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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wasserpfeife“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2013
- 4 B 608/13 -
Rauchen von getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen mittels Wasserpfeife fällt nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz
Shisha-Café darf Wasserpfeifen mit Früchten und Shiazo-Steinen vorerst weiter anbieten
Die Stadt Marl darf nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW vorläufig nicht gegen ein örtliches Shisha-Café vorgehen, das für seine Kunden Wasserpfeifen (Shishas) bereit hält, die statt mit Tabak ausschließlich mit getrockneten Früchten und/oder melassebehandelten Dampfsteinen (sog. Shiazo-Steinen) befüllt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.
Das Rauchen in Gaststätten und Cafés ist durch das Nichtraucherschutzgesetz NRW in seiner seit dem 1. Mai 2013 geltenden Fassung strikt verboten. Die Stadt Marl wies die Betreiberin eines Shisha-Cafés – in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes – darauf hin, hierunter falle auch der tabakfreie Gebrauch von Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen. Halte die Betreiberin ihr entsprechendes Angebot weiterhin aufrecht, müsse sie bei jedem Verstoß mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen. Da die Betreiberin dieses Risiko nicht in Kauf nehmen wollte, klagte sie beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf die Feststellung,... Lesen Sie mehr
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