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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wassereintritt“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Beschluss vom 08.12.2021
- 17 C 125/21 -

Einstweilige Verfügung gegen Vermieter wegen erheblichen Wassereinbruchs infolge von Dachsanierung

Unterlassene Sicherungsmaßnahmen durch Vermieter

Kommt es infolge einer Dachsanierung bei Regen zu erheblichem Wassereinbruch in der darunter liegenden Wohnung und unterlässt der Vermieter Sicherungsmaßnahmen, so rechtfertigt dies eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit März 2020 ließ die Eigentümerin eines Miethauses in Berlin das Dach sanieren. Infolge dessen kam es in der darunter liegenden Wohnung mehrfach bei stärkerem Regen zu einem Wassereinbruch, was zu erheblichen Schäden führte. Da die Eigentümerin keine erfolgsversprechenden Sicherungsmaßnahmen vornahm, beantragten die Mieter der Wohnung den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Eigentümerin und Vermieterin der Wohnung.Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg gab dem Antrag der Mieter statt. Der Vermieter sei verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Vorkehrungen getroffen werden,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 07.07.2020
- 3 U 82/19 -

Fristlose Kündigung durch Mieter wegen wiederholt auftretender Mängel setzt vorherige Abmahnung voraus

Keine Erfolglosigkeit der Abmahnung bei steter Bemühung zur Mängelbeseitigung durch Vermieter

Eine fristlose Kündigung durch den Mieter wegen wiederholt auftretender Mängel setzt eine vorherige Abmahnung voraus. Eine solche ist nicht wegen voraussichtlicher Erfolglosigkeit gemäß § 543 Abs. 3 Nr. 1 BGB entbehrlich, wenn der Vermieter jedes Mal um Mängelbeseitigung bemüht war. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigte die Mieterin von Gewerberäumen in Brandenburg im Juli 2015 das Mietverhältnis fristlos. Hintergrund dessen war, dass es seit dem Jahr 2003 insgesamt zu 7 Wassereintritten kam, obwohl die Vermieter stets Mängelbeseitigungsarbeiten vorgenommen hatten. Die Mieterin begründete ihre Kündigung damit, dass die Vermieter nicht in der Lage seien, die Dichtigkeitsmängel... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 08.10.2020
- 27 C 21/20 -

Nachträglicher Mietmangel wegen veränderter Umweltbedingungen begründet Instand­setzungs­anspruch

Wassereinbrüche wegen Starkregen als veränderte Umweltbedingungen

Kommt es wegen veränderter Umweltbedingungen zu Schäden an einer Mietwohnung, so liegt ein nachträglicher Mietmangel vor, der einen Instand­setzungs­anspruch begründet. Als veränderte Umweltbedingungen kommen zum Beispiel Wassereinbrüche durch Starkregen in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es in einer im Souterrain gelegenen Berliner Altbauwohnung seit dem Jahr 2016 im Falle von Starkregen zu Wassereinbrüchen. Der Fußboden der Wohnung lag etwa 30 cm unterhalb der Oberkante des Erdbodens. Die Mieterin behauptete, dass das Abflusssystem für Starkregen nicht ausgelegt sei und deshalb Wasser in die Wohnung dringe. Sie verlangte daher von... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.09.2018
- 10 U 8/18 -

Bei Beschädigung von Tapeten durch eingedrungenes Wasser besteht kein Ersatzanspruch gegen anderen Mieter

Geschädigter Mieter durch mietvertragliche Ansprüchen gegen Vermieter ausreichend geschützt

Wird die Tapete in einer Wohnung durch aus der darüber liegenden Wohnung eingedrungenes Wasser beschädigt, so besteht kein Ersatzanspruch gegen den anderen Mieter. Der geschädigte Mieter ist ausreichend durch mietvertragliche Ansprüche gegen den Vermieter geschützt. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2015 trat Wasser aus dem Leitungssystemen einer Mietwohnung aus, drang in die darunter liegende Wohnung und beschädigte dort Tapeten. Der Mieter der Wohnung behauptete, dass die Mieterin der oberen Wohnung unsachgemäß einen Wasserhahn repariert habe und es dadurch zum unkontrollierten Wasseraustritt kam. Der Mieter klagte daher gegen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 21.11.2017
- 4 U 1178/17 -

