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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14.12.2022
- 9 K 17/21 -
Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio zwecks Vornahme ärztlich verordneter Wassergymnastik stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar
Mitgliedsbeiträge umfassen nicht mit verordneten Kurse zusammenhängende Leistungen
Die Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zwecks Durchführung ärztlich verordneter Wassergymnastik stellen keine außergewöhnlichen Belastrungen im Sinne des § 33 Abs. 1 EStG dar, weil von den Mitgliedsbeiträgen auch Leistungen umfasst sich, die nicht im Zusammenhang mit den ärztlich verordneten Kursen stehen. Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Für das Jahr 2018 machte eine in Niedersachsen wohnende Frau in ihrer Einkommenssteuererklärung mehrere Kosten im Zusammenhang mit einer ärztlichen verordneten Wassergymnastik als außergewöhnliche Belastungen geltend. Es ging unter anderem um die Mitgliedsbeiträge für das Fitnessstudio, in dem die Kurse angeboten wurden. Das Finanzamt berücksichtigte diese Aufwendungen nicht. Dagegen richtete sich die Klage der Frau.Das Niedersächsische Finanzgericht entschied gegen die Klägerin. Die Mitgliedsbeiträge für das Fitnessstudio stellen trotz der ärztlichen Verordnung keine außergewöhnlichen... Lesen Sie mehr
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