die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Weihnachtsbeihilfe“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 11.12.2007
- B 8/9b SO 22/06 R -
BSG zur Weihnachtsbeihilfe für behinderte Menschen in einer stationären Einrichtung
Der Klägerin, die in einem Heim für behinderte Menschen lebt, steht auch für das Jahr 2005 im Rahmen der ihr gewährten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von mindestens 36 Euro zu. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Zwar sind im Gegensatz zur früheren Regelung im Bundessozialhilfegesetz (§ 21 Abs. 1a Nr. 7 BSHG) einmalige Leistungen für besondere Anlässe nicht mehr ausdrücklich im Gesetz genannt. Jedoch umfasst der notwendige Lebensunterhalt in einer stationären Einrichtung neben den dort erbrachten Leistungen die einmalige Weihnachtsbeihilfe als weiteren notwendigen Lebensunterhalt (§ 35 Abs. 2 Satz 1 SGB XII). Dies hat der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung zu § 133 b SGB XII, der für das Jahr 2006 wieder ausdrücklich eine entsprechende einmalige Weihnachtsbeihilfe vorsieht, klargestellt.Erst ab dem Jahre 2007 ist diese Leistung nicht mehr zu gewähren,... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2005
- L 20 B 66/05 SO ER -
Landessozialgericht NRW: Keine Weihnachtsbeihilfe für Heimbewohner
Das Landessozialgericht NRW hat im Fall einer 1926 geborenen, vollstationär gepflegten Altenheimbewohnering aus Marl in einem Eilverfahren entschieden, dass die Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe nach dem neuen Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zumindest vorläufig ausgeschlossen ist.
Die Bewohnerin hatte – allerdings ohne Belege – behauptet, sie wolle ihren Angehörigen wie in den vergangenen Jahren auch zum diesjährigen Weihnachten ein kleines Geschenk kaufen. Dies – so ihr Vortrag - sei ihr nicht möglich, da von dem ihr zur Verfügung stehenden Barbetrag auch Medikamente, der Frisör sowie ein kleines Darlehen für Zuzahlungen im Rahmen der Krankenbehandlung in Höhe... Lesen Sie mehr