Sachbeschädigung durch Schimmel infolge Wassereintritts nach Überschwemmung nicht von Haus­rats­versicherung abgedeckt

Fehlende Unmittelbarkeit zwischen Überschwemmung und Schadenseintritt

Muss nach einer Haus­rats­versicherung zwischen der Naturgewalt und dem Schadenseintritt eine Unmittelbarkeit bestehen, so liegt diese nicht vor, wenn nach einer Überschwemmung Wasser im Haus eintritt und durch die dadurch eintretende Schimmelbildung Gegenstände beschädigt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es nach den Behauptungen des Versicherungsnehmers einer Hausratsversicherung zu einem Überschwemmungsschaden im Keller seines Hauses zwischen Mai und Herbst 2013. Im Einzelnen trug er vor, dass sich durch eine Wasseransammlung auf seinen Grundstück ein Riss in der Außenhaut des Hauses gebildet habe, wodurch Wasser in den Keller habe eindringen können.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 18.11.2016
- 20 U 148/16 -

Kein Versicherungsschutz durch Wohn­gebäude­versicherung bei Wasserschaden aufgrund Überlastung eines regen­wasser­ableitenden Drainagerohrs

Kein Vorliegen eines versicherten Leitungs­wasser­schadens nach VGB 2014

Kommt es im Keller eines Wohnhauses zu einem Wasserschaden, weil ein zur Ableitung von Regenwasser dienendes Drainagerohr überlastet ist, so liegt kein versicherter Leitungs­wasser­schaden im Sinne der VGB 2014 vor. Versicherungsschutz durch die Wohn­gebäude­versicherung besteht dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall drang bei Niederschlag Wasser in den Keller eines Wohnhauses ein. Grund dafür war nach Angabe der Hauseigentümerin, dass ein Drainagerohr, welches Regenwasser aus einem Fallrohr auf ihr Grundstück ableiten sollte, wegen der Verschlammung eines anderen Drainagerohr überlastet gewesen und deshalb übergelaufen sei. Wegen der entstanden Schäden beanspruchte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 15.12.2015
- 9 UF 29/15 -

Getrennt lebende Eheleute müssen sich Kosten für Dachsanierung für das gemeinsame Haus teilen

Bei Notwendigkeit der Dachsanierung kann ein Ehegatte ohne Zustimmung des Anderen Arbeiten in Auftrag geben

Getrennt lebende Eheleute müssen sich die Kosten für die Sanierung des Daches des gemeinsamen Hauses teilen, wenn die Arbeiten in beiderseitigem Einverständnis beauftragt werden oder die Arbeiten notwendig sind. Ist die Dachsanierung notwendig, weil es etwa undicht ist und deshalb zu einem Wassereintritt kommt, kann ein Ehegatte ohne Zustimmung des Anderen die Arbeiten in Auftrag geben und die dadurch entstandenen Kosten vom Anderen entsprechend seines Anteils ersetzt verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein getrennt lebendes Ehepaar war zu gleichen Teilen Eigentümer eines Einfamilienhauses. Seit der Trennung im Januar 2010 bewohnte der Ehemann mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen minderjährigen Sohn der Eheleute das Haus. Aufgrund von undichten Stellen im 25 Jahren alten Dach und des dadurch bedingten Wassereintritts sei nach Ansicht... Lesen Sie mehr

Landgericht Kassel, Urteil vom 30.07.1987
- 1 S 274/84 -

Zugluft im Haus und Wassereintritt aufgrund mangelhafter Dichtung rechtfertigen Mietminderung von 20 %

Zumutbarer Luftaustausch lag nicht mehr vor

Kommt es aufgrund der defekten Dichtung an Türen und Fenstern eines vermieteten Hauses zu Zugluft und Wassereintritt, ist der Mieter berechtigt seine Miete um 20 % zu mindern. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall herrschte in einem vermieteten Haus Zugluft. Ein beauftragter Sachverständiger ermittelte als Grund, beschädigte Dichtungen an Fenstern und Türen. Unter anderem wies die Haustür einen Spalt von 8 mm auf. Aufgrund der mangelhaften Dichtungen kam es nicht nur zu einem Lufteintritt mit einer Geschwindigkeit von 0,15 m/sec, sondern zudem auch zu Wassereintritt im Falle eines Regens.... Lesen Sie mehr



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