Ausland
Ein Reiseveranstalter muss regelmäßig überprüfen, dass von Treppen, Aufzügen, elektrischen Anlagen und sonstigen Einrichtungen des Vertragshotels keine Gefahren für die Urlauber ausgehen. Insofern sind aber nicht auf deutsche Standards abzustellen. Vielmehr sind die besonderen Verhältnisse des Landes zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Familienvater buchte für sich und seine Ehefrau sowie für das gemeinsame zweijährige Kind eine Pauschalreise in die Türkei für Oktober 2008. Während des Urlaubs rutschte der Familienvater auf einer Treppe aus und verletzte sich dabei erheblich. Er musste über mehrere Monate zunächst in einem türkischen später in einem deutschen Krankenhaus stationär behandelt werden. Zudem folgten mehrmonatige ambulante ärztliche Behandlungen. Die Treppe führte von der Strandpromenade nach unten zu den Sanitäranlagen des Hotels. Oberhalb der Treppe befand sich ein Wasserbecken, um sich dort die Füße säubern zu können.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.02.2013
- I-7 U 22/12 -
Betreiber eines Freizeitbades haftet nicht für Unfall beim Benutzen einer Wasserrutsche
Schmerzensgeldanspruch nur bei nachgewiesener Verkehrssicherungspflichtverletzung des Betreibers
Erleidet ein Badegast beim Benutzen einer Wasserrutsche einen schweren Unfall, haftet der Betreiber des Freizeitbades nicht, wenn der Gast keine für den Unfall ursächliche Verkehrssicherungspflichtverletzung des Betreibers nachweisen kann. Das hat das Oberlandesgerichts Hamm entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 37 Jahre alte Kläger aus dem Kreis Coesfeld hatte im März 2009 das Freizeitbad der beklagten Betreiberfirma in Dülmen besucht. Er rutschte auf der im Außenbereich des Bades befindlichen ca. 2,5 m bis 3 m breiten Wasserrutsche in das vor der Rutsche befindliche ca. 110 cm tiefe Wasserbecken. Dabei schlug er... Lesen Sie mehr
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